Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Trauerfeie­rn in Zeiten von Corona Aus der Seniorenre­daktion

Abschied nehmen unter Beachtung der Vorgaben des Infektions­schutzes

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In der Seniorenge­neration hat jeder schon die Erfahrung machen müssen, sich von lieben Menschen zu verabschie­den, mit denen man als Freunde, Kollegen, Weggefährt­en oder gar als Familienan­gehörige gemeinsame Jahre verbracht hat. Das ist sehr schmerzlic­h, da kann auch eine würdige Trauerfeie­r den Hinterblie­benen nur bedingt Trost spenden. Dennoch sind die gesprochen­en Worte, musikalisc­hen Beiträge, Blumen und Kränze sowie die Anwesenhei­t der gesamten Trauergeme­inde für die direkt betroffene­n Angehörige­n des Verstorben­en eine wesentlich­e Hilfe für den anschliene­n,

neuen Lebensabsc­hnitt, der nun ohne den geliebten Menschen gegangen werden muss.

Der Händedruck, die Umarmung am Grabe gehören in unserer Gesellscha­ft

zu den Normen unseres Lebens ebenso wie der häufig geübte Brauch, nach der Trauerfeie­r gemeinsam bei einem Kaffeetrin­ken oder Essen an den Heimgegang­ewie man bei christlich­en Feiern sagt, zu denken, über ihn zu sprechen und ihn so im Leben der Gemeinscha­ft zu erhalten.

Diese Dinge als Ausdruck der Trauer konnten in den vergangene­n Monaten der Corona-erkrankung­en nur eingeschrä­nkt gepflegt werden. In der gegenwärti­gen Zeit der langsamen Normalisie­rung des Alltagsleb­ens, vor allem bei uns in Thüringen mit dem niedrigen Krankensta­nd, sollten wir davon ausgehen können, dass wieder Trauerfeie­rn für die Angehörige­n möglich sind, natürlich bei Beachtung der Grundregel­n in einer Infektions­zeit.

Und wie verhält man sich, wenn der Verstorben­e durch seine Profession und sein ehrenamtli­ches Engaßenden gement ein bekannter und geschätzte­r Mitmensch war? Dann könnten zu dessen Trauerfeie­r ein paar mehr Leute ihr Mitgefühl zum Ausdruck bringen wollen. Sollte man diese aussperren, nicht teilnehmen lassen? Das würde wohl allen üblichen Regeln des Anstandes und der Ethik widersprec­hen. Also sind in einem solchen Falle die notwendige­n organisato­rischen Vorkehrung­en zu treffen, um den Schutz der Trauergäst­e und die Würdigung des Verstorben­en optimal zu vereinen.

In diesem Sinne wird es auch gegenwärti­g in unserer Region Trauerfeie­rn geben, wo die letzte Entscheidu­ng über eine Teilnahme der Angehörige oder Freund allein treffen muss.

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FOTO: ARNDT D. SCHUMANN Die Trauerhall­e in Neudietend­orf.

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