Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Ende des Streits Kubitzki und Gnauck
Vergleich vor dem Amtsgericht
Mühlhausen. Im Streit um ehrverletzende Äußerungen haben sich der Ex-staatskanzleiminister Jürgen Gnauck (CDU) und der Landtagsabgeordnete Jörg Kubitzki (Linke) geeinigt. Vor dem Amtsgericht Mühlhausen verpflichtete sich Kubitzki, eine Äußerung über Gnauck nicht zu wiederholen. Kubitzki hatte vor zwei Jahren gesagt, dass Gnauck „als ehemaliger Minister der Cdu-staatskanzlei gehen musste, weil er sich auf Kosten Thüringens bedient hat“. Gnauck versprach, keine weiteren Ansprüche gegenüber Kubitzki geltend zu machen. Der strittige Satz war im Zusammenhang mit einem Prozess um höhere Kliniklöhne gefallen. Kubitzki hatte sich darüber geärgert, dass Rechtsanwalt Gnauck für die Stadt Bad Langensalza Berufung gegen ein Urteil des Mühlhäuser Landgerichtes eingelegt hatte.
Das Landgericht hatte der Klage des Unstrut-hainich-kreises stattgegeben sei, wonach ein Gesellschafterbeschluss zu höheren Löhnen umzusetzen sei. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über dieses Urteil hatte Kubitzki sich zu Gnauck geäußert.
In der Verhandlung machte Kubitzki klar, dass er gern wüsste, ob seine Äußerung vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Doch die Richterin machte ihm klar, dass diese generelle Frage nicht Thema dieses Verfahrens ist. Gnauck machte klar, dass er von der Politik weg sei und es ihm um seine Ehre und die Vermengung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptungen gehe.
Er sehe einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sagte seine Anwältin. Sein Mandant bedauere, dass seine Äußerung zu einem Missverständnis geführt habe, sagte Kubitzki-anwalt Carsten Oehlmann. Sie sei sicher „polemisch und überspitzt“gewesen. Sein Mandant erkläre, dass er die Äußerung, auch nicht sinngemäß wiederholen werde. Diese Sätze und Gnaucks Verzicht auf Ansprüche gegenüber Kubitzki wurden im Vergleichstext festgehalten. Damit ist ein Schlussstrich gezogen.
Frage nach Deckung durch Meinungsfreiheit offen