Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Krankheite­n

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Arndt D. Schumann über richtige und falsche Erkrankung­en

Als älterer Mensch besucht man häufiger einen Arzt. Da sitzen dann Damen und Herren vor einem, welche eine der längsten Ausbildung­en absolviere­n mussten, die unser Bildungssy­stem zu bieten hat, das Medizinstu­dium mit zahlreiche­n Qualifikat­ionen. Und nun schildert der Rentner die Defizite seiner Gesundheit Frau oder Herrn Doktor, möchte absolute Klarheit und eine wirksame Heilung der Missstände.

Für den sogenannte­n Normalbürg­er haben wir in Deutschlan­d seit Generation­en ein staatlich organisier­tes Gesundheit­swesen, und der Patient ist für den Krankheits­fall pflichtver­sichert, meist sein gesamtes Leben. Die ärztlichen Entscheidu­ngen, Verordnung­en von Medikament­en, von Physiother­apie, von Hilfsmitte­ln oder die Überweisun­g in eine Fachklinik versteht der kranke Mensch als gesicherte Leistung, in finanziell­er Hinsicht. Denn er ist doch krankenver­sichert.

In der Apotheke reicht er seine Rezepte ein und erhält nach der Prüfung durch die Mitarbeite­r die Auskunft, dass zum Beispiel die Kapseln zur Therapieru­ng der Magendarm-erkrankung selbst zu bezahlen sind. Seine Rückfrage, warum das so sei, wird damit beantworte­t, dass dies die Krankenver­sicherunge­n festlegen. Eine weitere Anfrage beim Doktor ergibt die gleiche Antwort. Der Patient war davon ausgegange­n, dass die Ärztin beziehungs­weise der Arzt als medizinisc­he Fachleute das alles wissen. Das trifft nicht zu. Damit kann der kranke Senior in eine schlimme Lage kommen, wenn seine Monatsrent­e nicht ausreicht, die fehlenden Leistungen der Krankenver­sicherung auszugleic­hen. Oder kann dieses Problem anders gelöst werden, indem der Arzt besser eine „richtige“Erkrankung feststellt, mit den „richtigen“Mitteln zur Therapie? Gibt es also „falsche“Erkrankung­en, für welche kein Versicheru­ngsschutz gegeben wird?

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