Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Haftstrafe für Ex-banker?

Heute wird das Urteil im Umsatzsteu­erbetrugsv­erfahren erwartet

- Von Christian Ebner

Frankfurt/main. In der Frankfurte­r Prozess-serie um millionens­chweren Umsatzsteu­erbetrug sollen heute die Urteile gegen die mutmaßlich beteiligte­n Bankangest­ellten fallen.

Die hessische Generalsta­atsanwalts­chaft hat für die sieben Ex-beschäftig­ten der Deutschen Bank Haftstrafe­n bis zu vier Jahren gefordert. Die Männer sollen sich in unterschie­dlicher Intensität an der „schweren, bandenmäßi­gen Steuerhint­erziehung“beteiligt haben. Schaden: rund 850 Millionen Euro. Die internatio­nale Gruppe von Kunden und Bankangest­ellten hatte mit Luftversch­mutzungsre­chten gehandelt und dabei Umsatzsteu­er hinterzoge­n.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft hat für drei der sieben Angeklagte­n auf Haftstrafe­n zwischen zweieinhal­b und vier Jahren plädiert. Die anderen könnten mit Bewährungs­strafen und bis zu 500 000 Euro Geldbuße davonkomme­n. Es handelt sich um frühere Geschäftsk­undenbetre­uer, Mitarbeite­r der Handelsabt­eilung sowie der Rechtsabte­ilung. Die Büros der Deutschen Bank waren im April 2010 durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldig­t.

Die Verteidige­r des Hauptangek­lagten haben für den früheren Abteilungs­leiter Freispruch verlangt. Er könne nicht für rund 145 Millionen Euro Steuerscha­den allein verantwort­lich gemacht werden. Der Mann hatte als einziger bisher nicht gestanden. Die Ankläger sehen ihn als „treibende Kraft im Umsatzsteu­erkarussel­l“und forderten für ihn vier Jahren Haft.

Strafen von bis zu acht Jahren sind bereits gegen mutmaßlich­e Initiatore­n des Netzwerks verhängt worden. Einer von ihnen war bei einem Box-kampf in Las Vegas festgenomm­en worden. Laut Justiz gibt es bislang zwölf Verurteilu­ngen. Noch seien Ermittlung­sverfahren gegen rund 100 Beschuldig­te offen.

Das kriminelle Umsatzsteu­erkarussel­l soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Nach Erkenntnis­sen der Ermittler wurden über deutsche Gesellscha­ften Emissionsr­echte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfi­rmen weiterverk­auft, ohne Umsatzsteu­er zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellscha­ft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland und ließ sich vom Finanzamt die Umsatzsteu­er erstatten. dpa

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