Landkreis Gotha honoriert den Erhalt von Denkmalen
Bis Ende Mai können Vorschläge für einen mit 1500 Euro dotierten Preis eingereicht werden
Im Jahr 1998 zum ersten Mal vergeben, ehrte der Denkmalschutzpreis neun Jahre lang jährlich eine Person, die sich der Erhaltung von Denkmalen verdient gemacht hat, oder besondere Leistungen im denkmalpflegerischen Bereich vorweisen konnte. Dafür vergab der Landkreis Gotha jeweils 500 Euro.
Seit dem Jahr 2008 wird der begehrte Preis nur noch alle zwei Jahre ausgelobt, nun aber mit einem Preisgeld in Höhe von je 1500 Euro. Aktuell können wieder Vorschläge für diesen Preis eingereicht werden, Anmeldeschluss ist der 31. Mai.
Fast 1900 Denkmale gibt es allein im Landkreis Gotha. Diese zu erhalten, zu pflegen und instand zu setzen, ist oftmals mit viel Arbeit verbunden. Um herausragende Leistungen im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes zu würdigen, wird in diesem Jahr wieder der Denkmalschutzpreis verliehen. Er ist mit einem Preisgeld von 1500 Euro dotiert – eine freiwillige Leistung des Landkreises.
Noch bis zum Freitag, 31. Mai 2024 können dafür Vorschläge eingereicht werden. Hierbei kann es sich um verdiente Architekten und Architektinnen, engagierte Bürger und Bürgerinnen oder private
Denkmaleigentümer und Denkmaleigentümerinnen handeln, die sich insbesondere durch herausragendes Engagement zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, hervorragende Leistungen hinsichtlich handwerklicher Umsetzung der denkmalpflegerischen Belange und/oder der planerischen Leistungen auszeichnen.
Vorschläge können unter Angabe von biografischen Daten, Fotografien und einer Begründung von Einzelpersonen, Vereinen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie den der Denkmalpflege verbundenen berufspolitischen Verbänden eingereicht werden. Sie sind entweder postalisch an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gotha, Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha oder per E-Mail an bauordnung@kreis-gth.de zu richten.
Bei Fragen rund um den Denkmalschutzpreis stehen die Leiterin des Amtes für Bauordnung und Bauleitplanung, Pia Lenhardt, Telefon: 03621/214122, sowie Vera Platz, Telefon: 03621/214166, und Katrin Kühnemund, Telefon: 03621/214165, von der Unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung. Der Denkmalschutzpreis 2024 wird am 8. September im Rahmen des Tages des offenen Denkmals vergeben.