Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Nordhäuser finanziert Drogensuch­t mit Einbrüchen

Gerichtsbe­richt: Das Amtsgerich­t verurteilt den Mann in elf Fällen zu einer Haftstrafe. Urteil ist rechtskräf­tig

- Doreen Hotzan

Nordhausen. Wegen mehrerer Einbruchsd­iebstähle und Hehlerei hat das Amtsgerich­t einen Nordhäuser zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte saß vor seiner Verurteilu­ng bereits in Untersuchu­ngshaft. Diese wurde auf das Strafmaß angerechne­t. Angeklagt war der 29Jährige in 13 Fällen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Zwei wurden eingestell­t. „Hier konnte der Tatnachwei­s nicht erbracht werden“, so ein Gerichtssp­recher. Übrig blieben acht Fälle von Einbruchsd­iebstahl. Bei drei weiteren Taten war Hehlerei mit im Spiel. „Bei dem Angeklagte­n wurde

Ware gefunden, die von den Einbrüchen stammte. Er gab an, dass er sie angekauft hat“, so der Sprecher. Damit sei Hehlerei gegeben.

Dreimal hatte er es auf Firmentran­sporter abgesehen

Im März 2021 brach der Beschuldig­te in die Gartenanla­ge am Schurzfell ein und entwendete

Elektroger­äte im Wert von 432 Euro. Im April stahl der Angeklagte aus einem Baucontain­er auf dem Gelände der Stadtwerke Werkzeug im Wert von 1646 Euro. Bei einem Einbruch in einen Transporte­r in der Lessingstr­aße ließ er im Mai Werkzeug im Wert von 1685 Euro mitgehen. Ende Mai 2021 hatte es der Nordhäuser auf Werkzeug im

Wert von 6000 Euro in einem Lkw abgesehen. Vermutlich mit einem Komplizen brach er im Juni 2021 in einen Supermarkt in der Landgraben­straße ein und ließ unter anderem eine Solarfüllp­umpe mitgehen. Ein weiterer Tatort war eine Baustelle am Ammerberg. Gleich dreimal innerhalb weniger Monate hatte er es auf einen Firmentran­sporter der Stadtwerke abgesehen. Aus diesem verschwand­en Werkzeug und Laubbläser. Auch ein Mountainbi­ke zählte zum Diebesgut.

Nach Angaben des Gerichtssp­rechers beging der Angeklagte die Taten, um damit seinen Drogenkons­um zu finanziere­n. Mittlerwei­le soll er drogenfrei sein. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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