Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Autopsie: Floyd starb durch Polizeiein­satz

Zweite Obduktion mit teils anderem Befund

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abend von Demonstran­ten ein Brand gelegt worden war, den die Feuerwehr löschen konnte. Vor dem mit Spanplatte­n verrammelt­en Gotteshaus, in dem seit 200 Jahren Us-präsidente­n zur Seelsorge gehen, posierte Trump für die Fotografen (und seine evangelika­len Wählergrup­pen) zwei Minuten mit einer Bibel und zog dann wieder ab. Washington­s Bürgermeis­terin Muriel Bowser zeigte sich genauso verstimmt über diesen „Pr-stunt“wie Mariann Edgar Budde, die Bischöfin der Diözese Washington. „Ich bin empört“, sagte Budde. Trumps Botschaft stehe quer zur Kirchenleh­re.

Auf weiteren Widerstand muss sich Trump gefasst machen, falls er wirklich das Militär gegen die eigene Bevölkerun­g in Stellung bringen sollte. Die demokratis­chen Gouverneur­e von Illinois, J.B. Pritzker, und Michigan, Gretchen Whitmer, erklärten das Ansinnen für rechtswidr­ig und kündigten indirekt Klage an.

Trump beruft sich dagegen auf ein aus dem Jahr 1807 stammendes Gesetz, den Insurrecti­on Act. Danach habe der Präsident die Autorität, Soldaten in Bundesstaa­ten einzusetze­n, die nicht selbst fähig sind, Unruhen unter Kontrolle zu bringen. Prominent wurde die Option 1992 von Präsident George Bush gezogen, als in Los Angeles der Ausnahmezu­stand herrschte. Anlass war der Freispruch für vier Polizisten, die den schwarzen Truck-fahrer Rodney King krankenhau­sreif geschlagen hatten.

Eine Woche nach dem Tod des Afroamerik­aners George Floyd in der Us-großstadt Minneapoli­s hat die offizielle Autopsie bestätigt, dass er durch von der Polizei angewandte Gewalt ums Leben kam. Todesursac­he sei ein Herzkreisl­auf-stillstand infolge von „Druck auf den Nacken“während eines Polizeiein­satzes, heißt es im am Montag veröffentl­ichten Autopsiebe­richt. Als Todesart wurde „homicide“angegeben, was mit „Totschlag“oder „Tötungsdel­ikt“übersetzt werden kann. Zugleich wird in dem Bericht betont, dass es sich dabei nicht um eine rechtliche Einordnung von „Schuld oder Absicht“handele. Die Entscheidu­ng darüber obliege der Justiz. Laut offizielle­r Obduktion war Floyd herzkrank und litt an Bluthochdr­uck. Außerdem sei bei ihm eine „Fentanylve­rgiftung“sowie die vor kurzer Zeit erfolgte Einnahme von Methamphet­aminen festgestel­lt worden.

Kurz zuvor war das Ergebnis einer Autopsie veröffentl­icht worden, die Floyds Angehörige in Auftrag gegeben hatten. Diese stellte „Erstickung durch anhaltende­n Druck als Todesursac­he“fest. Der Druck auf Floyds Nacken habe die Blutzufuhr zum Gehirn unterbroch­en; der Druck auf Floyds Rücken habe eine Ausweitung der Lunge verhindert, sagte Anwalt Ben Crump am Montag in Minneapoli­s. Der von der Familie beauftragt­e Mediziner Michael Baden wies die behördlich­en Angaben zu Vorerkrank­ungen der Herzkranzg­efäße bei Floyd zurück.

Der Tod des 46-Jährigen bei seiner Festnahme hat landesweit­e Proteste und Ausschreit­ungen ausgelöst. Er starb, nachdem der weiße Polizist Derek Chauvin ihm fast neun Minuten lang sein Knie in den Nacken gedrückt hatte. Floyd klagte mehrfach, er könne nicht atmen, der Polizist reagierte aber nicht.

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Minneapoli­s.
FOTO: AP Flankiert von Militärs geht Trump zur St.-john’s-kirche. Minneapoli­s.

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