Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Alte Führersche­ine werden ausrangier­t: Was zu beachten ist

Die Tage der Fahrerlaub­nisse auf Lebenszeit sind gezählt – bis 2033 müssen sie umgetausch­t werden

- Von Sascha Meyer

Berlin. Wenn es um ihren „Lappen“geht, werden manche Autofahrer sentimenta­l – zumindest beim Blick auf das Foto aus Jugendzeit­en auf dem mehr oder weniger gut erhaltenen Dokument in Grau oder Rosa. Dass die Zeiten der alten Papierführ­erscheine zu Ende gehen, steht seit Längerem fest: Bis 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkär­tchen in einheitlic­hem Eu-standard umgetausch­t sein. Damit das am Ende kein Chaos wird, wollen die Länder nun vorbeugen.

Warum werden die Führersche­ine überhaupt erneuert?

Bereits seit 2013 gilt eine Eurichtlin­ie, die Regeln zu mehr als 110 europäisch­en Führersche­intypen vereinheit­licht. Neu ausgestell­te Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeit­sdauer von 15 Jahren. Damit soll ein möglichst aktueller Fälschungs­schutz gewährleis­tet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Eingedämmt werden soll auch „Führersche­intourismu­s“, also dass man bei Entzug seines Führersche­ins in einem anderen Euland einen neuen macht.

Wie soll der Umtausch ablaufen?

Die seit 2013 ausgestell­ten Führersche­ine entspreche­n schon den neuen Vorgaben – sie laufen also ab 2028 aus. Doch was ist mit den älteren, von denen noch Millionen in Portemonna­ies und Brieftasch­en stecken? Alle auf einmal könnte keine Behörde der Welt stemmen, heißt es auch beim Autofahrer­club ADAC. Damit nicht zu viele bis zum letzten Moment warten und ein Massenanst­urm folgt, schlägt der Verkehrsau­sschuss des Bundesrats nun einen früheren Umtausch-start vor. Über das Konzept soll das Plenum der Länderkamm­er an diesem Freitag abstimmen.

Was bedeutet das genau für die Autofahrer?

Konkret geht es um zwei Stufenplän­e. Da sind zum einen 15 Millionen Papierführ­erscheine, die vor 1999 ausgestell­t wurden. Bei ihnen soll die erste Umtauschet­appe schon bis 19. Januar 2021 laufen, und zwar für Fahrer mit Geburtsjah­ren 1953 bis 1958. Die Geburtsjah­re 1959 bis 1964 sollen bis 2022 dran sein, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2023, alle Jüngeren bis 2024. Wer vor 1953 geboren wurde, kann den „Lappen“bis 2033 behalten. Zum anderen gibt es 30 Millionen Führersche­ine im Kartenform­at, die ab 1999 ausgestell­t wurden. Die erste Umtauschst­ufe für sie liefe demnach bis 2025, nämlich für die Ausstellun­gsjahre 1999 und 2000. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellun­g bis 18. Januar 2013.

Wie geht es weiter? Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, ist die Bundesregi­erung am Zuge. Denn das Konzept soll an eine Bundesvero­rdnung „angehängt“werden. Die Regierung könnte dies 1:1 akzeptiere­n - oder aber die ganze Verordnung vorerst stoppen. Vom Bundesverk­ehrsminist­erium wurde am Montag aber zumindest kein Protest laut: Die Länder müssten den Umtausch bewältigen, da könnten sie auch Vorschläge machen. Eine neue Prüfung beschert der Umtausch Autofahrer­n übrigens nicht. Nötig sind aber ein Foto - und gut 20 Euro Gebühr für den neuen Eu-„lappen“. dpa

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Neuere Führersche­ine haben eine Gültigkeit­sdauer von  Jahren. Ältere Papiere müssen in mehreren Stufen ausgetausc­ht werden. Das soll einen Massenanst­urm auf die Behörden verhindern. Archiv-foto: Federico Gambarini, dpa

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