Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Haftstrafe für Ex-banker?
Heute wird das Urteil im Umsatzsteuerbetrugsverfahren erwartet
Frankfurt/main. In der Frankfurter Prozess-serie um millionenschweren Umsatzsteuerbetrug sollen heute die Urteile gegen die mutmaßlich beteiligten Bankangestellten fallen.
Die hessische Generalstaatsanwaltschaft hat für die sieben Ex-beschäftigten der Deutschen Bank Haftstrafen bis zu vier Jahren gefordert. Die Männer sollen sich in unterschiedlicher Intensität an der „schweren, bandenmäßigen Steuerhinterziehung“beteiligt haben. Schaden: rund 850 Millionen Euro. Die internationale Gruppe von Kunden und Bankangestellten hatte mit Luftverschmutzungsrechten gehandelt und dabei Umsatzsteuer hinterzogen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat für drei der sieben Angeklagten auf Haftstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren plädiert. Die anderen könnten mit Bewährungsstrafen und bis zu 500 000 Euro Geldbuße davonkommen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handelsabteilung sowie der Rechtsabteilung. Die Büros der Deutschen Bank waren im April 2010 durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt.
Die Verteidiger des Hauptangeklagten haben für den früheren Abteilungsleiter Freispruch verlangt. Er könne nicht für rund 145 Millionen Euro Steuerschaden allein verantwortlich gemacht werden. Der Mann hatte als einziger bisher nicht gestanden. Die Ankläger sehen ihn als „treibende Kraft im Umsatzsteuerkarussell“und forderten für ihn vier Jahren Haft.
Strafen von bis zu acht Jahren sind bereits gegen mutmaßliche Initiatoren des Netzwerks verhängt worden. Einer von ihnen war bei einem Box-kampf in Las Vegas festgenommen worden. Laut Justiz gibt es bislang zwölf Verurteilungen. Noch seien Ermittlungsverfahren gegen rund 100 Beschuldigte offen.
Das kriminelle Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler wurden über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland und ließ sich vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstatten. dpa