Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Frau behält entlaufenen Husky trotz Tierhalteverbots Gerichtsbericht
Bei der Beschlagnahmung in Wipperdorf eskaliert die Situation. Zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen Unterschlagung, Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat sich eine Frau vor dem Nordhäuser Amtsgericht verantworten müssen.
Trotz gerichtlicher Anordnung erschien die Angeklagte nicht zum Verhandlungstermin. Der Vorsitzende Richter entschied sich dafür, auch ohne sie zu verhandeln.
Konkret wurde Mariana A. vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 31. Januar und dem 29. Mai 2019 eine entlaufene Hündin der Rasse Sibirian Husky nicht gemeldet, sondern diese stattdessen mit zu sich nach Hause nach Wipperdorf genommen zu haben, in der Absicht, das Tier zu behalten. Als das Veterinäramt bei ihr nach einem Hinweis auftauchte und den Hund beschlagnahmte, beleidigte und bedrohte sie die Mitarbeiter der Behörde. Die an dem Einsatz beteiligten Polizisten mussten reagieren und der Angeklagten aus Sicherheitsgründen Handschellen anlegen. Dagegen wehrte diese sich und beschimpfte die Beamten ebenfalls.
Dass der Hund, um den es ging, tatsächlich weggelaufen war, bestätigte dessen Besitzerin dem Gericht. Die Eichsfelderin schilderte, dass der Husky am 31. Januar 2019 verschwand und die Suche nach dem Tier sofort losging. „Wiedergefunden habe ich den Hund dann nur durch den Hinweis einer Freundin aus Niedersachswerfen, die ihn auf der Tierheimseite erkannte“, so die Zeugin.
Nach ihr berichteten im Anschluss mehrere Mitarbeiter des Landratsamtes, der Polizei und des Ordnungsamtes, was sie bei der Beschlagnahmung des Huskys in Wipperdorf erlebten. Die Angeklagte sei beim Veterinäramt keine Unbekannte, erläuterten zwei Amtstierärztinnen. So wurde ihr vom Landkreis Eichsfeld wegen mehrerer Vorfälle ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Zu der Durchsuchung des Hauses in Wipperdorf kam es nach Aussage der Landratsamtsmitarbeiter nur, weil sie den Hinweis bekamen, dass sich dort ein Hund aufhalten soll.
Zur Unterstützung und aufgrund der Erfahrungen mit der Angeklagten waren bei dem Termin Polizei und Ordnungsamt mit vor Ort.
Alle an dem Einsatz Beteiligten berichteten, dass sich die Angeklagte die ganze Zeit über aggressiv verhielt, die Leute beschimpfte, bedrohte und handgreiflich wurde.
Die Polizisten legten der Beschuldigten daraufhin Handschellen an, die sie ihr später wieder abnahmen. Alle bestätigten, dass im Haus der gesuchte Husky gefunden wurde.
Für den Staatsanwalt war die Lage eindeutig. Er hielt die Angeklagte in allen drei Anklagepunkten für schuldig. Ihr Rechtsanwalt plädierte im Fall der Unterschlagung für einen Freispruch.
Das Gericht verurteilte die Beschuldigte schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem muss die Angeklagte 500 Euro innerhalb von sechs Monaten an das Nordhäuser Tierheim zahlen.
„Das Verhalten meiner Mandantin ist menschlich nachvollziehbar.“Marko Siebold, Rechtsanwalt