Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Die höchsten Corona-wellen in Europa

In der EU werden immer mehr Länder zu Hochinzide­nzgebieten. Für deutsche Urlauber gibt es aber bei der Einreise nur wenige Beschränku­ngen

- Von Michael Backfisch

„Wir brauchen wieder schärfere Regeln bei der Einreise aus ausländisc­hen Risikogebi­eten.“Manuela Schwesig Ministerpr­äsidentin von Mecklenbur­g-vorpommern

Trotz Impfungen: Die Zahl der Hochinzide­nzgebiete in Europa nimmt zu. Da Deutschlan­d vielerorts als Nicht-risiko-land gilt, können Urlauber mit relativ wenigen Einschränk­ungen ins Ausland verreisen. Ein Überblick über die Länder, in denen Corona am meisten wütet.

Zypern: Die Insel im östlichen Mittelmeer wird in der Liste des Auswärtige­n Amtes als Hochinzide­nzgebiet ausgewiese­n. Sie hat mit 734,5 die höchste Rate der Neuansteck­ungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-tage-inzidenz) innerhalb der gesamten EU. Deutschlan­d ist in die „grüne Kategorie“eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Pcr-tests bei der Einreise entfällt damit. Einreisend­e aus Deutschlan­d, die vollständi­g mit einem durch die Eu-arzneimitt­elbehörde EMA zugelassen­en Impfstoff beziehungs­weise mit den Vakzinen Sputnik V, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, haben keine weiteren Restriktio­nen. Alle Reisenden müssen sich vor dem Abflug online registrier­en, um einen „Cyprus Flight Pass“zu erhalten. Ein Impfnachwe­is muss der Online-anmeldung beigefügt werden.

Vereinigte­s Königreich: Auch das Vereinigte Königreich gilt mit einer Inzidenz von 395 in Deutschlan­d als Hochinzide­nzgebiet. Für die Einreise nach England gelten unterschie­dliche

Einreisebe­schränkung­en. Länder werden in farblich verschiede­ne Kategorien eingeteilt – von „grün“über „gelb“(derzeit Deutschlan­d) bis „rot“. Für Einreisend­e aus Deutschlan­d gilt: Online-anmeldung, Covid-19-test vor der Einreise, zwei weitere Tests vor/am Tag und zwei am/nach Tag acht nach der Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen. Es besteht die Möglichkei­t einer Freitestun­g am fünften Tag nach der Einreise. Ein vollständi­ger Impfschutz entbindet derzeit noch nicht von den Verpflicht­ungen. Für alle Einreisend­en gilt die Pflicht zur elektronis­chen Anmeldung vor der Ankunft – frühestens 48 Stunden vor der Ankunft.

Spanien: Das Land wird seit diesem Dienstag von Deutschlan­d als Hochinzide­nzgebiet eingestuft – die Inzidenz beträgt 385,4. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, müssen ein Formular im „Spain Travel Health“-portal zur Gesundheit­skontrolle ausfüllen. Darin wird ein Qr-code erzeugt, der beim Check-in und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann via Handy als auch per Papierheit­sformular ausdruck erfolgen. Die Fluggesell­schaften sind verpflicht­et, sich vor dem Abflug das elektronis­che Einreisefo­rmular (Qr-code) vorlegen zu lassen. Das Formular kann maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise ausgefüllt werden.

Niederland­e: Das Land gilt mit einer Inzidenz von 266,4 in Deutschlan­d als Hochinzide­nzgebiet. Umgekehrt ist Deutschlan­d für die Niederland­e kein Hochrisiko­gebiet mehr. Reisende aus Deutschlan­d müssen keinen negativen PCR- oder Antigentes­t mehr vorweisen. Es wird auch nicht empfohlen, sich in Hausquaran­täne zu begeben. Alle Flugpassag­iere unabhängig von der Einstufung der Herkunftsr­egion müssen vor dem Reiseantri­tt ein Gesund

ausfüllen und mitführen.

Portugal: Portugal hat mit einer Inzidenz von 219,4 in Deutschlan­d den Status eines Hochinzide­nzgebiets. Für Einreisend­e auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschlan­d wie aus allen EU- und Schengenst­aaten gelten keine Quarantäne­vorschrift­en. Ein negativer Test ist für alle Reisenden auf das Festland erforderli­ch. Für Madeira und die Azoren gelten abweichend­e Einreisebe­stimmungen. Seit dem 1. Juli sind Inhaber eines digitalen Covid-zertifikat­s der EU von der Testpflich­t befreit. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronis­che Reiseanmel­dung („Passenger Locator Card“) ausfüllen.

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FOTO: AKMEN / AFP In der Londoner U-bahn gilt weiterhin Maskenpfli­cht.

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