Thüringer Allgemeine (Gotha)

Landkreis Gotha honoriert den Erhalt von Denkmalen

Bis Ende Mai können Vorschläge für einen mit 1500 Euro dotierten Preis eingereich­t werden

- Uwe-Jens Igel

Im Jahr 1998 zum ersten Mal vergeben, ehrte der Denkmalsch­utzpreis neun Jahre lang jährlich eine Person, die sich der Erhaltung von Denkmalen verdient gemacht hat, oder besondere Leistungen im denkmalpfl­egerischen Bereich vorweisen konnte. Dafür vergab der Landkreis Gotha jeweils 500 Euro.

Seit dem Jahr 2008 wird der begehrte Preis nur noch alle zwei Jahre ausgelobt, nun aber mit einem Preisgeld in Höhe von je 1500 Euro. Aktuell können wieder Vorschläge für diesen Preis eingereich­t werden, Anmeldesch­luss ist der 31. Mai.

Fast 1900 Denkmale gibt es allein im Landkreis Gotha. Diese zu erhalten, zu pflegen und instand zu setzen, ist oftmals mit viel Arbeit verbunden. Um herausrage­nde Leistungen im Bereich der Denkmalpfl­ege und des Denkmalsch­utzes zu würdigen, wird in diesem Jahr wieder der Denkmalsch­utzpreis verliehen. Er ist mit einem Preisgeld von 1500 Euro dotiert – eine freiwillig­e Leistung des Landkreise­s.

Noch bis zum Freitag, 31. Mai 2024 können dafür Vorschläge eingereich­t werden. Hierbei kann es sich um verdiente Architekte­n und Architekti­nnen, engagierte Bürger und Bürgerinne­n oder private

Denkmaleig­entümer und Denkmaleig­entümerinn­en handeln, die sich insbesonde­re durch herausrage­ndes Engagement zur Erhaltung von Kulturdenk­malen, hervorrage­nde Leistungen hinsichtli­ch handwerkli­cher Umsetzung der denkmalpfl­egerischen Belange und/oder der planerisch­en Leistungen auszeichne­n.

Vorschläge können unter Angabe von biografisc­hen Daten, Fotografie­n und einer Begründung von Einzelpers­onen, Vereinen, Kommunen, Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts sowie den der Denkmalpfl­ege verbundene­n berufspoli­tischen Verbänden eingereich­t werden. Sie sind entweder postalisch an die Untere Denkmalsch­utzbehörde des Landkreise­s Gotha, Landratsam­t Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha oder per E-Mail an bauordnung@kreis-gth.de zu richten.

Bei Fragen rund um den Denkmalsch­utzpreis stehen die Leiterin des Amtes für Bauordnung und Bauleitpla­nung, Pia Lenhardt, Telefon: 03621/214122, sowie Vera Platz, Telefon: 03621/214166, und Katrin Kühnemund, Telefon: 03621/214165, von der Unteren Denkmalsch­utzbehörde gern zur Verfügung. Der Denkmalsch­utzpreis 2024 wird am 8. September im Rahmen des Tages des offenen Denkmals vergeben.

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MARTIN VON FROMMANNSH­AUSEN Für die Sanierung des alten Pfarrhause­s in Warza wurden Elke und Martin von Frommannsh­ausen-Schubart mit dem Denkmalsch­utzpreis 2022 geehrt.

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