Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Reihenfolg­e der Nebenklage­plädoyers geklärt

Bundesanwa­ltschaft setzt heute und morgen ihren Abschlussv­ortrag fort. Ab Mittwoch geht Terrorproz­ess in fünfte Sommerpaus­e

- Von Kai Mudra

München. Nebenkläge­r und der Staatsschu­tzsenat haben sich für den Nsu-prozess auf die Reihenfolg­e ihrer Plädoyers geeinigt. Etwa 40 Nebenkläge­r wollen voraussich­tlich nach der Sommerpaus­e im September das Wort ergreifen. Darunter sind nach Informatio­nen der Thüringer Allgemeine­n auch mehrere Angehörige der Opfer.

Vertreter der Nebenklage kritisiert­en in der Vorwoche mehrfach scharf die Bundesanwa­ltschaft. Bundesanwa­lt Herbert Diemer betonte gleich zu Beginn seines Plädoyers, dass „keine Anhaltspun­kte für strafrecht­liche Verstricku­ngen staatliche­r Behörden bekannt geworden“seien. Oberstaats­anwältin Anette Greger schloss am Donnerstag eine Tatbeteili­gung von Andreas T. aus. Der frühere hessische Verfassung­sschützer war am 6. April 2006 beim Mord am 21-jährigen Halit Yozgat am Totort in dessen Internetca­fé. Damals verstrickt­e er sich in Widersprüc­he, geriet zeitweise unter Mordverdac­ht und saß vorübergeh­end in Untersuchu­ngshaft. Rechtsanwa­lt Thomas Bliwier – seine Kanzlei vertritt die Angehörige­n des Getöteten – kritisiert­e am Samstag im Deutschlan­dfunk, dass die Aufklärung an der Rolle der Verfassung­sschutzämt­er immer wieder auch an der Bundesanwa­ltschaft gescheiter­t sei. Mehrfach lehnte zudem das Gericht diesbezügl­iche Beweisantr­äge ab.

Auf massive Kritik traf auch die Bemerkung der Oberstaats­anwältin, dass eine „Existenz von rechten Hintermänn­ern an den Tatorten, die einige Rechtsanwä­lte ihren Mandanten offensicht­lich versproche­n hatten“, die Jahre währenden Ermittlung­en nicht ergeben haben.

Als „Frechheit“wiesen unter anderen Sebastian Scharmer und Peer Stolle diese Äußerung zurück. Die Bundesanwa­ltschaft ignoriere, so Scharmer, dass in der Hauptverha­ndlung „zahlreiche Beweismitt­el gefunden wurden, die Unterstütz­er der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahe legen“. Die beiden Nebenklage­anwälte vertreten mit Gamze Kubasik und Ergün Kubasik die Tochter und den Sohn von Mehmet Kubasik, der am 4. April 2006 in Dortmund erschossen wurde.

Nebenklage­anwalt Alexander Hoffmann kritisiert­e, die Ankläger halten entgegen der Beweislage an der These fest, das NSUTRIO aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war eine „isolierte Gruppe“.

Heute und morgen werden die Ankläger ihr Plädoyer fortsetzen. Beate Zschäpe ist aus deren Sicht schuldig. Damit könnte ihr eine Verurteilu­ng wegen Mittätersc­haft unter anderem bei zehn Morden, den Sprengstof­fanschläge­n und Raubüberfä­llen drohen.

Massive Kritik an der Bundesanwa­ltschaft

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Rechtsanwa­lt Sebastian Scharmer kritisiert­e deutlich die Bundesanwa­ltschaft. Foto: Sascha Fromm

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