Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Klingelschild überklebt und auf fremden Namen eingekauft
Mühlhäuser bestellte Waren für 3000 Euro. Geld muss ans Opfer zurückgezahlt werden
Mühlhausen. Eine 62-Jährige verlor vor fast drei Jahren ihre Geldbörse mit allen Dokumenten. Ihr Ausweis kam in die Hände eines 24-Jährigen, der auf ihren Namen vor allem Fahrradzubehör im Internet bestellte. Zu Hause überklebte er sein Klingelschild mit dem Namen der Geschädigten, um die Bestellung auch zu bekommen. Das klappte 16 Mal, bevor ein erstes Inkassoschreiben an die ahnungslose Frau polizeiliche Ermittlungen auslöste. Er brauchte Geld, erklärte er vor dem Amtsgericht Mühlhausen. Bei der Geschädigten entschuldigte er sich. Verurteilt wurde er wegen 16-fachen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Viel wichtiger war jedoch die Auflage, in den kommenden 30 Monaten die 3000 Euro Schaden an die Frau zurückzuzahlen. Die tatsächlichen Forderungen liegen vermutlich wegen der Gebühren und Anwaltskosten noch deutlich höher.
Drei Inkassobüros haben inzwischen ihre Forderungen bei der Frau geltend gemacht. Den angeklagten Minijobber schickte der Richter sofort zur Bank, um einen Dauerauftrag einzurichten. In der Beweisaufnahme gab der bisher kaum strafrechtlich aufgefallene Mann zu, auch Drogen zu konsumieren. Weitere Verfahren gebe es nicht, sagte er. Er sei ein Fahrradfreak und habe die Teile für sich gebraucht oder weiterverkauft. Weil er mit den Betrügereien seinen Lebensunterhalt aufbesserte, handelt es sich um gewerbsmäßigen Betrug — Mindeststrafe: sechs Monate pro Tat. Deshalb sei er mit der Gesamtstrafe von zwei Jahren gut weggekommen, hieß es. Der Staatsanwalt hatte die Bewährungschance mit der guten Sozialprognose begründet. Auch Geständnis und Entschuldigung wurden positiv gewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.