Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Ölfleck unterm neuen Auto
Ich habe bei einem Autohändler einen neuen Pkw gekauft. Nach sechs Wochen fand ich unter dem Auto einen Ölfleck. Ich gab das Auto in die Werkstatt. Es dauerte etwas, bis die Werkstatt den Mangel gefunden hat – insgesamt war das Auto acht Wochen lang weg. Angeblich lag ein Getriebeproblem vor, das Getriebe wurde ausgetauscht. Einen Monat nach der Reparatur ist dasselbe Problem wieder aufgetreten. Die Werkstatt möchte jetzt wieder das Getriebe tauschen. Muss ich das hinnehmen? Darauf antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ob Sie jetzt schon vom Vertrag zurücktreten können, also Ihr Auto zurückgeben können, ist schwierig einzuschätzen. Wieso? Unstreitig liegt ein Mangel am Pkw vor – der Händler scheint das nicht zu bestreiten.
Als der Mangel das erste Mal aufgetreten war, hatten Sie die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung, sprich einem neuen Pkw. Jetzt ist der Mangel erneut aufgetreten. Leider können Sie nun nicht mehr auf ein neues Auto bestehen. Nachdem man sich auf eine Reparatur eingelassen hat, ist man auf diese „Schiene“festgelegt, außer der Händler stimmt einem neuen Auto zu. In der Regel muss der Käufer zwei Reparaturversuche hinnehmen, bevor er den Kaufvertrag ganz rückgängig machen kann. Bei komplexen Gegenständen können es sogar mehr Reparaturversuche sein.
Kann man sagen, dass Ihnen ein weiterer Reparaturversuch nicht zumutbar ist? Das wäre beispielsweise der Fall, wenn man nicht ausschließen kann, dass der Mangel ein drittes Mal auftritt und dessen Auftreten zu einer Gefährdung führen kann. Ob in Ihrem Fall diese Gefahr besteht, kann nur durch einen Sachverständigen eingeschätzt werden.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie am heutigen Freitag von bis Uhr unter