Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Autopsie: Floyd starb durch Polizeieinsatz
Zweite Obduktion mit teils anderem Befund
abend von Demonstranten ein Brand gelegt worden war, den die Feuerwehr löschen konnte. Vor dem mit Spanplatten verrammelten Gotteshaus, in dem seit 200 Jahren Us-präsidenten zur Seelsorge gehen, posierte Trump für die Fotografen (und seine evangelikalen Wählergruppen) zwei Minuten mit einer Bibel und zog dann wieder ab. Washingtons Bürgermeisterin Muriel Bowser zeigte sich genauso verstimmt über diesen „Pr-stunt“wie Mariann Edgar Budde, die Bischöfin der Diözese Washington. „Ich bin empört“, sagte Budde. Trumps Botschaft stehe quer zur Kirchenlehre.
Auf weiteren Widerstand muss sich Trump gefasst machen, falls er wirklich das Militär gegen die eigene Bevölkerung in Stellung bringen sollte. Die demokratischen Gouverneure von Illinois, J.B. Pritzker, und Michigan, Gretchen Whitmer, erklärten das Ansinnen für rechtswidrig und kündigten indirekt Klage an.
Trump beruft sich dagegen auf ein aus dem Jahr 1807 stammendes Gesetz, den Insurrection Act. Danach habe der Präsident die Autorität, Soldaten in Bundesstaaten einzusetzen, die nicht selbst fähig sind, Unruhen unter Kontrolle zu bringen. Prominent wurde die Option 1992 von Präsident George Bush gezogen, als in Los Angeles der Ausnahmezustand herrschte. Anlass war der Freispruch für vier Polizisten, die den schwarzen Truck-fahrer Rodney King krankenhausreif geschlagen hatten.
Eine Woche nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd in der Us-großstadt Minneapolis hat die offizielle Autopsie bestätigt, dass er durch von der Polizei angewandte Gewalt ums Leben kam. Todesursache sei ein Herzkreislauf-stillstand infolge von „Druck auf den Nacken“während eines Polizeieinsatzes, heißt es im am Montag veröffentlichten Autopsiebericht. Als Todesart wurde „homicide“angegeben, was mit „Totschlag“oder „Tötungsdelikt“übersetzt werden kann. Zugleich wird in dem Bericht betont, dass es sich dabei nicht um eine rechtliche Einordnung von „Schuld oder Absicht“handele. Die Entscheidung darüber obliege der Justiz. Laut offizieller Obduktion war Floyd herzkrank und litt an Bluthochdruck. Außerdem sei bei ihm eine „Fentanylvergiftung“sowie die vor kurzer Zeit erfolgte Einnahme von Methamphetaminen festgestellt worden.
Kurz zuvor war das Ergebnis einer Autopsie veröffentlicht worden, die Floyds Angehörige in Auftrag gegeben hatten. Diese stellte „Erstickung durch anhaltenden Druck als Todesursache“fest. Der Druck auf Floyds Nacken habe die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen; der Druck auf Floyds Rücken habe eine Ausweitung der Lunge verhindert, sagte Anwalt Ben Crump am Montag in Minneapolis. Der von der Familie beauftragte Mediziner Michael Baden wies die behördlichen Angaben zu Vorerkrankungen der Herzkranzgefäße bei Floyd zurück.
Der Tod des 46-Jährigen bei seiner Festnahme hat landesweite Proteste und Ausschreitungen ausgelöst. Er starb, nachdem der weiße Polizist Derek Chauvin ihm fast neun Minuten lang sein Knie in den Nacken gedrückt hatte. Floyd klagte mehrfach, er könne nicht atmen, der Polizist reagierte aber nicht.