Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Opferanwäl­te wollen Beate Zschäpe befragen

Zeuge: Früherer Neonazi-führer Tino Brandt soll Gedächtnis­lücken und Erkrankung vorgetäusc­ht haben

- Von Kai Mudra

Erfurt. Seit Beate Zschäpe, die Hauptangek­lagte im Nsu-prozess, vergangene­n Dezember ihr Schweigen gebrochen hat, musste sie bereits mehrfach Fragen des Gerichts beantworte­n. Ihr Anwalt Herman Borchert trug auch schon Erwiderung­en auf Nachfragen der Anwälte des Mitangekla­gten Carsten S. vor.

Denn persönlich und sofort reagierte die 41-Jährige bisher nicht auf die ihr vor Gericht gestellten Fragen. Die Antworten verlas immer einer ihrer Anwälte von vorbereite­ten Seiten.

Ihre ursprüngli­che Ankündigun­g auszusagen, räumte zudem nur Antworten auf Fragen des Gerichts ein. Trotzdem will ab heute der Staatsschu­tzsenat am Oberlandes­gericht in München auch den übrigen Prozessbet­eiligten die Möglichkei­t gewähren, der mutmaßlich­en Rechtsterr­oristin Fragen zu stellen. Sicherlich werden diese Möglichkei­t zuerst die Bundesanwa­ltschaft und danach die Nebenkläge­r nutzen.

Aus den Reihen der Opferanwäl­te war bereits in der Vorwoche zu erfahren, dass zahlreiche Fragen vorliegen. Ob die Angeklagte antworten wird, muss sich zeigen. Verpflicht­et ist sie dazu nicht. Allerdings könnte das Gericht eine Aussagever­weigerung als Teilgestän­dnis zu ihren Gunsten werten.

Gestern erklärte ein Zeuge vor Gericht, dass der frühere Thüringer Verfassung­sspitzel Tino Brandt, bei seiner Aussage vor Gericht Gedächtnis­lücken nur vorgetäusc­ht haben soll. Beide Männer hatten 2014 zwei Tage gemeinsam in München im Gefängnis verbracht. Dort soll der frühere Neonazi-führer sich auch damit lustig gemacht haben, dass er 2014 eine Krankheit vorgetäusc­ht hatte und so der Prozess ausfallen musste. das habe pro Tag 100 000 Euro gekostet.

Brandt hatte Anfang Juni die Angaben des Zeugen bestritten.

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