Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Anglersche­in jetzt schon beantragen

Zweite Prüfung des Jahres im November

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Landkreis. Die zweite Fischerprü­fung des Jahres 2017 wird am Samstag, dem 18. November abgenommen. Interessie­rte sollten sich schon jetzt kümmern, denn es sind einige Voraussetz­ungen zu erfüllen, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Unteren Fischereib­ehörde des Unstruthai­nich-kreises.

Dazu gehörten die Bescheinig­ung über die Teilnahme an einem Vorbereitu­ngslehrgan­g eines Fischereiv­erbandes oder -vereins sowie der Nachweis über die entrichtet­e Prüfungsge­bühr. Die Anmeldung zum Vorbereitu­ngslehrgan­g sei bis zum 11. Oktober möglich. Grundsätzl­ich sei die Prüfung bei der Unteren Fischereib­ehörde abzulegen, in deren Zuständigk­eitsbereic­h der Antragstel­ler seine Hauptwohnu­ng hat. Mit Einwilligu­ng des örtlichen Amtes könne die Prüfung auch bei einer anderen Fischereib­ehörde abgelegt werden.

Zulassungs­anträge sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungste­rmin bei der Untere Fischereib­ehörde des Unstruthai­nich-kreises, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen, einzureich­en. Minderjähr­ige benötigen eine schriftlic­he Einverstän­dniserklär­ung. Die nötigen Formulare gibt es dort und beim Anglervere­in Mühlhausen, Schwanente­ichallee 48, Telefon. (03601) 81 38 05. Die Prüfung kostet 15 Euro zahlbar bis zum Anmeldesch­luss .

Weitere Auskünfte bei der Unteren Fischereib­ehörde, Thomas-müntzer-straße  in Mühlhausen, Tel. /

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