Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Handlanger von Drogendealer bekommt Bewährung
Gerichtsbericht: Angeklagter sollte seinem Auftraggeber ein Kilo Marihuana übergeben. Polizei setzt verdeckten Ermittler ein
Wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minderschwerem Fall hat das Amtsgericht einen Mann zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit einem Kilogramm Marihuana in der Stadt unterwegs war. Die Drogen wollte der Angeklagte einem Dealer zum Verkauf übergeben.
Dieser hatte sich mit einem Kunden auf dem Marktkauf-parkplatz verabredet. Was er nicht ahnte: Bei dem mutmaßlichen Kunden handelte es sich um einen verdeckten Ermittler der Polizei. Zur Übergabe der Drogen kam es nicht mehr. „Der Drogendealer rief den Angeklagten an und sagte die Lieferung ab“, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Die Polizei war dem Beschuldigten auf die Schliche gekommen, weil das Telefon des Drogendealers abgehört wurde. „Bei der Auswertung der angerufenen Nummern konnte eine eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden. Damit ist er zweifelsfrei identifiziert“, führt der Gerichtssprecher weiter aus. Der Beschuldigte selbst bestritt in der Verhandlung die ihm vorgeworfene Tat. Das Gericht verurteilte ihn aufgrund der Beweislage zu einer Strafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Er muss zudem eine Auflage erfüllen, von der auch ein Sportverein in Nordhausen profitiert. „Dieser bekommt eine Zahlung von 3000 Euro“, so der Gerichtssprecher. Warum in diesem Fall die Wahl auf einen Sportverein als Begünstigten gefallen ist, liegt daran, dass der zuständige Richter gerne solche Vereine unterstützt.
Gegen den eigentlichen Haupttäter, den Drogendealer, lief bereits in Nordhausen ein Verfahren, das aber nicht zum Abschluss gebracht wurde. „Der Fall war zu komplex, so dass sich die Kollegin entschieden hat, das Verfahren an das Landgericht in Mühlhausen zu übergeben“, so der Gerichtssprecher.