Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Gericht entscheidet im Sinne des Dorffriedens
Zwangsräumung der Gärtnerei in Hopfgarten abgewendet. Neuer Eigentümer verkauft ein Teilstück an den Verklagten
Erfurt. Die Gefahr einer Zwangsräumung, die der Gärtnerei Hoffmann in Hopfgarten (Weimarer Land) auf 40 Prozent ihrer Betriebsfläche drohte, ist abgewendet.
Das Landwirtschaftsgericht am Amtsgericht Erfurt verhandelte am Freitag die Räumungsklage des neuen Grundbesitzers und erzielte überraschend einen Vergleich zwischen den Streitparteien. Gärtner Dietmar Hoffmann darf rund 2000 Quadratmeter der Fläche kaufen, die er seit über 20 Jahren im Familienbetrieb bewirtschaftet. Eine Eigentümergemeinschaft aus der Verwandtschaft hatte das Teilstück der Gärtnerei vor drei Jahren preiswert an einen Nichtlandwirt aus der Nachbarschaft veräußert (Thüringer Allgemeine berichtete). Zunächst zögerten beide Parteien, sich über einen Eigentümerwechsel zu vergleichen. Richter Thomas Hauzel ermunterte dazu: „Das wäre die beste Lösung, auch im Sinne des Dorffriedens“, sagte er. Die Alternativen ohne vergleichende Einigung hatte er vorher erläutert. Erkenne das Gericht darauf, dass der Gärtner die strittige Fläche in einer Pacht genutzt hat, was auch ohne schriftlichen Pachtvertrag möglich wäre, dann habe er mit dem Abbau des alten Gewächshauses und der Entsorgung der Schuppen für Pflanztöpfe, Pikierschalen und Kleingerät noch Zeit bis Ende des Jahres. Entscheidet das Gericht, es war kein Pacht-, sondern ein Leiheverhältnis, dann müsse Hoffmann sofort räumen. Alles auf seine Kosten.
Der verklagte Gärtner gab sich einen Ruck: „Reden wir über den Preis.“
Billig werde es nicht mehr, machten ihm Richter Hauzel und die beiden sehr kompetenten ehrenamtlichen Schöffen klar. Vor allem sie sekundierten beim Finden einer angemessenen Kaufsumme und der Nutzungsentschädigung, die der Gärtner drei Jahre rückwirkend an den neuen Grundbesitzer zahlen muss. „Na, da haben wir die Kuh ja doch noch vom Eis“, rief Schöffe Wolfgang Heider zufrieden.
Kommen Grundstückszerlegung und Verkauf wie vereinbart zustande, muss Hoffmann tief in die Tasche greifen. Aber dann hätte er endlich Ruhe.
Landwirtschaftsgericht erreicht Vergleich