Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Anspruch bleibt trotz Erkrankung
Arbeitnehmer hat Anrecht auf Urlaub
Hamburg. Arbeitnehmer verlieren auch bei einer längeren Krankheit ihre Urlaubsansprüche nicht. Geht man unmittelbar nach der Erkrankung in Frührente, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch auszubezahlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg (Az.: S 1 Ca 272/15).
In dem verhandelten Fall klagte ein Seemann auf Ausbezahlung seines Urlaubsanspruchs. Er war zweieinhalb Jahre krankgeschrieben und konnte in dieser Zeit nicht zur See fahren. Bei der Reederei arbeitete er seit Juni 1994. Dort schied er nach der Krankheit Ende Mai 2015 aus. Zuvor war er seit dem 24. Oktober 2012 arbeitsunfähig erkrankt. Seit dem 1. Mai 2013 bezog der Mann eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Inzwischen erhält er eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente. Der Seemann klagte auf Abgeltung seines Urlaubsanspruchs.
Die Klage war erfolgreich. Das Arbeitsgericht verurteilte die Reederei zur Zahlung von gut 5200 Euro. Bei Beendigung des Heuerverhältnisses habe dem Seemann noch ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 34 Tagen zugestanden. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er während der Krankheit keinen Dienst an Bord verrichten konnte. dpa Mühlhausen. Unsere Ansprüche an das Leben werden immer größer. So wünschen wir uns bis ins hohe Alter aktiv-, schmerzfrei und mobil zu bleiben. Da unsere Gelenke aber mit zunehmenden Jahren dem Verschleiß unterliegen, entstehen Schmerzen, Bewegungsminderung und Immobilität. Aber auch Tumore, Knochenbrüche und angeborene