Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Doppelbesteuerung wird abgeschafft
Rentengesetze sollen angepasst werden, versichert die Bundesregierung
Erfurt. Seit zwei Wochen schicken Sie uns täglich Ihre Fragen an die Politik. Diese gehen von der Energiekrise über das parlamentarische System bis hin zum Klimawandel. Hier ein paar weitere Antworten auf Ihre Fragen:
Wo findet man das von Frau Tillmann aufgezeigte Hintertürchen, um auch als Rentner den Energiebonus zu erhalten? Wenn es solch eines Tricks bedarf, damit Rentner den Bonus erhalten, warum hat man den Rentnern den Zuschuss dann nicht gleich bewilligt?
Dazu die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU): Ich habe auf diese Problematik im Rahmen der öffentlichen Expertenanhörung zum Steuerentlastungsgesetz 2022 im Finanzausschuss hingewiesen. Die Frage vor der Verabschiedung des Gesetzes diente gerade dazu aufzuzeigen, dass die Energiepreispauschale auch an Rentner ausgezahlt werden sollte. Ich „rate“ihnen nicht dazu, sich eine Arbeit zu suchen, sondern meine Verpflichtung als Parlamentarierin ist es, Missstände gegenüber der Bundesregierung anzuprangern – auch öffentlich – damit diese die Möglichkeit haben, sie abzustellen und Gesetzesvorhaben noch zu überarbeiten.
Denn erstens halten wir als CDU/ Csu-bundestagsfraktion es für ungerecht, dass Rentner die Energiepreispauschale nicht erhalten, obwohl sie von den steigenden Energiepreisen genauso wie Beschäftigte – wenn nicht härter – betroffen sind. Dieses Vorgehen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen können wir nicht nachvollziehen. Zweitens rechnete das Bundesfinanzministerium in seinem Gesetzentwurf selbst mit Steuergestaltungen, die gut Beratene umsetzen werden. Der schlecht Beratene aber fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaats sein.
Was die Ampelkoalition tatsächlich dazu bewogen hat, Rentnerinnen und Rentnern die Auszahlung der Energiepreispauschale zu verweigern, lässt sich nur schwer sagen. Jedenfalls haben SPD, FDP und Grüne sich bis zum Schluss geweigert, eine Ausweitung des Berechtigtenkreises vorzunehmen, auch nachdem CDU und CSU einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Begründet wurde dies vom Finanzminister beispielsweise mit den in diesem Jahr stark steigenden Renten und von den Koalitionsfraktionen sehr pauschal damit, dass zahlreiche weitere Entlastungsmaßnahmen (wie Wegfall der Eeg-umlage, Senkung der Energiesteuer, 9-Euroticket) der Ampel auch Rentnerinnen und Rentnern zugutekämen. Wir teilen diese Auffassung nicht.
Warum müssen die Rentner doppelt Steuern bezahlen? Hier äußert sich das Bundesministerium der Finanzen wie folgt:
Das Einkommensteuerrecht basiert auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Artikel 3 Grundgesetz). Danach muss sich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer an der individuellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen orientieren. Ausgangspunkt sind die vom Steuerpflichtigen insgesamt erzielten Einkünfte. Dazu gehören auch Renteneinkünfte, denn auch durch den Bezug solcher Leistungen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen erhöht. Dem entspricht es, dass Renten bereits seit jeher steuerpflichtig sind.
Eine „doppelte Besteuerung“von Renten aus der Basisversorgung läge nach der vom Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 19. Mai 2021 getroffenen Festlegung nur dann vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse nicht mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Dass in der Erwerbsphase gegebenenfalls Teile der Altersvorsorgeaufwendungen aus versteuertem Einkommen aufgebracht werden, heißt damit nicht zwingend, dass eine „doppelte Besteuerung“vorliegt.
Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass es nicht zu einer „doppelten Besteuerung“von Renten aus der Basisversorgung kommt. Die diesbezüglich erforderlichen gesetzlichen Anpassungen werden derzeit konzipiert.
Die Umsetzung wird dabei die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen eines vollständigen Abzugs von Altersvorsorgeaufwendungen sowie den langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils um jährlich nur noch einen halben Prozentpunkt ab dem Jahr 2023 berücksichtigen.