Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Us-prozess um Solarworld wird entschieden
Ein früherer Lieferant fordert eine dreistellige Millionensumme Schadenersatz. Zahlen könnte das Unternehmen nicht
Bonn. Der 2014 dem Zusammenbruch knapp entronnene Fotovoltaikkonzern Solarworld steht vor einer neuen Bewährungsprobe: Bei einem Prozess in den USA gegen den ehemaligen Siliziumlieferanten Hemlock droht dem Bonner Unternehmen eine hohe Schadenersatzforderung von umgerechnet knapp 700 Millionen Euro, die Solarworld aus eigenen Mitteln wohl nicht begleichen könnte. Das Urteil in dem Prozess ist ab sofort zu erwarten. Ein Antrag von Solarworld auf eine erneute mündliche Anhörung wurde vom Gericht im Usbundesstaat Michigan abgewiesen.
Das Us-unternehmen pocht auf die Einhaltung langfristiger Lieferverträge, die Solarworld und Hemlock 2005 abgeschlossen hatten, und hat Solarworld deshalb 2013 auf Schadenersatz verklagt.
Silizium ist ein zentraler Rohstoff für Fotovoltaikanlagen und war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weltweit teuer und gesucht. Dann stürzte der Preis aber dramatisch ab: 2008/09 lag der Siliziumpreis noch bei umgerechnet über 400 Euro pro Kilogramm, Ende Mai dieses Jahres bei knapp 16 Euro. Solarworld wollte deshalb bei den langfristig festgelegten Abnahmemengen und Preisen nachverhandeln, wurde sich aber mit Hemlock nicht dauerhaft einig.
Eine Entscheidung gegen Solarworld hätte, wenn sie vollstreckt wird, „erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung“, heißt es im Solarworld-geschäftsbericht. Allerdings stuft das Unternehmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als „gering“ein.
Solarworld sieht kartellrechtliche Bedenken, wegen derer die Verträge mit Hemlock ohnehin nichtig seien. Den Hinweis auf europäisches Kartellrecht hatte das Us-gericht aber bereits zurückgewiesen.
Selbst für den Fall eine Niederlage in den USA rechnet Solarworld nicht damit, den Schadenersatz zahlen zu müssen. Vor einer Vollstreckung in Deutschland müsste ein deutsches Gericht den Fall erneut prüfen, heißt es im Risikobericht der Firma. Spätestens dann würde der Eu-kartellrechtsverstoß wieder wichtig. Möglicherweise laufe der Konflikt mit dem früheren Zulieferer auf einen Vergleich hinaus. dpa
Kartellrechtliche Bedenken