Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Frau behält entlaufene­n Husky trotz Tierhaltev­erbots Gerichtsbe­richt

Bei der Beschlagna­hmung in Wipperdorf eskaliert die Situation. Zu Bewährungs­strafe verurteilt

- Von Doreen Hotzan

Wegen Unterschla­gung, Beleidigun­g und Widerstand­es gegen Vollstreck­ungsbeamte hat sich eine Frau vor dem Nordhäuser Amtsgerich­t verantwort­en müssen.

Trotz gerichtlic­her Anordnung erschien die Angeklagte nicht zum Verhandlun­gstermin. Der Vorsitzend­e Richter entschied sich dafür, auch ohne sie zu verhandeln.

Konkret wurde Mariana A. vorgeworfe­n, im Zeitraum zwischen dem 31. Januar und dem 29. Mai 2019 eine entlaufene Hündin der Rasse Sibirian Husky nicht gemeldet, sondern diese stattdesse­n mit zu sich nach Hause nach Wipperdorf genommen zu haben, in der Absicht, das Tier zu behalten. Als das Veterinära­mt bei ihr nach einem Hinweis auftauchte und den Hund beschlagna­hmte, beleidigte und bedrohte sie die Mitarbeite­r der Behörde. Die an dem Einsatz beteiligte­n Polizisten mussten reagieren und der Angeklagte­n aus Sicherheit­sgründen Handschell­en anlegen. Dagegen wehrte diese sich und beschimpft­e die Beamten ebenfalls.

Dass der Hund, um den es ging, tatsächlic­h weggelaufe­n war, bestätigte dessen Besitzerin dem Gericht. Die Eichsfelde­rin schilderte, dass der Husky am 31. Januar 2019 verschwand und die Suche nach dem Tier sofort losging. „Wiedergefu­nden habe ich den Hund dann nur durch den Hinweis einer Freundin aus Niedersach­swerfen, die ihn auf der Tierheimse­ite erkannte“, so die Zeugin.

Nach ihr berichtete­n im Anschluss mehrere Mitarbeite­r des Landratsam­tes, der Polizei und des Ordnungsam­tes, was sie bei der Beschlagna­hmung des Huskys in Wipperdorf erlebten. Die Angeklagte sei beim Veterinära­mt keine Unbekannte, erläuterte­n zwei Amtstierär­ztinnen. So wurde ihr vom Landkreis Eichsfeld wegen mehrerer Vorfälle ein Tierhaltev­erbot ausgesproc­hen. Zu der Durchsuchu­ng des Hauses in Wipperdorf kam es nach Aussage der Landratsam­tsmitarbei­ter nur, weil sie den Hinweis bekamen, dass sich dort ein Hund aufhalten soll.

Zur Unterstütz­ung und aufgrund der Erfahrunge­n mit der Angeklagte­n waren bei dem Termin Polizei und Ordnungsam­t mit vor Ort.

Alle an dem Einsatz Beteiligte­n berichtete­n, dass sich die Angeklagte die ganze Zeit über aggressiv verhielt, die Leute beschimpft­e, bedrohte und handgreifl­ich wurde.

Die Polizisten legten der Beschuldig­ten daraufhin Handschell­en an, die sie ihr später wieder abnahmen. Alle bestätigte­n, dass im Haus der gesuchte Husky gefunden wurde.

Für den Staatsanwa­lt war die Lage eindeutig. Er hielt die Angeklagte in allen drei Anklagepun­kten für schuldig. Ihr Rechtsanwa­lt plädierte im Fall der Unterschla­gung für einen Freispruch.

Das Gericht verurteilt­e die Beschuldig­te schließlic­h zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungs­zeit wurde auf zwei Jahre festgesetz­t. Zudem muss die Angeklagte 500 Euro innerhalb von sechs Monaten an das Nordhäuser Tierheim zahlen.

„Das Verhalten meiner Mandantin ist menschlich nachvollzi­ehbar.“Marko Siebold, Rechtsanwa­lt

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