Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Verstöße in Heimen für Flüchtlinge
Landverwaltungsamt stellt Mängel fest
Erfurt. In Thüringer Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sind in den vergangenen Monaten immer wieder Mängel festgestellt worden. Grund dafür seien nach Angaben eines Sprechers des Migrationsministeriums jedoch nicht immer Fehler der Behörden. So hätten zum Beispiel in Einzelfällen Flüchtlingsfamilien darauf bestanden, gemeinsam in einem Raum untergebracht zu werden, wodurch die Familienmitglieder weniger Platz als die vorgeschriebenen sechs Quadratmeter pro Person gehabt hätten.
Bei Kontrollen der Unterkünfte durch das Landesverwaltungsamt wurde festgestellt, dass mancherorts Fluchtwege nicht ordnungsgemäß ausgeschildert waren. Auch Hygienemängel in den Wohn- und Sanitärbereichen von Einrichtungen wurden dokumentiert.
Der Thüringer Flüchtlingsrat hatte erst im Juli kritisiert, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Gotha gebe es unhaltbare Zustände – unter anderem wegen Schimmel im Wohn- und Badbereich und nicht abschließbaren Duschräumen. Es sei erschreckend, dass es in Thüringen noch immer solche Gemeinschaftsunterkünfte gebe, wo solche Bedingungen doch seit Langem gegen die geltende Landesverordnung verstießen, so eine Sprecherin des Flüchtlingsrates.
Die Mindeststandards für die Einrichtungen sind in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung festgelegt. Dort steht zum Beispiel auch geschrieben, dass alleinstehende Männer und Frauen nicht zusammen in gemeinsamen Wohn- und Schlafräumen unterzubringen sind.
Thüringens Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa sprach sich für eine Prüfinstanz für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge aus. (dpa)