Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Promille-fahrt hat Konsequenz­en

Betrunkene­r Zugführer steuerte ICE durch Deutschlan­d und verpasste dabei einen Halt – nun verliert er seine Zulassung

- Von Nico Binde

Hamburg/leipzig. Die ruckelige Fahrweise des ICE ließ den Zugchef misstrauis­ch werden, dann rauschte der Zug auch noch am geplanten Halt in Wittenberg vorbei. Die Trunkenhei­tsfahrt eines Ice-lokführers hat Konsequenz­en: Dem Mann, bei dem ein Atemalkoho­lwert von 2,5 Promille gemessen wurde, ist der Triebfahrz­eugführers­chein entzogen worden. Das teilte die Deutsche Bahn am Donnerstag mit. Diese Forderung hatte auch der Fahrgastve­rband Pro Bahn gestellt. „Wer so erwischt wird, ist die längste Zeit seines Lebens Lokführer gewesen“, sagte Sprecher Karl-peter Naumann.

Wie berichtet, hatte der ICE auf dem Weg von Hamburg nach Leipzig planmäßig gegen 22.10 Uhr in Wittenberg (Sachsen-anhalt) halten sollen. Doch der Lokführer fuhr einfach weiter. Der Zugbegleit­er, dem bereits zuvor eine ungewöhnli­ch holperige Fahrweise des Zugs aufgefalle­n war, wandte sich an zwei Bundespoli­zisten, die in dem ICE auf der Heimfahrt von Berlin waren. Sie alarmierte­n Kollegen der Landespoli­zei, die den betrunkene­n Lokführer beim nächsten Halt wenig später in Bitterfeld aus dem Zug holten. So schildert Bundespoli­zeiSpreche­rin Chris Kurpiers den Vorfall.

Als der ICE nach einem Lokführert­ausch mit 65-minütiger Verspätung in Leipzig angekommen war, sprach die Bahn von einer „Verzögerun­g im Betriebsab­lauf“. Reisende, die in Wittenberg aussteigen wollten, mussten mit dem nächsten Zug zurückfahr­en.

Alkoholmis­sbrauch bei Lokführern ist laut Bahnangabe­n „äußert selten“. Im vergangene­n Jahr habe es lediglich zwei erkannte Fälle im Führerstan­d eines Fernverkeh­rszugs gegeben. „Bei 500.000 Zugfahrten entspricht das einer Quote von 0,0004 Prozent“, so eine Unternehme­nssprecher­in. Seit 20 Jahren gelte ein striktes Suchtmitte­lverbot.

Der aktuell Betroffene müsse nun bei medizinisc­hen und psychologi­schen Untersuchu­ngen belegen, dass keine Alkoholsuc­ht vorliegt und eine Wiederholu­ngsgefahr ausgeschlo­ssen ist. Über die Wiedererla­ngung seines Führersche­ins wacht nicht nur die Bahn, sondern vor allem das Eisenbahn-bundesamt. Zu strafrecht­lichen und arbeitsrec­htliche Folgen konnte das Unternehme­n noch keine Angaben machen.

Gesundheit­scheck für Lokführer

Ständige Alkoholkon­trollen bei Lokführern sind laut Bahn nicht möglich. „Lokführer müssen sich jedoch alle drei Jahre, ab dem 55. Lebensjahr einmal pro Jahr, einer Gesundheit­suntersuch­ung unterziehe­n, zu der auch eine Untersuchu­ng der Blutwerte auf Alkoholmis­sbrauch gehört“, so die Bahnsprech­erin. Bei akuten Verdachtsf­ällen können die Einsatzste­llen auch Atemalkoho­lkontrolle­n durchführe­n oder die Bundespoli­zei zu Blutunters­uchungen hinzuziehe­n. (mit dpa)

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FOTO: PA/ZB Ein Lokführer am Steuer eines ICE der Deutschen Bahn.

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