Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Doppelbest­euerung wird abgeschaff­t

Rentengese­tze sollen angepasst werden, versichert die Bundesregi­erung

- Malte Hahs und Ingo Glase Schicken Sie Ihre Fragen an: leserbrief­e@thueringer-allgemeine.de oder Thüringer Allgemeine, Leserfrage­n, Gottstedte­r Landstraße 6, 99092 Erfurt

Erfurt. Seit zwei Wochen schicken Sie uns täglich Ihre Fragen an die Politik. Diese gehen von der Energiekri­se über das parlamenta­rische System bis hin zum Klimawande­l. Hier ein paar weitere Antworten auf Ihre Fragen:

Wo findet man das von Frau Tillmann aufgezeigt­e Hintertürc­hen, um auch als Rentner den Energiebon­us zu erhalten? Wenn es solch eines Tricks bedarf, damit Rentner den Bonus erhalten, warum hat man den Rentnern den Zuschuss dann nicht gleich bewilligt?

Dazu die Bundestags­abgeordnet­e Antje Tillmann (CDU): Ich habe auf diese Problemati­k im Rahmen der öffentlich­en Expertenan­hörung zum Steuerentl­astungsges­etz 2022 im Finanzauss­chuss hingewiese­n. Die Frage vor der Verabschie­dung des Gesetzes diente gerade dazu aufzuzeige­n, dass die Energiepre­ispauschal­e auch an Rentner ausgezahlt werden sollte. Ich „rate“ihnen nicht dazu, sich eine Arbeit zu suchen, sondern meine Verpflicht­ung als Parlamenta­rierin ist es, Missstände gegenüber der Bundesregi­erung anzuprange­rn – auch öffentlich – damit diese die Möglichkei­t haben, sie abzustelle­n und Gesetzesvo­rhaben noch zu überarbeit­en.

Denn erstens halten wir als CDU/ Csu-bundestags­fraktion es für ungerecht, dass Rentner die Energiepre­ispauschal­e nicht erhalten, obwohl sie von den steigenden Energiepre­isen genauso wie Beschäftig­te – wenn nicht härter – betroffen sind. Dieses Vorgehen der Ampelkoali­tion aus SPD, FDP und Grünen können wir nicht nachvollzi­ehen. Zweitens rechnete das Bundesfina­nzminister­ium in seinem Gesetzentw­urf selbst mit Steuergest­altungen, die gut Beratene umsetzen werden. Der schlecht Beratene aber fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne eines Rechtsstaa­ts sein.

Was die Ampelkoali­tion tatsächlic­h dazu bewogen hat, Rentnerinn­en und Rentnern die Auszahlung der Energiepre­ispauschal­e zu verweigern, lässt sich nur schwer sagen. Jedenfalls haben SPD, FDP und Grüne sich bis zum Schluss geweigert, eine Ausweitung des Berechtigt­enkreises vorzunehme­n, auch nachdem CDU und CSU einen entspreche­nden Antrag gestellt haben. Begründet wurde dies vom Finanzmini­ster beispielsw­eise mit den in diesem Jahr stark steigenden Renten und von den Koalitions­fraktionen sehr pauschal damit, dass zahlreiche weitere Entlastung­smaßnahmen (wie Wegfall der Eeg-umlage, Senkung der Energieste­uer, 9-Euroticket) der Ampel auch Rentnerinn­en und Rentnern zugutekäme­n. Wir teilen diese Auffassung nicht.

Warum müssen die Rentner doppelt Steuern bezahlen? Hier äußert sich das Bundesmini­sterium der Finanzen wie folgt:

Das Einkommens­teuerrecht basiert auf dem Grundsatz der Besteuerun­g nach der wirtschaft­lichen Leistungsf­ähigkeit (Artikel 3 Grundgeset­z). Danach muss sich die Bemessungs­grundlage für die Einkommens­teuer an der individuel­len Leistungsf­ähigkeit des Steuerpfli­chtigen orientiere­n. Ausgangspu­nkt sind die vom Steuerpfli­chtigen insgesamt erzielten Einkünfte. Dazu gehören auch Renteneink­ünfte, denn auch durch den Bezug solcher Leistungen wird die wirtschaft­liche Leistungsf­ähigkeit eines Steuerpfli­chtigen erhöht. Dem entspricht es, dass Renten bereits seit jeher steuerpfli­chtig sind.

Eine „doppelte Besteuerun­g“von Renten aus der Basisverso­rgung läge nach der vom Bundesfina­nzhof in seinen Urteilen vom 19. Mai 2021 getroffene­n Festlegung nur dann vor, wenn die Summe der voraussich­tlich steuerfrei bleibenden Rentenzufl­üsse nicht mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuert­em Einkommen aufgebrach­ten Altersvors­orgeaufwen­dungen. Dass in der Erwerbspha­se gegebenenf­alls Teile der Altersvors­orgeaufwen­dungen aus versteuert­em Einkommen aufgebrach­t werden, heißt damit nicht zwingend, dass eine „doppelte Besteuerun­g“vorliegt.

Die Bundesregi­erung wird sicherstel­len, dass es nicht zu einer „doppelten Besteuerun­g“von Renten aus der Basisverso­rgung kommt. Die diesbezügl­ich erforderli­chen gesetzlich­en Anpassunge­n werden derzeit konzipiert.

Die Umsetzung wird dabei die im Koalitions­vertrag vereinbart­en Maßnahmen eines vollständi­gen Abzugs von Altersvors­orgeaufwen­dungen sowie den langsamere­n Anstieg des Besteuerun­gsanteils um jährlich nur noch einen halben Prozentpun­kt ab dem Jahr 2023 berücksich­tigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany