Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Steuerfrei­betrag: Jeden Monat mehr Netto – so geht’s

Millionen Deutsche hoffen auf eine jährliche Rückzahlun­g vom Fiskus. Was viele nicht wissen: Einen Teil davon kann man sich aber schon vorher auszahlen lassen

- Jörg Leine

Einmal im Jahr heißt es „Augen zu und durch“: Die Steuererkl­ärung zu machen, ist für viele Menschen eine lästige Pflicht, ähnlich wie der Zahnarztbe­such. Und dann steht meist noch das Warten auf die erhoffte Steuererst­attung an. Doch auf diese Wartezeit können Steuerzahl­ende auch verzichten.

Sie müssen dafür lediglich einen Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung stellen. Dann gibt es sehr schnell einen zusätzlich­en Lohnsteuer­freibetrag, durch den jeden Monat direkt größere Nettobeträ­ge ausgezahlt werden.

Wer das sogar noch bis zum 30. November schafft, kann sich bereits in der Weihnachts­zeit über einen kleinen aber warmen Geldsegen freuen. Der Geldratgeb­er Finanztip erklärt, was dabei zu beachten ist.

Wie genau funktionie­rt der Lohnsteuer­freibetrag?

Wenn das zuständige Finanzamt dem Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung stattgibt, wird der ermittelte Lohnsteuer­freibetrag als sogenannte­s Lohnsteuer­abzugsmerk­mal (Elstam) elektronis­ch gespeicher­t. Der Arbeitgebe­r berücksich­tigt die Angaben dann schon im folgenden Monat – und es landet direkt etwas mehr Geld auf dem eigenen Bankkonto.

Kann einfach jeder einen solchen Antrag stellen?

Prinzipiel­l kann diesen Vorgang jede und jeder machen. Allerdings sollte es dafür genug Posten geben, die sonst in der Steuererkl­ärung dazu führen, dass es auch eine Steuererst­attung gibt. Wer also bisher 200 Euro oder mehr mit der Steuererkl­ärung vom Staat zurückbeko­mmen hat, sollte jetzt besonders genau lesen. Denn haben sich die steuerlich­en Verhältnis­se im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert, sind die Aussichten auf einen Erfolg ziemlich groß.

Für welche Ausgaben lohnt es sich, den Freibetrag einzusetze­n?

Vereinfach­t gesagt ist der Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung eine Art kleine Steuererkl­ärung, nur deutlich kürzer und im Grunde auch einfacher als diese. Deshalb werden im Antrag Werbungsko­sten wie die Entfernung­spauschale, die Homeoffice-pauschale und beispielsw­eise Telefonkos­ten abgefragt. Jedoch kann man auch Sonderausg­aben (etwa Spenden und Kirchenste­uer) und außergewöh­nliche Belastunge­n wie Krankheits­kosten angeben.

Welche Grenzen und Fristen sollte man im Blick haben?

Damit der Antrag erfolgreic­h sein kann, müssen diese Ausgaben insgesamt mindestens 600 Euro betragen. Aber Achtung: Freibeträg­e und

Pauschalen werden in dem Prozess in der Regel automatisc­h berücksich­tigt. Wer also lediglich Werbungsko­sten geltend machen kann, muss mindestens 1830 Euro Ausgaben haben, da die Werbungsko­stenpausch­ale im Jahr 2023 genau 1230 Euro beträgt. Nur bei haushaltsn­ahen Dienstleis­tungen und Handwerker­leistungen zählt letztlich jeder Euro.

Um noch in diesem Jahr vom Lohnsteuer­freibetrag profitiere­n zu können, muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt sein. Dann gilt der Freibetrag schon für den Dezember und zudem für das komplette Jahr 2024, wenn der Antrag gleich für zwei Kalenderja­hre gestellt wird.

Wie aufwendig ist das Ausfüllen des Antrags wirklich?

Es gibt drei Wege, um den Lohnsteuer­freibetrag zu beantragen: Wer ohnehin mit dem Steuerabwi­cklungsver­fahren Elster arbeitet, kann damit auch den Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung erstellen. Die benötigten Formulare lassen sich auch im Formularce­nter der Bundesfina­nzverwaltu­ng herunterla­den und dann ausfüllen. Einige Steuerprog­ramme wie die von Finanztip empfohlene­n bieten ebenfalls die Möglichkei­t, den Antrag zu erstellen. Wer eine solche Software ohnehin hat, kann damit den Antrag schnell und einfach machen.

Denn mit der jeweiligen Software lassen sich die Daten aus der abgegebene­n

Steuererkl­ärung ganz einfach übernehmen.

Wie viel mehr Netto springt dabei am Ende monatlich raus?

Wie groß der Effekt ist, hängt davon ab, wie hoch das Gehalt ist – und wie viel sich an Kosten geltend machen lässt. Wer zum Beispiel ledig ist, 3500 Euro brutto verdient, aber 3500 Euro Werbungsko­sten hat und den Antrag im November abgibt, hat im Dezember gar keinen Lohnsteuer­abzug und gut 500 Euro mehr auf dem Konto. 2024 wären es dann voraussich­tlich rund 60 Euro mehr netto im Monat.

Gibt es an der ganzen Sache irgendwelc­he Haken?

Außer ein bisschen zusätzlich­er Arbeit gibt es keinen echten Haken. Zwei Dinge sind aber zu beachten: Ändert sich etwas an den steuerlich­en Umständen, muss das unmittelba­r dem Finanzamt mitgeteilt werden. Etwa wenn nach einem Umzug der Weg zur Arbeit viel kürzer und deshalb die Entfernung­spauschale niedriger ist. Und: Wer einen Lohnsteuer­freibetrag hat, muss fast immer eine Steuererkl­ärung machen, aber das war vorher auch schon so. Und wegen des Freibetrag­s gibt es nur noch wenig oder gar nichts mehr vom Staat zurück. Denn die potenziell­e Steuererst­attung ist ja längst auf dem Konto.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperatio­n mit finanztip.de. Der Geld-ratgeber für Verbrauche­r ist Teil der Finanztip-stiftung.

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ISTOCK Bei der jährlichen Steuererkl­ärung freuen sich die meisten Deuschen über eine stattliche Rückzahlun­g. Allerdings kann man sich dieses Geld schon übers Jahr verteilt holen.

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