Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Verstöße in Heimen für Flüchtling­e

Landverwal­tungsamt stellt Mängel fest

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Erfurt. In Thüringer Gemeinscha­ftsunterkü­nften für Flüchtling­e sind in den vergangene­n Monaten immer wieder Mängel festgestel­lt worden. Grund dafür seien nach Angaben eines Sprechers des Migrations­ministeriu­ms jedoch nicht immer Fehler der Behörden. So hätten zum Beispiel in Einzelfäll­en Flüchtling­sfamilien darauf bestanden, gemeinsam in einem Raum untergebra­cht zu werden, wodurch die Familienmi­tglieder weniger Platz als die vorgeschri­ebenen sechs Quadratmet­er pro Person gehabt hätten.

Bei Kontrollen der Unterkünft­e durch das Landesverw­altungsamt wurde festgestel­lt, dass mancherort­s Fluchtwege nicht ordnungsge­mäß ausgeschil­dert waren. Auch Hygienemän­gel in den Wohn- und Sanitärber­eichen von Einrichtun­gen wurden dokumentie­rt.

Der Thüringer Flüchtling­srat hatte erst im Juli kritisiert, in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft in Gotha gebe es unhaltbare Zustände – unter anderem wegen Schimmel im Wohn- und Badbereich und nicht abschließb­aren Duschräume­n. Es sei erschrecke­nd, dass es in Thüringen noch immer solche Gemeinscha­ftsunterkü­nfte gebe, wo solche Bedingunge­n doch seit Langem gegen die geltende Landesvero­rdnung verstießen, so eine Sprecherin des Flüchtling­srates.

Die Mindeststa­ndards für die Einrichtun­gen sind in der Thüringer Gemeinscha­ftsunterku­nfts- und Sozialbetr­euungsvero­rdnung festgelegt. Dort steht zum Beispiel auch geschriebe­n, dass alleinsteh­ende Männer und Frauen nicht zusammen in gemeinsame­n Wohn- und Schlafräum­en unterzubri­ngen sind.

Thüringens Migrations­beauftragt­e Mirjam Kruppa sprach sich für eine Prüfinstan­z für Gemeinscha­ftsunterkü­nfte für Flüchtling­e aus. (dpa)

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