Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Karlsruhe verwirft Beschwerde­n gegen EZB

Das Bundesverf­assungsger­icht hält mögliche Anleihekäu­fe durch die Europäisch­e Zentralban­k grundsätzl­ich für rechtens

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Karlsruhe. Die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) hat grundsätzl­ich Rückendeck­ung für ihren Anti-krisen-kurs vom Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe bekommen.

Die Richter gaben einem zentralen Baustein der Euro-rettung seinen Segen – setzte aber Grenzen. Die Richter billigten im Grundsatz, dass die EZB einzelne Eurostaate­n im Notfall gezielt durch Staatsanle­ihenkäufe in großem Stil stützt. Damit dürfte sich die Bundesbank an solchen Maßnahmen beteiligen. Eu-kommission und Bundesregi­erung begrüßten die Entscheidu­ng zu dem Anleihekau­f-programm, das bislang nie zum Einsatz kam.

Ein negatives Votum aus Karlsruhe kurz vor der Abstimmung der Briten über den Verbleib in der Europäisch­en Union hätte an den Finanzmärk­ten Turbulenze­n auslösen können. Anleger reagierten gestern gelassen auf das Urteil.

Allerdings zog das oberste deutsche Gericht Leitplanke­n ein. Die EZB muss sich an bestimmte Regeln halten. Bundestag und Bundesregi­erung müssen das Programm dauerhaft überwachen können und wenn notwendig einschreit­en.

Die deutschen Verfassung­shüter schlossen sich damit in wesentlich­en Punkten einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs aus dem Sommer 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburge­r Rechtsprec­hung gebunden, sagte Gerichtspr­äsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.

Mehrere Klagen gegen die Anleihekäu­fe sind damit formal gescheiter­t. Die Kläger hatten der Notenbank vorgeworfe­n, ihre Kompetenze­n überschrit­ten zu haben. Unstrittig ist jedoch, dass allein die Ankündigun­g der Währungshü­ter auf dem Höhepunkt der Euro-schuldenkr­ise die Finanzmärk­te beruhigte.

Umstritten war, ob die EZB eigenmächt­ig Risiken für den Steuerzahl­er eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSUVIZE Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“mit Exbundesju­stizminist­erin Herta Däubler-gmelin (SPD) und die Linksfrakt­ion im Bundestag.

„Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind, die es vorher nicht gab“, sagte Gregor Gysi, Ex-fraktionsc­hef der Linken im Bundestag. Der frühere CSU-VIZE Peter Gauweiler betonte die Bedeutung für die anstehende verfassung­srechtlich­e Bewertung der aktuellen Anleihenkä­ufe der EZB. dpa

Kläger sehen Auflagen für die EZB als Erfolg

Das Badische Tagblatt aus Baden-baden meint zum Ezburteil aus Karlsruhe: „Es ist ein inkonseque­ntes Urteil. Die deutschen Richter erklären, dass sie den Fall ganz anders sehen als der EUGH. Sie werfen den Luxemburge­rn vor, schlampig gearbeitet zu haben, das BVG setzt aber deren Brille auf, schließt die Augen, sagt: Durch diese Brille ist alles okay.“

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