Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Ellrich hat Klage eingereich­t

Straße zum Jägerfleck: Landesverw­altungsamt hat Antrag der Stadt auf Unterbleib­en der Planfestst­ellung abgelehnt

- Von Hans-peter Blum

Ellrich. Die Stadt Ellrich will an ihren Plänen zum Ausbau der Straße von Sülzhayn zum Jägerfleck bei Rothesütte festhalten. Deshalb sollen die Mitglieder des Stadtrates am kommenden Montag dem Beschluss zustimmen, einen Aktivproze­ss gegen den Freistaat Thüringen einzuleite­n. Das heißt nichts anderes, als Klage beim Verwaltung­sgericht in Weimar gegen eine Entscheidu­ng des Landesverw­altungsamt­es einzureich­en. Dieses hatte nämlich den Antrag der Stadt Ellrich auf Unterbleib­en der Planfestst­ellung für den Straßenbau im Juli abgelehnt.

„Wir haben von allen Trägern öffentlich­er Belange Zustimmung für unser Projekt erhalten – mit Ausnahme des Landesverw­altungsamt­es und der Unteren Naturschut­zbehörde“, erläutert Bürgermeis­ter Henry Pasenow (CDU). Es werde dabei argumentie­rt, dass mit dem Straßenaus­bau die ehemalige Landesstra­ße 1014 wieder in Betrieb genommen werden soll. „Das stimmt aber so nicht“, stellt Pasenow klar. „Wir planen eine Tempo-30-straße mit Tonnagebeg­renzung für Lkw“, verdeutlic­ht der Bürgermeis­ter. Davon ausgenomme­n seien nur die Holzwirtsc­haft und kleine Personenbu­sse. Und die Straße soll auch nicht ausgebaut und verbreiter­t, sondern lediglich instandges­etzt werden.

Außerdem führe das Landesverw­altungsamt als weiteren Grund an, dass beim Straßenbau von erhebliche­n Beeinträch­tigungen von Natur und Umwelt auszugehen sei. Mit der Durchführu­ng einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung ergebe sich aber die zwingende Notwendigk­eit eines Planfestst­ellungsver­fahrens, so die Argumentat­ion des Amtes.

Die Stadtverwa­ltung hat sich Rechtsbeis­tand aus Erfurt geholt und das Projekt gutachterl­ich prüfen lassen. Im Schreiben von Rechtsanwa­lt Arne Friege ist folgendes Ergebnis festgehalt­en: „Die geplante Instandset­zung der kommunalen Straße von Sülzhayn zum Jägerfleck an der Einmündung zur Bundesstra­ße 4 ohne Verbreiter­ung oder Verlegung der Straßentra­sse bedarf weder der Durchführu­ng eines Planfestst­ellungsver­fahrens noch eines Bauleitver­fahrens. Mangels Eingriff in Natur und Landschaft ist auch keine naturschut­zrechtlich­e Genehmigun­g erforderli­ch. Im Rahmen der Baumaßnahm­e ist lediglich das artenschut­zrechtlich­e Störungsve­rbot zu beachten, wobei es ausreichen­d ist, wenn die Arbeiten innerhalb der Schutzzeit­en erfolgen.“

Die Stadt Ellrich hat nun, um die Frist von einem Monat zu wahren, am 13. August Klage gegen den Bescheid des Landesverw­altungsamt­es eingelegt. „Ich hoffe immer noch, dass das Amt auf uns zukommen wird und wir einen vorgericht­lichen Entscheid erreichen“, sagt der Ellricher Bürgermeis­ter.

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FOTO: STADT ELLRICH Die Straße zwischen Sülzhayn und dem Jägerfleck bei Rothesütte soll saniert werden.

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