Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Atommoratorium: Eon-millionenklage abgewiesen
Der Stromproduzent musste zwei ältere Meiler vom Netz nehmen und forderte Geld zurück. Ein Gericht weist das ab
Hannover. Der Energieriese Eon hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen müssen. Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst, über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine Schadenersatzpflicht entfalle, „wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden“.
Im Kern folgte die 19. Zivilkammer unter Vorsitz von Martin Schulz damit dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-konzerns sagte: „Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts.“Eon sehe seinen verlangten Schadenersatzanspruch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtssprechung am Bundesgerichtshof BGH, daher sei „eine Berufungseinlegung wahrscheinlich“, teilte er mit.
Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks in Japan sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022.
Geklagt hatte die inzwischen in Preussenelektra umbenannte Tochter Eon Kernkraft Gmbh. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik. Das Urteil steht vor dem Hintergrund einer politischen Gemengelage über das Für und Wider und die Sicherheit der Atomkraft. Die Kammer argumentiert, dass Eon die aufschiebende Wirkung mit dem Gang zum Verwaltungsgericht zumutbar gewesen sei. dpa