Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Internetliebe wird zum Verhängnis
Gerichtsbericht: Mann aus dem Kyffhäuserkreis verliert viel Geld, Telefon und Freundin
In einigen Dingen unaufgeklärt bleibt ein Fall, mit dem sich das Sondershäuser Amtsgericht jetzt zu befassen hatte. Im Internet sollen sich der 54-jährige Montage-arbeiter und die 56-jährige Fleischereifachverkäuferin im Februar 2021 kennengelernt haben. Es habe sich eine Beziehung entwickelt. Im April habe die Dame, die sich Kassandra nannte, ihrem Liebsten gestanden, dass man ihr Arbeit und Wohnung gekündigt habe. Der Partner habe eingewilligt, dass sich die Frau aus Arnstadt bei ihm, der in einem kleineren Ort im Kyffhäuserkreises wohnt, einquartieren könne. Er selbst sei berufsbedingt nur alle 14 Tage zu Hause.
Vermeintliche Kassandra hieß eigentlich Karin
Dafür nutze aber auch eine der beiden Töchter die Wohnung des Vaters sporadisch. Schnell hätte sich Argwohn zwischen den Frauen entwickelt. Für die Tochter „passten da einige Dinge“nicht zusammen. So habe man Kassandra nicht abgespäter
nommen, dass diese einer Arbeit nachginge oder gar ein Auto habe. Ständig habe man sie im Haus angetroffen. Wohl aus diesem Misstrauen heraus wühlte die Tochter in einem unbeobachteten Moment in der Handtasche der Frau. Und habe entdeckt, dass die Dame gar nicht Kassandra hieß, sondern Karin. Die
Tochter habe den Vater über ihren Verdacht informiert und der habe die Frau telefonisch gebeten, das Haus zu verlassen.
Dies sei dann auch innerhalb von nur zehn Minuten geschehen und bis auf eine Art Rucksack habe die Frau auch nichts weiter mit sich nach draußen geführt.
habe sich das Paar treffen wollen, doch die Frau habe die Verabredung aus fadenscheinigen Gründen abgesagt. Zu Hause habe der Mann entdeckt, das sein Erspartes verschwunden war. In einer verschlossenen Geldkassette soll er 3700 Euro aufbewahrt haben, doch die seien weg gewesen. Ebenso habe ein Mobiltelefon gefehlt und auch Münzgeld, das der Arbeiter über längere Zeit gesammelt habe, sei fort gewesen – mehr als 1000 Euro.
In einem anderen Verfahren wegen Betrug verurteilt
Bis zur Verhandlung konnte der Verbleib nicht aufgeklärt werden. Dass die Frau innerhalb der kurzen Zeit zwischen der Aufforderung und dem tatsächlichen Verlassen des Hauses das schwere Münzgeld ungesehen abtransportieren konnte, schien unwahrscheinlich.
Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, weil die Frau vom Amtsgericht Weimar in einem aktuellen Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt wurde. Der Tatvorwurf dabei: Computerbetrug.