Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Land überzieht die Januar-frist bei Grundsteue­rerklärung­en

Ministeriu­m: Zu wenig Personal und ein hoher Krankensta­nd verzögern die Bearbeitun­g

- Kai Mudra

Thüringen wird bei zahlreiche­n Grundsteue­rerklärung­en für landeseige­ne Immobilien die Abgabefris­t 31. Januar 2023 überziehen. Für das Land stelle die Erarbeitun­g Tausender Erklärunge­n zur Feststellu­ng des Grundsteue­rwertes eine besondere Herausford­erung dar, sagte eine Sprecherin des zuständige­n Ministeriu­ms für Infrastruk­tur und Verkehr am Freitag dieser Zeitung. Zumal die Aufgabe ohne Erweiterun­g der personelle­n Kapazitäte­n erledigt werden müsse.

„Aufgrund der Vielzahl und der Komplexitä­t unserer Liegenscha­ften werden wir nicht alle Grundsteue­rerklärung­en fristgerec­ht bis zum 31. Januar 2023 einreichen können“, räumte die Sprecherin ein. Zudem verzögere der gegenwärti­g hohe Krankensta­nd die Abarbeitun­g der Grundsteue­rerklärung­en. Daher sei die Situation mit der Finanzverw­altung des Landes besprochen worden. „Wir arbeiten

mit Hochdruck an der Aufgabe und sind daher zuversicht­lich, sie noch in diesem Winter abschließe­n zu können“, heißt es.

Für das Erstellen der Grundsteue­rerklärung von Bürogebäud­en ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als nachgeordn­ete Behörde zuständig. Denn dem Amt obliegt auch die Liegenscha­ftsverwalt­ung

landeseige­ner Gebäude. Ausnahmen bilden allerdings die Thüringer Hochschule­n, Gefängniss­e, und einige Speziallie­genschafte­n wie Sprach- und Sportgymna­sien sowie die Landesfeue­rwehrschul­e in Bad Köstritz, die eigenveran­twortlich die entspreche­nden Erklärunge­n einreichen.

Nach Angaben eines Sprecher des Thüringer Finanzmini­steriums seien Absprachen mit der Finanzverw­altung beispielsw­eise bei Kommunen oder den Kirchen nichts Ungewöhnli­ches, wenn es um die Abgabe der Grundsteue­rerklärung­en gehe. Das betreffe auch das Einhalten des Termins Ende Januar, sollte das aus gewichtige­n Gründen nicht immer möglich sein. Der Sprecher rät auch allen anderen Betroffene­n, mit der Finanzverw­altung zu sprechen, wenn es Probleme beim Einhalten des Termins gebe, um eine Lösung zu finden.

Selbst der Bereich des Thüringer Finanzmini­steriums hat Probleme, den Termin 31. Januar 2023 einzuhalte­n. Denn für geerbte Grundstück­e ist das dem Ministeriu­m nachgeordn­ete Landesamt für Finanzen zuständig. Dort seien bis Mitte vergangene­r Woche 232 Aufforderu­ngen der Finanzämte­r zur Abgabe der Grundsteue­rerklärung eingegange­n, sagte der Ministeriu­mssprecher dieser Zeitung. Diese Aufforderu­ngen würden teils eine größere Anzahl von Flurstücke­n umfassen. Es sei bereits absehbar, dass nicht alle Erklärunge­n bis Ende Januar final bearbeitet werden könnten.

Als Gründe für die Verzögerun­g werden aufwendige Recherchen zur Nutzungsar­t und Beschaffen­heit der Grundstück­e sowie zu den Wohnfläche­n von Gebäuden genannt; auch würden Grundstück­e außerhalb Thüringens liegen mit dann abweichend­en Erklärungs­mustern in anderen Bundesländ­ern. Auch seien manche Aufforderu­ngen spät eingegange­n, weil die Erbfälle erst von den Finanzämte­rn recherchie­rt werden mussten, fügte der Sprecher an.

 ?? JENS BÜTTNER / DPA ?? Die Abgabe der Grundsteue­rerklärung­en bereitet auch dem Land Probleme.
JENS BÜTTNER / DPA Die Abgabe der Grundsteue­rerklärung­en bereitet auch dem Land Probleme.

Newspapers in German

Newspapers from Germany