Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Grundsätzlich förderwürdig
Kulturstaatssekretärin signalisiert Unterstützung für Forschungsprojekt zur Diskriminierung von Christen in der DDR
Erfurt. Im Konflikt um ein Forschungsprojekt zur Diskriminierung von Christen in der DDR hat die Landesregierung ihre grundsätzliche Unterstützung signalisiert. Die Enttäuschung insbesondere der Wissenschaftler von der Universität Erfurt darüber, dass der Forschungsantrag im ersten Anlauf noch nicht bewilligt wurde, sei nachvollziehbar, sagte Thüringens Kultur-staatssekretärin Babette Winter (SPD). Aus Sicht der Landesregierung gebe es aber keinen Anlass, deswegen aufzugeben. Sie bat die Vertreter der beiden großen Kirchen im Land, gegenüber den Wissenschaftlern dafür zu werben, den Antrag zu überarbeiten.
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und das Bistum Erfurt hatten Anfang November enttäuscht auf die Ablehnung eines Förderantrages für das Forschungsprojekt reagiert. Damit sei weit mehr gescheitert als die Finanzierung eines wissenschaftlichen Vorhabens, hieß es. „Hier wurde die Chance vertan, die systematische und oft massive Benachteiligung von Christinnen und Christen in der DDR mit ihrer Wirkung bis heute umfassend zu beleuchten und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, über Erlebtes und Erlittenes zu sprechen“, schrieben die Bischöfin Ilse Junkermann für die EKM und ihr Amtsbruder Ulrich Neymeyr für das Bistum Erfurt in einer gemeinsamen Erklärung.
Richtig sei, dass dieses Forschungsvorhaben grundsätzlich als qualitätsvoll und förderwürdig eingestuft wurde, erklärte die Staatssekretärin. Nach dem Urteil der von der Thüringer Aufbaubank (TAB) beauftragten externen Fachgutachter müssten allerdings zunächst noch einige wichtige Vorarbeiten für die volle Antragsreife geleistet werden. Das gelte unter anderem für die interdisziplinäre und überregionale Vernetzung des ambitionierten Projekts.
Winter warb um Verständnis für das Prozedere. Im Hinblick auf die erwartete Fördersumme von mehr als 600.000 Euro sei für die Staatskanzlei und das Wissenschaftsministerium klar gewesen, dass hier eine „freihändige Vergabe von Steuermitteln“ausscheide. (epd)