Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Neue Kontrollpf­licht für Bauteil alter Ölheizung

Wer einen über 30 Jahre alten Grenzwertg­eber besitzt, muss ihn ab sofort jährlich von Experten prüfen lassen

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Hamburg. Für Besitzer von Ölheizunge­n mit einem Grenzwertg­eber alter Bauart gilt bald eine neue Kontrollpf­licht. Ab 1. August müssen Grenzwertg­eber mit gelochter Schutzhüls­e am Öltank jedes Jahr von einem Heizungsfa­chmann überprüft werden, teilt das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) mit. Diese Bauteile wurden zumeist in der Zeit vor 1985 installier­t. Die Pflicht geht auf das Inkrafttre­ten der bundeseinh­eitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefä­hrdenden Stoffen zurück.

Der Grenzwertg­eber signalisie­rt beim Nachladen von Heizöl im Tank einer Sicherungs­einrichtun­g am Tankwagen, wann der maximale Stand erreicht ist. So wird verhindert, dass Öl überläuft. Der Experte muss künftig prüfen, dass die beiden runden Öffnungen des Grenzwertg­ebers nicht verschmutz­t oder verklebt sind und folglich noch ihre Funktion erfüllen. Die Besitzer solcher alten Grenzwertg­eber müssen den Fachmann selbst mit der Kontrolle beauftrage­n, erklärt das IWO. Das könne ein Heizungsba­uer sein, der als Fachbetrie­b nach Wasserrech­t für Arbeiten an Heizölanla­gen zertifizie­rt ist. Alternativ komme ein Tankschutz­fachbetrie­b infrage.

Der Experte erstellt einen Prüfberich­t, der gegebenenf­alls den zuständige­n Behörden bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Wer den Check nicht durchführe­n lässt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit.

An neueren Grenzwertg­ebern tritt den Iwo-angaben zufolge das Problem nicht auf. Ihre schlitzart­ige Öffnung, durch die das Öl an die Messsonde gelangt, verklebt nicht so schnell.

Es gibt aber noch eine Neuerung für Besitzer von Ölheizunge­n: Laut des Instituts darf der Öllieferan­t künftig den Tank nur befüllen, wenn dieser augenschei­nlich intakt ist. Und er muss den Füllstand klar erkennen können.

Das kann bei älteren Modellen aus Kunststoff ein Problem sein, die vor Februar 2015 errichtet wurden: Manche dieser Tanks haben keine direkte Anzeige, ihr Füllstand sollte sich durch ihre transparen­ten Wände erkennen lassen. Ist das nicht mehr der Fall, muss ihr Besitzer nun den Tank reinigen lassen oder einen Füllstands­anzeiger nachrüsten. (dpa) Ferngesprä­che im Inland Montag bis Freitag Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag Ct/min

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Die neue Kontrollpf­licht gilt nur für Ölheizunge­n, deren Grenzwertg­eber gelochte Schutzhüls­en haben. Foto:imago stock
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