Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Karlsruhe verwirft Beschwerden gegen EZB
Das Bundesverfassungsgericht hält mögliche Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank grundsätzlich für rechtens
Karlsruhe. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat grundsätzlich Rückendeckung für ihren Anti-krisen-kurs vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekommen.
Die Richter gaben einem zentralen Baustein der Euro-rettung seinen Segen – setzte aber Grenzen. Die Richter billigten im Grundsatz, dass die EZB einzelne Eurostaaten im Notfall gezielt durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützt. Damit dürfte sich die Bundesbank an solchen Maßnahmen beteiligen. Eu-kommission und Bundesregierung begrüßten die Entscheidung zu dem Anleihekauf-programm, das bislang nie zum Einsatz kam.
Ein negatives Votum aus Karlsruhe kurz vor der Abstimmung der Briten über den Verbleib in der Europäischen Union hätte an den Finanzmärkten Turbulenzen auslösen können. Anleger reagierten gestern gelassen auf das Urteil.
Allerdings zog das oberste deutsche Gericht Leitplanken ein. Die EZB muss sich an bestimmte Regeln halten. Bundestag und Bundesregierung müssen das Programm dauerhaft überwachen können und wenn notwendig einschreiten.
Die deutschen Verfassungshüter schlossen sich damit in wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.
Mehrere Klagen gegen die Anleihekäufe sind damit formal gescheitert. Die Kläger hatten der Notenbank vorgeworfen, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Unstrittig ist jedoch, dass allein die Ankündigung der Währungshüter auf dem Höhepunkt der Euro-schuldenkrise die Finanzmärkte beruhigte.
Umstritten war, ob die EZB eigenmächtig Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSUVIZE Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“mit Exbundesjustizministerin Herta Däubler-gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag.
„Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind, die es vorher nicht gab“, sagte Gregor Gysi, Ex-fraktionschef der Linken im Bundestag. Der frühere CSU-VIZE Peter Gauweiler betonte die Bedeutung für die anstehende verfassungsrechtliche Bewertung der aktuellen Anleihenkäufe der EZB. dpa
Kläger sehen Auflagen für die EZB als Erfolg
Das Badische Tagblatt aus Baden-baden meint zum Ezburteil aus Karlsruhe: „Es ist ein inkonsequentes Urteil. Die deutschen Richter erklären, dass sie den Fall ganz anders sehen als der EUGH. Sie werfen den Luxemburgern vor, schlampig gearbeitet zu haben, das BVG setzt aber deren Brille auf, schließt die Augen, sagt: Durch diese Brille ist alles okay.“