Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Pkk-propaganda endet für Dönerverkäufer glimpflich
Staatsschutzkammer des Geraer Landgerichts belässt es für den in Erfurt lebenden Kurden bei einer Verwarnung
Vier Jahre betreibt Abdulhalim E. nach eigenen Angaben bereits seinen Dönerimbiss in Erfurt. Seit 2000 lebt der Kurde in Deutschland. Asyl habe er beantragt, sagt der 1971 geborene Mann. Am Dienstag fand er sich auf der Anklagebank vor dem Landgericht. Der Vorwurf: E. soll Propagandamaterial der in Deutschland seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in seinem Imbiss öffentlich zur Schau gestellt haben.
Drei Wandkalender mit Pkkkämpfern oder -Motiven aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 habe er gezeigt und außerdem ein Bild des
Pkk-führers Abdullah Öcalan an der Wand hängen gehabt. Außerdem habe E. ein Bild auf seinem Facebook-account hochgeladen, auf dem im Hintergrund ebenfalls Öcalan zu erkennen gewesen sei.
E. gibt sich vor Gericht zwar nicht einsichtig, eine Straftat begangen zu haben, erkennt aber am Ende doch an das Urteil an. Das fällt für ihn glimpflich aus, weil die Staatsschutzkammer unter dem Vorsitz von Richter Uwe Tonndorf zu der Überzeugung gelangt, dass E. dergleichen wie im Jahr 2018 und 2019 nicht wiederholt und fortan keine Werbung mehr für die PKK in seinem Dönerimbiss macht. Deshalb wird er lediglich verwarnt und muss eine Geldauflage von 200 Euro bedings zahlen. Die verhängte Geldstrafe liegt bei 60 Tagessätzen zu je 26 Euro (1560 Euro). Die wird allernur fällig, wenn E. innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird oder die verhängte Geldauflage nicht pünktlich bezahlt.
Die Kammer blieb mit ihrem Urteil im Rahmen der Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Vor Prozessbeginn hatte es, darüber informierte Tonndorf eingangs, ohnehin eine Absprache zwischen den Beteiligten darüber gegeben, dass E. als Gegenleistung für ein vollumfängliches Geständnis allenfalls verwarnt wird. Der Angeklagte hielt sich an diese „Spielregel“.
Tonndorf machte ihm deutlich, wie er die Strafe zu verstehen habe: „Hier geht es nicht darum, Kurden zu kriminalisieren. Allerdings ist der Konflikt in der Türkei zwischen Kurden und Türken ungelöst und wir wollen diesen Konflikt nicht hier in Deutschland haben. Wir wollen keinen Bürgerkrieg auf deutschen Straßen wegen türkisch-kurdischer-konflikte.“Deshalb sei es eben auch verboten, Pkk-werbung öffentlich zu betreiben – E., der neben seinen Einnahmen aus dem Dönerimbiss auch von Hartz IV lebt, habe genau das getan.
Dafür muss er jetzt zwar keine Geldstrafe bezahlen, wenn er es in den nächsten zwei Jahren nicht wiederholt – allerdings belaufen sich allein die Prozesskosten auf mehrere tausend Euro und die wurden dem Angeklagten auferlegt.