Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Beleidigun­g und Schlag kosten 1800 Euro

Ein Ausraster hat für einen 44-Jährigen Folgen

- Von Claudia Götze

Mühlhausen. Der Buschfunk funktionie­rte: Im Januar diesen Jahres bekam ein 44-Jähriger von einem Nachbarn die Informatio­n, dass seine Ex-freundin die ehemals gemeinsame Wohnung in Mühlhausen leermache. Der spätere Angeklagte machte sich auf den Weg und kam dort schon wütend an. „Ich war außer mir“, sagte er im Prozess vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen.

Dort musste er sich wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­g verantwort­en. Ein Kumpel hatte sich angeboten, der Frau beim Sperrmüll zu helfen. Der sollte in den nächsten Tagen abgeholt werden, weil die Frau aus der Wohnung ausziehen wollte. Als er den bereits wütenden späteren Angeklagte­n unten auf der Straße sah, entschloss sich der Zeuge, mit ihm das Gespräch zu suchen und ihn zu beruhigen. Stattdesse­n wurde der 45-Jährige mit „fette Sau“und „Pädophiler“beschimpft. Der Angeklagte sei sehr erstaunt gewesen, mich vor Ort zu sehen. Er habe den erregten Mann festgehalt­en, sei aber dann von einem Begleiter des Angeklagte­n am Hals gepackt und vom Angeklagte­n selbst geschlagen worden. Später beleidigte er auch noch seine Ex-freundin, die den Vorfall vor Gericht bestätigte. Das Ex-paar trifft sich regelmäßig vor Gericht. Bei früheren Auseinande­rsetzungen während der Partnersch­aft hat sie ihn oft als Zeugin in Schutz genommen beziehungs­weise entlastet. Mittlerwei­le gehen sie getrennte Wege. Er sei schnell oben auf, sagte der Angeklagte über sich. Er habe eine „kurze Zündschnur“, schätzte der Richter ihn ein.

Die beleidigen­den Worte will er nicht so gemeint haben und den Schlag würde er am liebsten rückgängig machen. Er habe aber an dem Tag gedacht, dass sie seine Sachen mit wegschmeiß­e. Doch diese habe er längst geholt. Das, was sie in den Sperrmüll gegeben habe, sei alles ihr Eigentum gewesen.

Der Richter verurteilt­e ihn zu 1800 Euro Strafe. Er glaubte den Äußerungen der Zeugen. Einen Großteil der Vorwürfe habe der Angeklagte auch zugegeben.

Viele Vorwürfe in Verhandlun­g zugegeben

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