Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Reihenfolge der Nebenklageplädoyers geklärt
Bundesanwaltschaft setzt heute und morgen ihren Abschlussvortrag fort. Ab Mittwoch geht Terrorprozess in fünfte Sommerpause
München. Nebenkläger und der Staatsschutzsenat haben sich für den Nsu-prozess auf die Reihenfolge ihrer Plädoyers geeinigt. Etwa 40 Nebenkläger wollen voraussichtlich nach der Sommerpause im September das Wort ergreifen. Darunter sind nach Informationen der Thüringer Allgemeinen auch mehrere Angehörige der Opfer.
Vertreter der Nebenklage kritisierten in der Vorwoche mehrfach scharf die Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Herbert Diemer betonte gleich zu Beginn seines Plädoyers, dass „keine Anhaltspunkte für strafrechtliche Verstrickungen staatlicher Behörden bekannt geworden“seien. Oberstaatsanwältin Anette Greger schloss am Donnerstag eine Tatbeteiligung von Andreas T. aus. Der frühere hessische Verfassungsschützer war am 6. April 2006 beim Mord am 21-jährigen Halit Yozgat am Totort in dessen Internetcafé. Damals verstrickte er sich in Widersprüche, geriet zeitweise unter Mordverdacht und saß vorübergehend in Untersuchungshaft. Rechtsanwalt Thomas Bliwier – seine Kanzlei vertritt die Angehörigen des Getöteten – kritisierte am Samstag im Deutschlandfunk, dass die Aufklärung an der Rolle der Verfassungsschutzämter immer wieder auch an der Bundesanwaltschaft gescheitert sei. Mehrfach lehnte zudem das Gericht diesbezügliche Beweisanträge ab.
Auf massive Kritik traf auch die Bemerkung der Oberstaatsanwältin, dass eine „Existenz von rechten Hintermännern an den Tatorten, die einige Rechtsanwälte ihren Mandanten offensichtlich versprochen hatten“, die Jahre währenden Ermittlungen nicht ergeben haben.
Als „Frechheit“wiesen unter anderen Sebastian Scharmer und Peer Stolle diese Äußerung zurück. Die Bundesanwaltschaft ignoriere, so Scharmer, dass in der Hauptverhandlung „zahlreiche Beweismittel gefunden wurden, die Unterstützer der Gruppe an den jeweiligen Tatorten nahe legen“. Die beiden Nebenklageanwälte vertreten mit Gamze Kubasik und Ergün Kubasik die Tochter und den Sohn von Mehmet Kubasik, der am 4. April 2006 in Dortmund erschossen wurde.
Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann kritisierte, die Ankläger halten entgegen der Beweislage an der These fest, das NSUTRIO aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war eine „isolierte Gruppe“.
Heute und morgen werden die Ankläger ihr Plädoyer fortsetzen. Beate Zschäpe ist aus deren Sicht schuldig. Damit könnte ihr eine Verurteilung wegen Mittäterschaft unter anderem bei zehn Morden, den Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen drohen.
Massive Kritik an der Bundesanwaltschaft