Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Anzahlung im Möbelgeschäft
Ich möchte mir einen neuen Wohnzimmerschrank kaufen. Als ich mir im Möbelgeschäft einen ausgesucht habe, sagte mir der Verkäufer, ich solle 30 Prozent des Kaufpreises anzahlen. Eine Lieferung wurde für in 8 bis 12 Wochen avisiert. Sollte ich mich darauf einlassen? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Die Verbraucherzentralen werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob man eine Anzahlung leisten muss oder ob man drauf eingehen sollte, eine Anzahlung zu leisten, wenn man im Gegenzug einen Rabatt erhält. Hier muss man sich klarmachen: der Kunde trägt das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners, also des Händlers. Geht der Händler insolvent, ist das Geld meist verloren. Leider ist das kein theoretisches Problem. In den letzten Jahren sind eine ganze Reihe Unternehmen und auch Möbelgeschäfte insolvent gegangen. Stellt Ihnen der Händler eine Vorkasse gegen Erhalt eines Rabattes zur Wahl, sollten Sie genau abwägen, ob Ihnen der eingeräumte Rabatt das Risiko wert ist. Verlangt der Händler nach Vertragsschluss eine Anzahlung, weil das etwa in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt ist, muss geprüft werden, ob diese Regelung zulässig ist. Je höher die verlangte Vorkasse, umso größer das Risiko im Hinblick auf ein Insolvenzrisiko. Außerdem muss man bedenken: je höher die Anzahlung, umso geringer ist das Druckmittel Geldzahlung. Immer wieder kommt es bei Lieferungen zu – teilweise erheblichen – Verzögerungen. Auch, wenn an den Möbeln irgendetwas mangelhaft sein sollte, kann das Druckmittel, Geld zurückzubehalten ins Leere laufen. Das führt dazu, dass bei der Verpflichtung zu hohen Anzahlungen eine entsprechende Klausel unwirksam ist.
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