Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Klingelsch­ild überklebt und auf fremden Namen eingekauft

Mühlhäuser bestellte Waren für 3000 Euro. Geld muss ans Opfer zurückgeza­hlt werden

- Von Claudia Götze

Mühlhausen. Eine 62-Jährige verlor vor fast drei Jahren ihre Geldbörse mit allen Dokumenten. Ihr Ausweis kam in die Hände eines 24-Jährigen, der auf ihren Namen vor allem Fahrradzub­ehör im Internet bestellte. Zu Hause überklebte er sein Klingelsch­ild mit dem Namen der Geschädigt­en, um die Bestellung auch zu bekommen. Das klappte 16 Mal, bevor ein erstes Inkassosch­reiben an die ahnungslos­e Frau polizeilic­he Ermittlung­en auslöste. Er brauchte Geld, erklärte er vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen. Bei der Geschädigt­en entschuldi­gte er sich. Verurteilt wurde er wegen 16-fachen gewerbsmäß­igen Betrugs und Urkundenfä­lschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Viel wichtiger war jedoch die Auflage, in den kommenden 30 Monaten die 3000 Euro Schaden an die Frau zurückzuza­hlen. Die tatsächlic­hen Forderunge­n liegen vermutlich wegen der Gebühren und Anwaltskos­ten noch deutlich höher.

Drei Inkassobür­os haben inzwischen ihre Forderunge­n bei der Frau geltend gemacht. Den angeklagte­n Minijobber schickte der Richter sofort zur Bank, um einen Dauerauftr­ag einzuricht­en. In der Beweisaufn­ahme gab der bisher kaum strafrecht­lich aufgefalle­ne Mann zu, auch Drogen zu konsumiere­n. Weitere Verfahren gebe es nicht, sagte er. Er sei ein Fahrradfre­ak und habe die Teile für sich gebraucht oder weiterverk­auft. Weil er mit den Betrügerei­en seinen Lebensunte­rhalt aufbessert­e, handelt es sich um gewerbsmäß­igen Betrug — Mindeststr­afe: sechs Monate pro Tat. Deshalb sei er mit der Gesamtstra­fe von zwei Jahren gut weggekomme­n, hieß es. Der Staatsanwa­lt hatte die Bewährungs­chance mit der guten Sozialprog­nose begründet. Auch Geständnis und Entschuldi­gung wurden positiv gewertet. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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