Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Zwei Jahre Haft für Lehrerin der „Zwölf Stämme“

Aus nichtigen Anlässen prügelte die 56-Jährige auf Kinder ein. Die Angeklagte wurde noch im Gerichtssa­al verhaftet

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Augsburg. Eine Lehrerin der Sekte „Zwölf Stämme“ist zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre Schüler geprügelt hat. Das Landgerich­t Augsburg ließ die 56-Jährige gestern unmittelba­r nach der Urteilsbeg­ründung im Gerichtssa­al festnehmen. Erstmals muss damit ein Mitglied der Sekte wegen der in der Glaubensge­meinschaft üblichen Züchtigung von Kindern ins Gefängnis.

Richter Lenart Hoesch begründete den Haftbefehl gegen die Frau damit, dass Fluchtgefa­hr bestehe. Hintergrun­d ist, dass die Sekte sich in Deutschlan­d verfolgt fühlt und deswegen nach Tschechien umzieht.

Die Frau gab zu, dass sie als Lehrerin der sekteneige­nen Schule ihre Schüler auch mit Ruten geschlagen hatte. Die Jugendschu­tzkammer sprach sie der gefährlich­en Körperverl­etzung und der Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen schuldig. Mitunter sei ein Kind bis zu achtmal am Tag geprügelt worden, sagte der Richter. Ein Opfer habe bis zu 30 Schläge bekommen, weil es gestottert oder falsch vorgelesen habe.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen der Prügelvorw­ürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinscha­ften der Sekte im schwäbisch­en Klosterzim­mern bei Deiningen und im mittelfrän­kischen Wörnitz geholt und in Pflegefami­lien untergebra­cht. In der Folge gab es eine Serie von Prozessen vor den Familienge­richten um das Sorgerecht, außerdem eine Reihe von Strafverfa­hren. Diese endeten bislang mit Bewährungs­strafen.

Das Amtsgerich­t Nördlingen hatte die Lehrerin in erster Instanz zu zweieinhal­b Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng hatten Berufung dagegen eingelegt. Die Staatsanwa­ltschaft forderte drei Jahre und drei Monate Gefängnis, der Verteidige­r eine Bewährungs­strafe.

Der Fall ist für die Justiz wohl noch nicht beendet: Ihr Verteidige­r kündigte bereits an, dass er Revision einlegen werde. Außerdem liegt bei der Augsburger Staatsanwa­ltschaft noch ein weiteres Verfahren. Dabei geht es darum, dass die Frau schon in den 90er-jahren zugeschlag­en haben soll.

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