Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Trumps Ehefrau soll illegal als Model gearbeitet haben
Melania Trump kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Den Stoff liefern 20 Jahre alte Nacktfotos
Washington. Besser schlechte Schlagzeilen als gar keine Publicity. Das ist das Lebensprinzip von Donald Trump.
Seit dem Parteitag in Cleveland vor drei Wochen ist der 70Jährige immer öfter gezwungen, nicht nur sich zu verteidigen, sondern auch seine dritte Ehefrau. Melania Trump, 24 Jahre jünger und Ex-model, tritt von einem Fettnapf in den nächsten. Jetzt sieht sich die 46-Jährige dem Vorwurf ausgesetzt, vor 20 Jahren illegal in den USA gearbeitet zu haben.
Ins Rollen gebracht hatte die jüngste Episode eine Bilderstrecke in der „New York Post“. Das Revolverblatt hatte die potenzielle künftige First Lady in dieser Woche auf das Titelblatt gehievt. Textilfrei. Reaktionen: Das Trump-lager rühmte die angebliche Ästhetik. Konservative rümpften die Nase.
Die Fotos sind mindestens zwei Jahrzehnte alt. Vielleicht aber auch etwas älter. Und genau darauf könnte es ankommen. Regelmäßig ließ sich die gebürtige Slowenin mit diesem Daten-dreiklang zitieren: 1996 kam ich in die USA. 2001 bekam ich die Green Card, 2006 wurde ich Us-bürgerin. Stets legte Frau Trump Wert auf die Feststellung, dass sie sich gesetzeskonform verhalten habe. Slowenische Biografen stellen die Sache anders dar. Danach war die spätere Frau Trump schon 1995 in New York und verdingte sich dort als Model. Die Nacktfotos aus der „New York Post“sollen in diesem Jahr entstanden sein. Was die Frage nach ihrem damaligen Aufenthaltsstatus aufwirft. Ein Touristen-visum, das für drei Monate gültig ist, erlaubt manches – aber keine Erwerbsarbeit. Rechercheure von „Politico“haben sich in die Materie eingegraben. Ihre Frage: Hat Melania Trump illegal in den USA für Geld die Hüllen fallen lassen? Und wenn ja, was unterscheidet sie dann von jenen elf Millionen illegalen Einwanderern, die Gatte Donald im Falle seiner Wahl ausweisen lassen will?
Melania Trumps Antwort: „Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich an die Einwanderungsbestimmungen dieses Landes gehalten. Punkt“, ließ sie verlauten. Belege? Keine.