Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Corona: Fünf Impfschäden anerkannt
155 Anträge auf Prüfung gingen bislang in Thüringen ein
Weimar. Nach Corona-impfungen haben in Thüringen nach Behördenangaben bislang 155 Menschen einen Antrag auf die Anerkennung eines Gesundheitsschaden als Folge der Impfung gestellt. Bei fünf Menschen sei ein Impfschaden anerkannt worden, teilte das Landesverwaltungsamt mit. 16 Anträge wurden abgelehnt, die weiteren befänden sich noch in Bearbeitung.
In Thüringen wurden nach Zahlen des Robert Koch-instituts bislang insgesamt rund 4,1 Millionen Impfungen verabreicht. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind einmal geimpft. Rund 1,47 Millionen Menschen verfügen über die Grundimmunisierung, 1,1 Millionen haben die erste und rund 756.000 die zweite Auffrischung in Anspruch genommen.
Ein Impfschaden wird laut RKI als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“definiert. Danach muss diese Gesundheitsstörung länger als sechs Monate andauern. Dieser Mindestzeitraum sei ein Grund dafür, warum in Thüringen erst wenige Fälle entschieden worden seien.
Die Corona-impfkampagne in Thüringen hatte um den Jahreswechsel 2020/2021 begonnen und nahm erst Wochen später richtig Fahrt auf. Bis zum 30. September 2021 waren in Thüringen lediglich 18 Anträge eingegangen. Erst von Januar bis April dieses Jahres sei die Zahl wesentlich angestiegen, so die Sprecherin.
Wer eine Gesundheitsstörung als Folge der Impfung geltend machen will, muss dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und prüft, ob die Gesundheitsschäden tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind. Ist das der Fall und wird der Impfschaden behördlich anerkannt, haben die Betroffenen Anspruch auf eine Grundrente. Deren Höhe ist vom Schweregrad des Impfschadens abhängig.