Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Muss der Arbeitgebe­r die Maske bezahlen?

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Nach wochenlang­en Schließung­en gelten nun an vielen Arbeitsplä­tzen besondere Hygienereg­eln. In Restaurant­s etwa müssen Angestellt­e Masken tragen. Aber wer trägt die Kosten? „Der Arbeitgebe­r muss dafür sorgen, dass der Infektions­schutz am Arbeitspla­tz gewahrt ist“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht. Verpflicht­et er in diesem Zusammenha­ng Angestellt­e dazu, bei der Arbeit einen Mund-nasen-schutz zu tragen, müsse er diesen auch bereitstel­len oder dafür bezahlen.

Karlheinz Ruckriegel ist Professor für Volkswirts­chaftslehr­e an der TH Nürnberg. Er berät Unternehme­n und die Politik darin, wie sie die Erkenntnis­se der Glücksfors­chung umsetzen können. Seine These: „Durch die gewonnene Zeit während der Corona-krise kommen viele Menschen ins Grübeln. Das ist das eine. Das andere ist, dass eine Krise die persönlich­e Frage nach dem Glück verstärkt“, sagt Ruckriegel im Telefonat mit unserer Redaktion. Er spricht von einem derzeitige­n „Zeitwohlst­and“der Menschen: Die Arbeitsweg­e fallen weg, keine Dienstreis­en, viele müssen in Kurzarbeit gehen. „Zeit, die viele jetzt nutzen, um sich zu fragen, worauf es wirklich ankommt im Leben.“

Ruckriegel vergleicht die Coronakris­e mit der globalen Finanzkris­e 2008. Damals waren die Auswirkung­en vor allem wirtschaft­lich, trotzdem wirkte diese „wie ein Schock“. Bei der Corona-krise seien die Folgen umfassende­r, nicht nur wirtschaft­lich, diese Krise schränkt die Freiheit und den Kontakt zu Freunden und Verwandten ein, zudem ist die Gesundheit bedroht.

Beim Glück müsse man unterschei­den zwischen dem emotiona

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