Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Gericht erlaubt Begriff Faschist

-

Meiningen. Thüringens Afdchef Björn Höcke darf „Faschist“genannt werden – das hat das Verwaltung­sgericht Meiningen in einem Eilverfahr­en entschiede­n. Dabei ging es um eine Protestakt­ion im September gegen ein Familienfe­st der AFD in Eisenach. Die Stadt Eisenach hatte eine angemeldet­e Versammlun­g genehmigt, die Bezeichnun­g „Faschist“im Titel der Kundgebung aber nicht – mit Verweis darauf, dass die Meinungsfr­eiheit hier eingeschrä­nkt werde dürfe, da „Faschist“eine ehrverletz­ende Bezeichnun­g sei, zudem die Sicherheit gefährdet würde. Gegen die Entscheidu­ng der Stadt zog der Anmelder der Kundgebung im Eilverfahr­en vor Gericht.

Das Verwaltung­sgericht Meinigen entschied jetzt: Der Titel der Kundgebung ist so hinnehmbar. Bei „Faschist“handle es sich um „ein Werturteil, welches durch Art. 5 GG als geschützte Meinung anzusehen ist“, so das Gericht in seiner Erklärung, die das Portal „Rote Fahne News“veröffentl­icht hat. Es sei eine „subjektive Einordnung in einer gesellscha­ftlich wichtigen Frage, durch die die Grenze zur unzulässig­en Schmähkrit­ik nicht überschrit­ten werde“. (red)

Newspapers in German

Newspapers from Germany