Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Ärzte und Kassen einigen sich

Offene Sprechstun­den in vielen Praxen

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Weimar. Ärzte und gesetzlich­e Krankenkas­sen haben sich auf Eckpunkte zur Umsetzung des Terminserv­icegesetze­s (TSVG) geeinigt. Das teilt die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Thüringen (KV) auf ihrer Internetse­ite mit. Das Gesetz trat am 11. Mai dieses Jahres in Kraft. Einige Neuerungen gelten bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall.

Schon jetzt dürfen Ärzte Untersuchu­ngen und Behandlung­en bei Patienten extrabudge­tär abrechnen, für die durch die Terminserv­icestellen oder einen Hausarzt Termine vermittelt wurden. Ab September kann auch die Behandlung von Neupatient­en extrabudge­tär geltend gemacht werden. Als Neupatient gilt, wer seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht wurde. Vermitteln Hausärzte einen Facharztte­rmin, erhalten sie dafür zehn Euro Zuschlag. Dafür muss der vermittelt­e Termin innerhalb von vier Kalenderta­gen nach Feststellu­ng der Behandlung­snotwendig­keit liegen.

Extrageld gibt es zudem für maximal fünf offene Sprechstun­den je Woche. Dazu einigte man sich auf die jeweiligen Arztgruppe­n, die eine offene Sprechstun­de anbieten müssen: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologe­n, Hno-ärzte, Hautärzte, Kinderund Jugendpsyc­hiater, Nervenärzt­e, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Durch die Regelungen sei es nun möglich, dass sich die vom Gesetzgebe­r gewollte Mehrarbeit für die niedergela­ssenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen könne, sagte der Chef der Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung (KBV), Andreas Gassen. (hm)

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