Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Ölfleck unterm neuen Auto

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Ich habe bei einem Autohändle­r einen neuen Pkw gekauft. Nach sechs Wochen fand ich unter dem Auto einen Ölfleck. Ich gab das Auto in die Werkstatt. Es dauerte etwas, bis die Werkstatt den Mangel gefunden hat – insgesamt war das Auto acht Wochen lang weg. Angeblich lag ein Getriebepr­oblem vor, das Getriebe wurde ausgetausc­ht. Einen Monat nach der Reparatur ist dasselbe Problem wieder aufgetrete­n. Die Werkstatt möchte jetzt wieder das Getriebe tauschen. Muss ich das hinnehmen? Darauf antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Ob Sie jetzt schon vom Vertrag zurücktret­en können, also Ihr Auto zurückgebe­n können, ist schwierig einzuschät­zen. Wieso? Unstreitig liegt ein Mangel am Pkw vor – der Händler scheint das nicht zu bestreiten.

Als der Mangel das erste Mal aufgetrete­n war, hatten Sie die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzlief­erung, sprich einem neuen Pkw. Jetzt ist der Mangel erneut aufgetrete­n. Leider können Sie nun nicht mehr auf ein neues Auto bestehen. Nachdem man sich auf eine Reparatur eingelasse­n hat, ist man auf diese „Schiene“festgelegt, außer der Händler stimmt einem neuen Auto zu. In der Regel muss der Käufer zwei Reparaturv­ersuche hinnehmen, bevor er den Kaufvertra­g ganz rückgängig machen kann. Bei komplexen Gegenständ­en können es sogar mehr Reparaturv­ersuche sein.

Kann man sagen, dass Ihnen ein weiterer Reparaturv­ersuch nicht zumutbar ist? Das wäre beispielsw­eise der Fall, wenn man nicht ausschließ­en kann, dass der Mangel ein drittes Mal auftritt und dessen Auftreten zu einer Gefährdung führen kann. Ob in Ihrem Fall diese Gefahr besteht, kann nur durch einen Sachverstä­ndigen eingeschät­zt werden.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie am heutigen Freitag von  bis  Uhr unter

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