Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Muss der Arbeitgeber die Maske bezahlen?
Nach wochenlangen Schließungen gelten nun an vielen Arbeitsplätzen besondere Hygieneregeln. In Restaurants etwa müssen Angestellte Masken tragen. Aber wer trägt die Kosten? „Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz gewahrt ist“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Verpflichtet er in diesem Zusammenhang Angestellte dazu, bei der Arbeit einen Mund-nasen-schutz zu tragen, müsse er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen.
Karlheinz Ruckriegel ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der TH Nürnberg. Er berät Unternehmen und die Politik darin, wie sie die Erkenntnisse der Glücksforschung umsetzen können. Seine These: „Durch die gewonnene Zeit während der Corona-krise kommen viele Menschen ins Grübeln. Das ist das eine. Das andere ist, dass eine Krise die persönliche Frage nach dem Glück verstärkt“, sagt Ruckriegel im Telefonat mit unserer Redaktion. Er spricht von einem derzeitigen „Zeitwohlstand“der Menschen: Die Arbeitswege fallen weg, keine Dienstreisen, viele müssen in Kurzarbeit gehen. „Zeit, die viele jetzt nutzen, um sich zu fragen, worauf es wirklich ankommt im Leben.“
Ruckriegel vergleicht die Coronakrise mit der globalen Finanzkrise 2008. Damals waren die Auswirkungen vor allem wirtschaftlich, trotzdem wirkte diese „wie ein Schock“. Bei der Corona-krise seien die Folgen umfassender, nicht nur wirtschaftlich, diese Krise schränkt die Freiheit und den Kontakt zu Freunden und Verwandten ein, zudem ist die Gesundheit bedroht.
Beim Glück müsse man unterscheiden zwischen dem emotiona