Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Ramelow: Roller ohne Austausch-akku verbieten
Ministerpräsident will gegen Kleinkrafträder mit Elektroantrieb vorgehen, wenn ihre Batterie nicht recycelt werden kann
Berlin/erfurt. Thüringen will über den Bundesrat ein Verbot von Elektrorollern ohne Austauschbatterien erreichen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative in der Länderkammer an. „Die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit Batterien, die nicht ausgebaut werden können, muss untersagt werden“, sagte er. Ramelow zufolge könnte das Verbot derartiger Fahrzeuge über die Betriebszulassung geregelt werden. Auch müssten Batterien mit einem Pfand belegt werden.
Er ärgere sich maßlos über Discounterketten, die Elektroroller mit fest verbauten Lithium-ionen-akkus zu Kampfpreisen von unter 1000 Euro auf den Markt brächten und dies als Beitrag zum Klimaschutz verkauften. „Was soll daran klimafreundlich sein, wenn die Batterien nicht auswechselbar sind?“, fragte Ramelow. „Das ist Umweltfrevel!“Die einem Moped ähnlichen Elektroroller sind von den kleineren und preisgünstigeren E-scootern zu unterscheiden, die erst seit Mitte Juni dieses Jahres in Deutschland erlaubt sind. Auch für sie würde die von Ramelow geforderte Regelung gelten.
Auch der ADAC spricht sich für den Kauf von Elektrorollern mit herausnehmbaren Akkus aus. Diese seien zudem praktischer: So lasse sich die Batterie der Mopeds zu Hause aufladen und sei im Winter vor kalten Temperaturen geschützt. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatte zuletzt eine Pfandpflicht in Höhe von 50 Euro für Lithium-ionenbatterien gefordert.
E-scooter erleben seit dem Frühsommer einen regelrechten Boom. Sie werden inzwischen auch von Autokonzernen wie BMW und Volkswagen verkauft. Mercedes-benz will ab 2020 in die Produktion einsteigen. Diverse Anbieter vermieten inzwischen Zehntausende in mehreren Städten. Allein in Hamburg sind es 3000. E-scooter dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen auf Radwegen oder alternativ auf der Fahrbahn genutzt werden. Ein Führerschein ist nicht notwendig, der Fahrer muss aber mindestens 14 Jahre alt sein. Die Promillegrenzen sind dieselben wie beim Autofahren. Außerdem benötigt der Scooter ein Versicherungskennzeichen.