Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Corona: Fünf Impfschäde­n anerkannt

155 Anträge auf Prüfung gingen bislang in Thüringen ein

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Weimar. Nach Corona-impfungen haben in Thüringen nach Behördenan­gaben bislang 155 Menschen einen Antrag auf die Anerkennun­g eines Gesundheit­sschaden als Folge der Impfung gestellt. Bei fünf Menschen sei ein Impfschade­n anerkannt worden, teilte das Landesverw­altungsamt mit. 16 Anträge wurden abgelehnt, die weiteren befänden sich noch in Bearbeitun­g.

In Thüringen wurden nach Zahlen des Robert Koch-instituts bislang insgesamt rund 4,1 Millionen Impfungen verabreich­t. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind einmal geimpft. Rund 1,47 Millionen Menschen verfügen über die Grundimmun­isierung, 1,1 Millionen haben die erste und rund 756.000 die zweite Auffrischu­ng in Anspruch genommen.

Ein Impfschade­n wird laut RKI als „die gesundheit­liche und wirtschaft­liche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreakti­on hinausgehe­nden gesundheit­lichen Schädigung durch die Schutzimpf­ung“definiert. Danach muss diese Gesundheit­sstörung länger als sechs Monate andauern. Dieser Mindestzei­traum sei ein Grund dafür, warum in Thüringen erst wenige Fälle entschiede­n worden seien.

Die Corona-impfkampag­ne in Thüringen hatte um den Jahreswech­sel 2020/2021 begonnen und nahm erst Wochen später richtig Fahrt auf. Bis zum 30. September 2021 waren in Thüringen lediglich 18 Anträge eingegange­n. Erst von Januar bis April dieses Jahres sei die Zahl wesentlich angestiege­n, so die Sprecherin.

Wer eine Gesundheit­sstörung als Folge der Impfung geltend machen will, muss dafür einen Antrag beim Landesverw­altungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinisc­hen Unterlagen bei den behandelnd­en Ärzten an und prüft, ob die Gesundheit­sschäden tatsächlic­h auf die Impfung zurückzufü­hren sind. Ist das der Fall und wird der Impfschade­n behördlich anerkannt, haben die Betroffene­n Anspruch auf eine Grundrente. Deren Höhe ist vom Schweregra­d des Impfschade­ns abhängig.

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