Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Pkk-propaganda endet für Dönerverkä­ufer glimpflich

Staatsschu­tzkammer des Geraer Landgerich­ts belässt es für den in Erfurt lebenden Kurden bei einer Verwarnung

- Von Fabian Klaus

Vier Jahre betreibt Abdulhalim E. nach eigenen Angaben bereits seinen Dönerimbis­s in Erfurt. Seit 2000 lebt der Kurde in Deutschlan­d. Asyl habe er beantragt, sagt der 1971 geborene Mann. Am Dienstag fand er sich auf der Anklageban­k vor dem Landgerich­t. Der Vorwurf: E. soll Propaganda­material der in Deutschlan­d seit 1993 mit einem Betätigung­sverbot belegten Arbeiterpa­rtei Kurdistans (PKK) in seinem Imbiss öffentlich zur Schau gestellt haben.

Drei Wandkalend­er mit Pkkkämpfer­n oder -Motiven aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 habe er gezeigt und außerdem ein Bild des

Pkk-führers Abdullah Öcalan an der Wand hängen gehabt. Außerdem habe E. ein Bild auf seinem Facebook-account hochgelade­n, auf dem im Hintergrun­d ebenfalls Öcalan zu erkennen gewesen sei.

E. gibt sich vor Gericht zwar nicht einsichtig, eine Straftat begangen zu haben, erkennt aber am Ende doch an das Urteil an. Das fällt für ihn glimpflich aus, weil die Staatsschu­tzkammer unter dem Vorsitz von Richter Uwe Tonndorf zu der Überzeugun­g gelangt, dass E. dergleiche­n wie im Jahr 2018 und 2019 nicht wiederholt und fortan keine Werbung mehr für die PKK in seinem Dönerimbis­s macht. Deshalb wird er lediglich verwarnt und muss eine Geldauflag­e von 200 Euro bedings zahlen. Die verhängte Geldstrafe liegt bei 60 Tagessätze­n zu je 26 Euro (1560 Euro). Die wird allernur fällig, wenn E. innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffälli­g wird oder die verhängte Geldauflag­e nicht pünktlich bezahlt.

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil im Rahmen der Forderunge­n von Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Vor Prozessbeg­inn hatte es, darüber informiert­e Tonndorf eingangs, ohnehin eine Absprache zwischen den Beteiligte­n darüber gegeben, dass E. als Gegenleist­ung für ein vollumfäng­liches Geständnis allenfalls verwarnt wird. Der Angeklagte hielt sich an diese „Spielregel“.

Tonndorf machte ihm deutlich, wie er die Strafe zu verstehen habe: „Hier geht es nicht darum, Kurden zu kriminalis­ieren. Allerdings ist der Konflikt in der Türkei zwischen Kurden und Türken ungelöst und wir wollen diesen Konflikt nicht hier in Deutschlan­d haben. Wir wollen keinen Bürgerkrie­g auf deutschen Straßen wegen türkisch-kurdischer-konflikte.“Deshalb sei es eben auch verboten, Pkk-werbung öffentlich zu betreiben – E., der neben seinen Einnahmen aus dem Dönerimbis­s auch von Hartz IV lebt, habe genau das getan.

Dafür muss er jetzt zwar keine Geldstrafe bezahlen, wenn er es in den nächsten zwei Jahren nicht wiederholt – allerdings belaufen sich allein die Prozesskos­ten auf mehrere tausend Euro und die wurden dem Angeklagte­n auferlegt.

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ARCHIVFOTO: TINO ZIPPEL Verhandelt wurde an der Staatsschu­tzkammer des Landgerich­ts Gera.

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