Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Opferanwälte wollen Beate Zschäpe befragen
Zeuge: Früherer Neonazi-führer Tino Brandt soll Gedächtnislücken und Erkrankung vorgetäuscht haben
Erfurt. Seit Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im Nsu-prozess, vergangenen Dezember ihr Schweigen gebrochen hat, musste sie bereits mehrfach Fragen des Gerichts beantworten. Ihr Anwalt Herman Borchert trug auch schon Erwiderungen auf Nachfragen der Anwälte des Mitangeklagten Carsten S. vor.
Denn persönlich und sofort reagierte die 41-Jährige bisher nicht auf die ihr vor Gericht gestellten Fragen. Die Antworten verlas immer einer ihrer Anwälte von vorbereiteten Seiten.
Ihre ursprüngliche Ankündigung auszusagen, räumte zudem nur Antworten auf Fragen des Gerichts ein. Trotzdem will ab heute der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in München auch den übrigen Prozessbeteiligten die Möglichkeit gewähren, der mutmaßlichen Rechtsterroristin Fragen zu stellen. Sicherlich werden diese Möglichkeit zuerst die Bundesanwaltschaft und danach die Nebenkläger nutzen.
Aus den Reihen der Opferanwälte war bereits in der Vorwoche zu erfahren, dass zahlreiche Fragen vorliegen. Ob die Angeklagte antworten wird, muss sich zeigen. Verpflichtet ist sie dazu nicht. Allerdings könnte das Gericht eine Aussageverweigerung als Teilgeständnis zu ihren Gunsten werten.
Gestern erklärte ein Zeuge vor Gericht, dass der frühere Thüringer Verfassungsspitzel Tino Brandt, bei seiner Aussage vor Gericht Gedächtnislücken nur vorgetäuscht haben soll. Beide Männer hatten 2014 zwei Tage gemeinsam in München im Gefängnis verbracht. Dort soll der frühere Neonazi-führer sich auch damit lustig gemacht haben, dass er 2014 eine Krankheit vorgetäuscht hatte und so der Prozess ausfallen musste. das habe pro Tag 100 000 Euro gekostet.
Brandt hatte Anfang Juni die Angaben des Zeugen bestritten.