Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Sexualstra­frecht: „Nein heißt Nein“soll Gesetz werden

Bundestag stimmt heute über Reform des Strafgeset­zes ab. Damit soll auf die Silvester-vorfälle in Köln reagiert werden

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Berlin. Der Bundestag entscheide­t heute über ein deutlich verschärft­es Sexualstra­frecht. Sexuelle Gewalt soll leichter geahndet werden können.

Eine Mehrheit für den Grundsatz „Nein heißt Nein“gilt als sicher. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandr­ohung erzwingt – es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbare­n Willen“des Opfers hinwegsetz­t. Der Straftatbe­stand sexueller Angriffe aus einer Gruppe wird ergänzt in dem Gesetzentw­urf, den Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) bereits im März dem Kabinett vorgelegt hatte, ehe er nachgebess­ert wurde.

Das „Nein-heißt-nein“-prinzip sei „eine rechtliche und gesellscha­ftliche Selbstvers­tändlichke­it“, sagte die Vorsitzend­e des Bundestags-rechtaussc­husses, Renate Künast (Grüne), gestern nach einer Sitzung des Gremiums. „Wir Grüne haben gemeinsam mit den Frauenverb­änden jahrzehnte­lang dafür gekämpft, das diese Selbstvers­tändlichke­it eine Entsprechu­ng im Sexualstra­frecht findet.“Es sei zu begrüßen, „dass die Frauen aus SPD und Union diese Idee übernommen“und den Justizmini­ster „überstimmt“hätten.

Es sei aber „umso ärgerliche­r, dass auf Wunsch der CSU noch der verfassung­swidrige Straftatbe­stand zu Angriff aus Gruppen in den Gesetzentw­urf aufgenomme­n wurde“, sagte Künast. „Niemand darf wegen einer Sexualstra­ftat verurteilt werden, die er selber nicht begeht. Das können wir nicht unterstütz­en.“Der Csu-rechtsexpe­rte Alexander Hoffmann erklärte: „Damit sind Übergriffe wie in der Silvestern­acht in Köln gemeint, bei denen Frauen stets von mehreren Männern aggressiv „angetanzt“, also bedrängt, intim berührt und teilweise auch noch bestohlen wurden.“

Der neu gefasste Paragraf 177 des Strafgeset­zbuchs soll auch Folgen für Bestimmung­en im Aufenthalt­sgesetz haben. Demnach kann eine Verurteilu­ng zu einer Freiheits- oder Jugendstra­fe zur Ausweisung führen. dpa

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