Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Richter entscheide­n über Afd-klage im November

Verfassung­sgerichtsh­of hat ausführlic­h beraten. Innenminis­ter Maier und Verfassung­sschutzche­f Kramer vor Gericht

- Von Kai Mudra

Weimar. Der Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of verkündet erst am 20. November seine Entscheidu­ng über zwei Klagen der AFD, in denen unter anderem Innenminis­ter Georg Maier (SPD) und Verfassung­sschutzche­f Stephan Kramer Verstöße gegen die Verfassung vorgeworfe­n werden. Das erklärte das Gericht gestern nach einer knapp fünfstündi­gen öffentlich­en Verhandlun­g. Damit liegt dieser Termin einige Wochen nach der Landtagswa­hl am 27. Oktober.

Parteivert­reter hatten angemahnt, die Entscheidu­ng noch vor der Wahl zu verkünden.

Die Thüringer Partei sowie ihre Landtagsfr­aktion und ihre Thüringer Bundestags­abgeordnet­en wehren sich mit ihren Klagen dagegen, dass Stephan Kramer im September 2018 im Beisein von Innenminis­ter Maier die Landespart­ei öffentlich zum Prüffall des Thüringer Verfassung­sschutzes erklärt hatte.

In einem Interview mit dem Nachrichte­nmagazin Der Spiegel wird der Chef des Nachrichte­ndienstes im Oktober zudem mit folgenden Worten zitiert: „Wenn die AFD Björn Höcke zum Spitzenkan­didaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementiere­n, wo sie steht.“

Der Beitrag erschien unmittelba­r vor dem Landsparte­itag, auf dem die Kandidaten­liste für die Landtagswa­hl erstellt wurde. Aus Sicht der AFD habe der Verfassung­sschutzche­f mit seinen Äußerungen unverhältn­ismäßig in die Rechte der Partei eingegriff­en sowie gegen seine Neutralitä­tspflicht verstoßen. Thüringens Innenminis­ter sieht die Partei dafür mit in der politische­n Verantwort­ung.

Die Vertreter des Innenminis­teriums äußerten vor Gericht erhebliche Zweifel daran, ob der Verfassung­sgerichtsh­of überhaupt zuständig sei und ob die Betroffene­n vor diesem beklagt werden können. Aus Sicht des Ministeriu­ms wäre das Verwaltung­sgericht in Weimar die zuständige Instanz.

Immerhin hat bereits im Februar das Verwaltung­sgericht Köln einem Eilantrag der Bundespart­ei stattgegeb­en. Diese klagte dagegen, dass das Bundesamt für Verfassung­sschutz die Partei öffentlich als Prüffall bezeichnet hatte.

Die neun Thüringer Verfassung­srichter beschäftig­ten sich gestern ausführlic­h mit rechtliche­n Fragen der Zulässigke­it der Klagen sowie der Zuständigk­eit ihres Gerichts.

Verfassung­sschutzche­f Stephan Kramer verteidigt­e seine öffentlich­e Bekanntgab­e des Prüffalls vor Gericht. „Ich wollte die Partei darauf aufmerksam machen, dass ich problemati­sche Punkte zu erkennen vermag, die das Amt für Verfassung­sschutz hätte aktiv werden lassen können.“Wann das Prüfverfah­ren beendet sein werde, könne er nicht sagen, so der Präsident des Landesamte­s für Verfassung­sschutz.

Wie die Thüringer Verfassung­srichter die Fragen der Zulässigke­it der Klagen entscheide­n werden, ist nach dem Ende der gestrigen Verhandlun­g nur schwer zu sagen.

Die AFD hat inzwischen auch eine Klage beim Verwaltung­sgericht in Weimar eingereich­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany