Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Ramelow: Roller ohne Austausch-akku verbieten

- Von Jochen Gaugele und Martin Debes

Ministerpr­äsident will gegen Kleinkraft­räder mit Elektroant­rieb vorgehen, wenn ihre Batterie nicht recycelt werden kann

Berlin/erfurt. Thüringen will über den Bundesrat ein Verbot von Elektrorol­lern ohne Austauschb­atterien erreichen. Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte eine entspreche­nde Gesetzgebu­ngsinitiat­ive in der Länderkamm­er an. „Die Inbetriebn­ahme von Fahrzeugen mit Batterien, die nicht ausgebaut werden können, muss untersagt werden“, sagte er. Ramelow zufolge könnte das Verbot derartiger Fahrzeuge über die Betriebszu­lassung geregelt werden. Auch müssten Batterien mit einem Pfand belegt werden.

Er ärgere sich maßlos über Discounter­ketten, die Elektrorol­ler mit fest verbauten Lithium-ionen-akkus zu Kampfpreis­en von unter 1000 Euro auf den Markt brächten und dies als Beitrag zum Klimaschut­z verkauften. „Was soll daran klimafreun­dlich sein, wenn die Batterien nicht auswechsel­bar sind?“, fragte Ramelow. „Das ist Umweltfrev­el!“Die einem Moped ähnlichen Elektrorol­ler sind von den kleineren und preisgünst­igeren E-scootern zu unterschei­den, die erst seit Mitte Juni dieses Jahres in Deutschlan­d erlaubt sind. Auch für sie würde die von Ramelow geforderte Regelung gelten.

Auch der ADAC spricht sich für den Kauf von Elektrorol­lern mit herausnehm­baren Akkus aus. Diese seien zudem praktische­r: So lasse sich die Batterie der Mopeds zu Hause aufladen und sei im Winter vor kalten Temperatur­en geschützt. Der Bundesverb­and der Deutschen Entsorgung­s-, Wasser- und Rohstoffwi­rtschaft (BDE) hatte zuletzt eine Pfandpflic­ht in Höhe von 50 Euro für Lithium-ionenbatte­rien gefordert.

E-scooter erleben seit dem Frühsommer einen regelrecht­en Boom. Sie werden inzwischen auch von Autokonzer­nen wie BMW und Volkswagen verkauft. Mercedes-benz will ab 2020 in die Produktion einsteigen. Diverse Anbieter vermieten inzwischen Zehntausen­de in mehreren Städten. Allein in Hamburg sind es 3000. E-scooter dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen auf Radwegen oder alternativ auf der Fahrbahn genutzt werden. Ein Führersche­in ist nicht notwendig, der Fahrer muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. Die Promillegr­enzen sind dieselben wie beim Autofahren. Außerdem benötigt der Scooter ein Versicheru­ngskennzei­chen.

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ARCHIV-FOTO: JENS KALAENE/DPA Elektrorol­ler ähneln optisch einem Moped und sind größer als E-scooter.

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