Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Staatsvertrag erst nach der Landtagswahl
Hoff nennt Eckpunkte für neue Schlösser-stiftung
Erfurt. Erstmals hat Staatskanzleiminister Benjamin-immanuel Hoff (Linke) am Dienstag öffentlich in einer Landesmedienkonferenz einige Konturen der geplanten Kulturstiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten (KMSG) vorgestellt. Die beiden wichtigsten Eckpunkte sind: Die bisherige Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG), die ihren Sitz auf der Heidecksburg in Rudolstadt hat, soll komplett mit ihren 31 Liegenschaften in die neue Stiftung überführt werden. Und: Einen Staatsvertrag zwischen Thüringen, Sachsen-anhalt und dem Bund über die Gründung und inhaltliche Ausgestaltung der KMSG werde man vor den Landtagswahlen nicht mehr aushandeln können. Es gebe zwar bereits einen Entwurf; dem Landtag soll das notabene zu überarbeitende Papier aber erst in der nächsten Legislaturperiode zur Abstimmung vorgelegt werden.
Tatsächlich ist Hoff nach einem Dreivierteljahr nicht gerade weit mit seinen Plänen, Ideen und Verhandlungen gediehen. Nach wie vor ist unklar, welche Immobilien außer den 31 Objekten der Thüringer Stiftung, zu denen auch Gothas Schloss Friedenstein zählt, in die neue Stiftung übergehen sollen. „Die Tür steht offen“, sagte Hoff gestern; natürlich denkt er dabei an Schloss Elisabethenburg in Meiningen und ebenso an das Ensemble aus Schloss, Park, Mauritianum und Lindenau-museum in Altenburg. Zudem bestätigte er Gespräche über das Arnstädter Schloss. Nach seinen Worten sei für solche Verhandlungen maßgeblich, dass die Initiative von den kommunalen Akteuren ausgehe.
Bisher nicht für die Aufnahme in die KMSG vorgesehen sind daher das Herzogliche Museum und das Perthesforum in Gotha. Man sei zwar mit Oberbürgermeister Knut Kreuch im guten Dialog, so Hoff, aber: „Die Stadt ist bisher nicht an den Freistaat herangetreten.“Kein Wort verlor er gestern darüber, dass es niemand verstünde, wenn zwar die Friedenstein-stiftung samt Schloss, nicht jedoch ihr zurzeit wichtigstes Ausstellungsgebäude sowie ihre Depots unters Dach der neuen Stiftung eingebracht würden. Wie aufseiten der Museumsbetriebe verfahren werden soll, überlässt Hoff zunächst deren Direktoren. Ihre Arbeitsgemeinschaft soll nun Vorschläge erarbeiten. Klar sei nur: „Das Eigentum an den Sammlungen bleibt bei den bisherigen Eigentümern.“Das Verhältnis zwischen beiden Ländern in der neuen Stiftung ist laut Hoff zwischen beiden Staatskanzleien so verabredet, „dass wir partnerschaftlich fifty-fifty miteinander umgehen“. Beider Länder einzubringende Anteile unterschieden sich zwar erheblich, aber der Föderalismus in der Kultur drücke sich dann eben darin aus, „dass man in unterschiedlicher Schrittgeschwindigkeit gemeinsam über die Ziellinie kommt“.