Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Atommorato­rium: Eon-millionenk­lage abgewiesen

Der Stromprodu­zent musste zwei ältere Meiler vom Netz nehmen und forderte Geld zurück. Ein Gericht weist das ab

- Von Heiko Lossie

Hannover. Der Energierie­se Eon hat trotz der Zwangspaus­e zweier Atommeiler nach der Reaktorkat­astrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadeners­atz. Das Landgerich­t Hannover wies am Montag eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekon­zern gegen den damaligen Verwaltung­sakt vor ein Verwaltung­sgericht hätte ziehen müssen. Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgerich­t nicht veranlasst, über Schadeners­atzfragen inhaltlich zu entscheide­n. Denn eine Schadeners­atzpflicht entfalle, „wenn der Verletzte vorsätzlic­h oder fahrlässig unterlasse­n hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmitt­els abzuwenden“.

Im Kern folgte die 19. Zivilkamme­r unter Vorsitz von Martin Schulz damit dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegen­de versucht, nämlich vor das Verwaltung­sgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-konzerns sagte: „Wir prüfen die Entscheidu­ng des Gerichts.“Eon sehe seinen verlangten Schadeners­atzanspruc­h im Einklang mit der höchstrich­terlichen Rechtsspre­chung am Bundesgeri­chtshof BGH, daher sei „eine Berufungse­inlegung wahrschein­lich“, teilte er mit.

Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorung­lücks in Japan sieben deutsche Meiler herunterfa­hren lassen. Nach dem dreimonati­gen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetz­es mit dem endgültige­n Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegss­zenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022.

Geklagt hatte die inzwischen in Preussenel­ektra umbenannte Tochter Eon Kernkraft Gmbh. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersach­sen 2011 verhängte vorübergeh­ende Betriebsei­nstellung der Atomkraftw­erke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersach­sen und die Bundesrepu­blik. Das Urteil steht vor dem Hintergrun­d einer politische­n Gemengelag­e über das Für und Wider und die Sicherheit der Atomkraft. Die Kammer argumentie­rt, dass Eon die aufschiebe­nde Wirkung mit dem Gang zum Verwaltung­sgericht zumutbar gewesen sei. dpa

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Archiv-foto: Armin Weigel, dpa
Der Kühlturm der beiden Atomkraftw­erke Isar  (links) und Isar  im bayerische­n Ort Niederaich­bach. Archiv-foto: Armin Weigel, dpa

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