Thüringer Allgemeine (Gotha)

Höhere Kosten für Abschiebeh­aft

Thüringen hat dieses Jahr 180.000 Euro geplant. Haftplätze in anderen Bundesländ­ern genutzt

- Sebastian Haak

Um ausreisepf­lichtige Menschen abschieben zu können, hat Thüringen in den vergangene­n Jahren mehrere Hunderttau­send Euro ausgegeben. Alleine 2022 wurden fast 79.000 Euro gezahlt, damit der Freistaat auf Haftplätze in Ingelheim (Rheinland-Pfalz) zugreifen kann. Das geht aus der Antwort des Innenminis­teriums auf eine parlamenta­rische Anfrage des Landtagsab­geordneten Stefan Schard (CDU) hervor. Aktuellere Daten gibt es derzeit nicht. Die entspreche­nden Abrechnung­en für 2023 lägen noch nicht vollständi­g vor, hieß es.

Für das laufende Jahr seien etwa 180.000 Euro im Haushalt vorgesehen, um in Ingelheim ausreisepf­lichtige Flüchtling­e in Abschiebeh­aft nehmen zu können, die in Thüringen leben. Thüringen selbst betreibt keine eigene Abschiebeh­aftanstalt. Alleine für die Plätze in Ingelheim waren 2019 etwa 103.000

Euro, 2020 etwa 93.000 Euro und 2021 etwa 70.000 Euro ausgegeben worden. Zudem hatte Thüringen in dieser Zeit aber auch Abschiebeh­aftplätze etwa in Dresden oder Pforzheim genutzt. Dazu, wie viel Geld das Land für die Nutzung dieser Plätze gezahlt hat, machte das Ministeriu­m keine Angaben.

Ausreisepf­lichtige Personen können unter bestimmten Umständen in Abschiebeh­aft genommen werden. So soll sichergest­ellt werden, dass ihre Abschiebun­g auch tatsächlic­h erfolgt. In der Praxis scheitern Abschiebun­gen nämlich immer wieder, weil die Betroffene­n an dem Tag, an dem sie außer Landes gebracht werden sollen, für die Behörden und Sicherheit­skräfte nicht auffindbar sind. Wie lange die Betroffene­n jeweils in Abschiebeh­aft sitzen, war in den vergangene­n Jahren laut Innenminis­terium sehr unterschie­dlich – auch abhängig davon, in welcher Anstalt sie waren. Die durchschni­ttliche Haftdauer pro Person schwankte zwischen 2019 und 2022 zwischen drei und etwa 45 Tagen.

Zwischen 2019 und Ende 2023 stellten die Thüringer Ausländerb­ehörden nach Angaben des Innenminis­teriums in mindestens 146 Fällen Anträge auf Anordnung von Abschiebeh­aft. Davon seien 136 Anträge bewilligt worden. Allerdings spiegeln diese Zahlen nur einen Teil der gestellten Anträge wider. „Da eine regelmäßig­e statistisc­he Erfassung der Abschiebun­gshaftantr­äge durch die Ausländerb­ehörden nicht erfolgt, konnten nicht durch alle Ausländerb­ehörden Angaben gemacht werden“, hieß es in der Antwort. Die Daten zeigen allerdings: Während Abschiebun­gen ohne Abschiebeh­aft oft scheitern, werden Menschen, die einmal in Abschiebeh­aft sitzen, fast immer auch außer Landes gebracht. So seien 2022 von 20 in Abschiebeh­aft genommenen Betroffene­n am Ende alle 20 abgeschobe­n worden, so das Ministeriu­m. Im Jahr zuvor waren bei 15 in Abschiebeh­aft genommen Personen bei zwei von ihnen die Rückführun­g gescheiter­t. Grund: Nötige Reisedokum­ent seien durch die Botschaft des Herkunftss­taats der Betroffene­n nicht rechtzeiti­g ausgestell­t worden, hieß es.

2023 schob Thüringen laut früheren Angaben des Innenminis­teriums 307 Menschen ab. Dagegen wurden 856 eigentlich geplante Rückführun­gen doch nicht durchgefüh­rt. 2022 waren 239 Menschen abgeschobe­n worden.

 ?? MICHAEL KAPPELER / DPA / ARCHIV ?? Polizisten begleiten einen Ausreisepf­lichtigen in ein Flugzeug.
MICHAEL KAPPELER / DPA / ARCHIV Polizisten begleiten einen Ausreisepf­lichtigen in ein Flugzeug.

Newspapers in German

Newspapers from Germany