Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Steuerfreibetrag: Jeden Monat mehr Netto – so geht’s
Millionen Deutsche hoffen auf eine jährliche Rückzahlung vom Fiskus. Was viele nicht wissen: Einen Teil davon kann man sich aber schon vorher auszahlen lassen
Einmal im Jahr heißt es „Augen zu und durch“: Die Steuererklärung zu machen, ist für viele Menschen eine lästige Pflicht, ähnlich wie der Zahnarztbesuch. Und dann steht meist noch das Warten auf die erhoffte Steuererstattung an. Doch auf diese Wartezeit können Steuerzahlende auch verzichten.
Sie müssen dafür lediglich einen Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung stellen. Dann gibt es sehr schnell einen zusätzlichen Lohnsteuerfreibetrag, durch den jeden Monat direkt größere Nettobeträge ausgezahlt werden.
Wer das sogar noch bis zum 30. November schafft, kann sich bereits in der Weihnachtszeit über einen kleinen aber warmen Geldsegen freuen. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, was dabei zu beachten ist.
Wie genau funktioniert der Lohnsteuerfreibetrag?
Wenn das zuständige Finanzamt dem Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung stattgibt, wird der ermittelte Lohnsteuerfreibetrag als sogenanntes Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) elektronisch gespeichert. Der Arbeitgeber berücksichtigt die Angaben dann schon im folgenden Monat – und es landet direkt etwas mehr Geld auf dem eigenen Bankkonto.
Kann einfach jeder einen solchen Antrag stellen?
Prinzipiell kann diesen Vorgang jede und jeder machen. Allerdings sollte es dafür genug Posten geben, die sonst in der Steuererklärung dazu führen, dass es auch eine Steuererstattung gibt. Wer also bisher 200 Euro oder mehr mit der Steuererklärung vom Staat zurückbekommen hat, sollte jetzt besonders genau lesen. Denn haben sich die steuerlichen Verhältnisse im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert, sind die Aussichten auf einen Erfolg ziemlich groß.
Für welche Ausgaben lohnt es sich, den Freibetrag einzusetzen?
Vereinfacht gesagt ist der Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung eine Art kleine Steuererklärung, nur deutlich kürzer und im Grunde auch einfacher als diese. Deshalb werden im Antrag Werbungskosten wie die Entfernungspauschale, die Homeoffice-pauschale und beispielsweise Telefonkosten abgefragt. Jedoch kann man auch Sonderausgaben (etwa Spenden und Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten angeben.
Welche Grenzen und Fristen sollte man im Blick haben?
Damit der Antrag erfolgreich sein kann, müssen diese Ausgaben insgesamt mindestens 600 Euro betragen. Aber Achtung: Freibeträge und
Pauschalen werden in dem Prozess in der Regel automatisch berücksichtigt. Wer also lediglich Werbungskosten geltend machen kann, muss mindestens 1830 Euro Ausgaben haben, da die Werbungskostenpauschale im Jahr 2023 genau 1230 Euro beträgt. Nur bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählt letztlich jeder Euro.
Um noch in diesem Jahr vom Lohnsteuerfreibetrag profitieren zu können, muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt sein. Dann gilt der Freibetrag schon für den Dezember und zudem für das komplette Jahr 2024, wenn der Antrag gleich für zwei Kalenderjahre gestellt wird.
Wie aufwendig ist das Ausfüllen des Antrags wirklich?
Es gibt drei Wege, um den Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen: Wer ohnehin mit dem Steuerabwicklungsverfahren Elster arbeitet, kann damit auch den Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung erstellen. Die benötigten Formulare lassen sich auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung herunterladen und dann ausfüllen. Einige Steuerprogramme wie die von Finanztip empfohlenen bieten ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag zu erstellen. Wer eine solche Software ohnehin hat, kann damit den Antrag schnell und einfach machen.
Denn mit der jeweiligen Software lassen sich die Daten aus der abgegebenen
Steuererklärung ganz einfach übernehmen.
Wie viel mehr Netto springt dabei am Ende monatlich raus?
Wie groß der Effekt ist, hängt davon ab, wie hoch das Gehalt ist – und wie viel sich an Kosten geltend machen lässt. Wer zum Beispiel ledig ist, 3500 Euro brutto verdient, aber 3500 Euro Werbungskosten hat und den Antrag im November abgibt, hat im Dezember gar keinen Lohnsteuerabzug und gut 500 Euro mehr auf dem Konto. 2024 wären es dann voraussichtlich rund 60 Euro mehr netto im Monat.
Gibt es an der ganzen Sache irgendwelche Haken?
Außer ein bisschen zusätzlicher Arbeit gibt es keinen echten Haken. Zwei Dinge sind aber zu beachten: Ändert sich etwas an den steuerlichen Umständen, muss das unmittelbar dem Finanzamt mitgeteilt werden. Etwa wenn nach einem Umzug der Weg zur Arbeit viel kürzer und deshalb die Entfernungspauschale niedriger ist. Und: Wer einen Lohnsteuerfreibetrag hat, muss fast immer eine Steuererklärung machen, aber das war vorher auch schon so. Und wegen des Freibetrags gibt es nur noch wenig oder gar nichts mehr vom Staat zurück. Denn die potenzielle Steuererstattung ist ja längst auf dem Konto.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-stiftung.