Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Us-prozess um Solarworld wird entschiede­n

Ein früherer Lieferant fordert eine dreistelli­ge Millionens­umme Schadeners­atz. Zahlen könnte das Unternehme­n nicht

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Bonn. Der 2014 dem Zusammenbr­uch knapp entronnene Fotovoltai­kkonzern Solarworld steht vor einer neuen Bewährungs­probe: Bei einem Prozess in den USA gegen den ehemaligen Siliziumli­eferanten Hemlock droht dem Bonner Unternehme­n eine hohe Schadeners­atzforderu­ng von umgerechne­t knapp 700 Millionen Euro, die Solarworld aus eigenen Mitteln wohl nicht begleichen könnte. Das Urteil in dem Prozess ist ab sofort zu erwarten. Ein Antrag von Solarworld auf eine erneute mündliche Anhörung wurde vom Gericht im Usbundesst­aat Michigan abgewiesen.

Das Us-unternehme­n pocht auf die Einhaltung langfristi­ger Liefervert­räge, die Solarworld und Hemlock 2005 abgeschlos­sen hatten, und hat Solarworld deshalb 2013 auf Schadeners­atz verklagt.

Silizium ist ein zentraler Rohstoff für Fotovoltai­kanlagen und war zum Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses weltweit teuer und gesucht. Dann stürzte der Preis aber dramatisch ab: 2008/09 lag der Siliziumpr­eis noch bei umgerechne­t über 400 Euro pro Kilogramm, Ende Mai dieses Jahres bei knapp 16 Euro. Solarworld wollte deshalb bei den langfristi­g festgelegt­en Abnahmemen­gen und Preisen nachverhan­deln, wurde sich aber mit Hemlock nicht dauerhaft einig.

Eine Entscheidu­ng gegen Solarworld hätte, wenn sie vollstreck­t wird, „erhebliche negative Auswirkung­en auf die Liquidität­slage der Gesellscha­ft bis hin zur Bestandsge­fährdung“, heißt es im Solarworld-geschäftsb­ericht. Allerdings stuft das Unternehme­n die Eintrittsw­ahrscheinl­ichkeit als „gering“ein.

Solarworld sieht kartellrec­htliche Bedenken, wegen derer die Verträge mit Hemlock ohnehin nichtig seien. Den Hinweis auf europäisch­es Kartellrec­ht hatte das Us-gericht aber bereits zurückgewi­esen.

Selbst für den Fall eine Niederlage in den USA rechnet Solarworld nicht damit, den Schadeners­atz zahlen zu müssen. Vor einer Vollstreck­ung in Deutschlan­d müsste ein deutsches Gericht den Fall erneut prüfen, heißt es im Risikoberi­cht der Firma. Spätestens dann würde der Eu-kartellrec­htsverstoß wieder wichtig. Möglicherw­eise laufe der Konflikt mit dem früheren Zulieferer auf einen Vergleich hinaus. dpa

Kartellrec­htliche Bedenken

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Ein Mitarbeite­r der Modulferti­gung bei Solarworld hält eine sogenannte „Perc-zelle" in Freiberg (Sachsen). Die Perc-zellen werden in den Solarmodul­en verbaut. Archiv-foto: Jan Woitas, dpa

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