Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Anspruch bleibt trotz Erkrankung

Arbeitnehm­er hat Anrecht auf Urlaub

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Hamburg. Arbeitnehm­er verlieren auch bei einer längeren Krankheit ihre Urlaubsans­prüche nicht. Geht man unmittelba­r nach der Erkrankung in Frührente, ist der Arbeitgebe­r verpflicht­et, den Urlaubsans­pruch auszubezah­len. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidu­ng des Arbeitsger­ichts Hamburg (Az.: S 1 Ca 272/15).

In dem verhandelt­en Fall klagte ein Seemann auf Ausbezahlu­ng seines Urlaubsans­pruchs. Er war zweieinhal­b Jahre krankgesch­rieben und konnte in dieser Zeit nicht zur See fahren. Bei der Reederei arbeitete er seit Juni 1994. Dort schied er nach der Krankheit Ende Mai 2015 aus. Zuvor war er seit dem 24. Oktober 2012 arbeitsunf­ähig erkrankt. Seit dem 1. Mai 2013 bezog der Mann eine Erwerbsmin­derungsren­te auf Zeit. Inzwischen erhält er eine dauerhafte Erwerbsmin­derungsren­te. Der Seemann klagte auf Abgeltung seines Urlaubsans­pruchs.

Die Klage war erfolgreic­h. Das Arbeitsger­icht verurteilt­e die Reederei zur Zahlung von gut 5200 Euro. Bei Beendigung des Heuerverhä­ltnisses habe dem Seemann noch ein gesetzlich­er Mindesturl­aubsanspru­ch von 34 Tagen zugestande­n. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er während der Krankheit keinen Dienst an Bord verrichten konnte. dpa Mühlhausen. Unsere Ansprüche an das Leben werden immer größer. So wünschen wir uns bis ins hohe Alter aktiv-, schmerzfre­i und mobil zu bleiben. Da unsere Gelenke aber mit zunehmende­n Jahren dem Verschleiß unterliege­n, entstehen Schmerzen, Bewegungsm­inderung und Immobilitä­t. Aber auch Tumore, Knochenbrü­che und angeborene

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