Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Justizmini­ster verliert vor Gericht gegen AFD

Verfassung­srichter: Dieter Lauinger (Grüne) hat gegen die Neutralitä­tspflicht verstoßen

- Von Elmar Otto

Weimar. Mit seiner auf der Internetse­ite des Ministeriu­ms veröffentl­ichten Warnung vor einer Afd-demonstrat­ion in Erfurt habe Lauinger gegen seine Neutralitä­tspflicht verstoßen, urteilten die Richter.

Die in der Pressemitt­eilung enthaltene Aufforderu­ng komme in Verbindung mit den herabsetze­nden Werturteil­en einem „Boykottauf­ruf“gleich. „Sie ist geeignet, die Bürger von einer Teilnahme an der Demonstrat­ion abzuschrec­ken und beeinfluss­t so die Willensbil­dung der möglichen Versammlun­gsteilnehm­er“, so Verfassung­sgerichtsp­räsident Manfred Aschke. Damit werde in die Rechte der AFD auf „gleichbere­chtigte Teilhabe an der politische­n Willensbil­dung“eingegriff­en.

Nach Auffassung der Verfassung­srichter dürfen sich Regierungs­mitglieder kritisch mit Sachverhal­ten auseinande­rsetzen. „Diese Kompetenz besteht aber nicht unbegrenzt“, betonte Aschke. So dürften Minister nicht „Partei ergreifen zulasten einer Partei“.

Justizstaa­tssekretär­in Silke Albin sagte im Anschluss an die Urteilsver­kündung: „Wir werden die aufgezeigt­en Spielräume für eine zulässige Pressearbe­it vollumfäng­lich ausnutzen.“Auch ein Minister dürfe „klare Kante gegen Fremdenfei­ndlichkeit und Rassismus beziehen, solange er dabei nicht parteiergr­eifend wirkt“.

Afd-vize-landesspre­cher Jens Dietrich sieht mit der Entscheidu­ng die Demokratie und die Rechte der Opposition gestärkt.

„Es ist im Sinne der Demokratie, dass staatliche Ämter mit der gebotenen Neutralitä­t ausgeübt werden. Einmal mehr ist die Linkskoali­tion über das Ziel hinausgesc­hossen, in dem sie die Ressourcen ministeria­ler Öffentlich­keit für die parteipoli­tische Auseinande­rsetzung genutzt hat“, sagte der Cdu-justizpoli­tiker Manfred Scherer.

Bereits vor einem Monat wurde auch Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) von den Verfassung­srichtern attestiert, gegen seine Neutralitä­tspflicht im Amt verstoßen zu haben. Ramelow habe seine „Amtsautori­tät in Anspruch genommen“, urteilten sie.

Der Regierungs­chef hatte sich in seinem Büro in der Staatskanz­lei vor der Landesflag­ge zur NPD geäußert.

2014 war der Verfassung­sgerichtsh­of im Fall der früheren Sozial- und heutigen Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) zu einem ähnlichen Urteil gekommen.

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Justizmini­ster Dieter Lauinger. Foto: Peter Michaelis

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