Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Krankheiten
Arndt D. Schumann über richtige und falsche Erkrankungen
Als älterer Mensch besucht man häufiger einen Arzt. Da sitzen dann Damen und Herren vor einem, welche eine der längsten Ausbildungen absolvieren mussten, die unser Bildungssystem zu bieten hat, das Medizinstudium mit zahlreichen Qualifikationen. Und nun schildert der Rentner die Defizite seiner Gesundheit Frau oder Herrn Doktor, möchte absolute Klarheit und eine wirksame Heilung der Missstände.
Für den sogenannten Normalbürger haben wir in Deutschland seit Generationen ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen, und der Patient ist für den Krankheitsfall pflichtversichert, meist sein gesamtes Leben. Die ärztlichen Entscheidungen, Verordnungen von Medikamenten, von Physiotherapie, von Hilfsmitteln oder die Überweisung in eine Fachklinik versteht der kranke Mensch als gesicherte Leistung, in finanzieller Hinsicht. Denn er ist doch krankenversichert.
In der Apotheke reicht er seine Rezepte ein und erhält nach der Prüfung durch die Mitarbeiter die Auskunft, dass zum Beispiel die Kapseln zur Therapierung der Magendarm-erkrankung selbst zu bezahlen sind. Seine Rückfrage, warum das so sei, wird damit beantwortet, dass dies die Krankenversicherungen festlegen. Eine weitere Anfrage beim Doktor ergibt die gleiche Antwort. Der Patient war davon ausgegangen, dass die Ärztin beziehungsweise der Arzt als medizinische Fachleute das alles wissen. Das trifft nicht zu. Damit kann der kranke Senior in eine schlimme Lage kommen, wenn seine Monatsrente nicht ausreicht, die fehlenden Leistungen der Krankenversicherung auszugleichen. Oder kann dieses Problem anders gelöst werden, indem der Arzt besser eine „richtige“Erkrankung feststellt, mit den „richtigen“Mitteln zur Therapie? Gibt es also „falsche“Erkrankungen, für welche kein Versicherungsschutz gegeben wird?