Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Richter entscheiden über Afd-klage im November
Verfassungsgerichtshof hat ausführlich beraten. Innenminister Maier und Verfassungsschutzchef Kramer vor Gericht
Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verkündet erst am 20. November seine Entscheidung über zwei Klagen der AFD, in denen unter anderem Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzchef Stephan Kramer Verstöße gegen die Verfassung vorgeworfen werden. Das erklärte das Gericht gestern nach einer knapp fünfstündigen öffentlichen Verhandlung. Damit liegt dieser Termin einige Wochen nach der Landtagswahl am 27. Oktober.
Parteivertreter hatten angemahnt, die Entscheidung noch vor der Wahl zu verkünden.
Die Thüringer Partei sowie ihre Landtagsfraktion und ihre Thüringer Bundestagsabgeordneten wehren sich mit ihren Klagen dagegen, dass Stephan Kramer im September 2018 im Beisein von Innenminister Maier die Landespartei öffentlich zum Prüffall des Thüringer Verfassungsschutzes erklärt hatte.
In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel wird der Chef des Nachrichtendienstes im Oktober zudem mit folgenden Worten zitiert: „Wenn die AFD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht.“
Der Beitrag erschien unmittelbar vor dem Landsparteitag, auf dem die Kandidatenliste für die Landtagswahl erstellt wurde. Aus Sicht der AFD habe der Verfassungsschutzchef mit seinen Äußerungen unverhältnismäßig in die Rechte der Partei eingegriffen sowie gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Thüringens Innenminister sieht die Partei dafür mit in der politischen Verantwortung.
Die Vertreter des Innenministeriums äußerten vor Gericht erhebliche Zweifel daran, ob der Verfassungsgerichtshof überhaupt zuständig sei und ob die Betroffenen vor diesem beklagt werden können. Aus Sicht des Ministeriums wäre das Verwaltungsgericht in Weimar die zuständige Instanz.
Immerhin hat bereits im Februar das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben. Diese klagte dagegen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei öffentlich als Prüffall bezeichnet hatte.
Die neun Thüringer Verfassungsrichter beschäftigten sich gestern ausführlich mit rechtlichen Fragen der Zulässigkeit der Klagen sowie der Zuständigkeit ihres Gerichts.
Verfassungsschutzchef Stephan Kramer verteidigte seine öffentliche Bekanntgabe des Prüffalls vor Gericht. „Ich wollte die Partei darauf aufmerksam machen, dass ich problematische Punkte zu erkennen vermag, die das Amt für Verfassungsschutz hätte aktiv werden lassen können.“Wann das Prüfverfahren beendet sein werde, könne er nicht sagen, so der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Wie die Thüringer Verfassungsrichter die Fragen der Zulässigkeit der Klagen entscheiden werden, ist nach dem Ende der gestrigen Verhandlung nur schwer zu sagen.
Die AFD hat inzwischen auch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar eingereicht.