Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Gericht erlaubt Begriff Faschist
Meiningen. Thüringens Afdchef Björn Höcke darf „Faschist“genannt werden – das hat das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Eilverfahren entschieden. Dabei ging es um eine Protestaktion im September gegen ein Familienfest der AFD in Eisenach. Die Stadt Eisenach hatte eine angemeldete Versammlung genehmigt, die Bezeichnung „Faschist“im Titel der Kundgebung aber nicht – mit Verweis darauf, dass die Meinungsfreiheit hier eingeschränkt werde dürfe, da „Faschist“eine ehrverletzende Bezeichnung sei, zudem die Sicherheit gefährdet würde. Gegen die Entscheidung der Stadt zog der Anmelder der Kundgebung im Eilverfahren vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Meinigen entschied jetzt: Der Titel der Kundgebung ist so hinnehmbar. Bei „Faschist“handle es sich um „ein Werturteil, welches durch Art. 5 GG als geschützte Meinung anzusehen ist“, so das Gericht in seiner Erklärung, die das Portal „Rote Fahne News“veröffentlicht hat. Es sei eine „subjektive Einordnung in einer gesellschaftlich wichtigen Frage, durch die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten werde“. (red)