Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Recht auf Widerruf des Vertrags
Wir wollten eine Fotovoltaikanlage installieren und kontaktierten eine Firma. Im Gespräch mit deren Vertreter ging es kaum über Technik und Wirtschaftlichkeit – dann legten sie uns aber ein Protokoll vor, auf dem stand: „Hiermit bestellen Sie verbindlich. . .“Die Vertreter sagten, es sei kein Vertrag und werde erst bei Aufmaß verbindlich. Zwei Tage später kam eine Auftragsbestätigung. Wir fühlen uns über den Tisch gezogen und wollen die Firma nicht mehr. Die verlangt nun aber Entschädigung – was tun? Es antwortet Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag. Deshalb steht Ihnen das Recht zum Widerruf des Vertrages zu. Da es sich außerdem nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Bestellung einer Solaranlage, die mit Montagegestellen auf dem Dach montiert wird, um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung – also einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf – handelt, beginnt die Widerrufsfrist erst nach Lieferung der Anlage zu laufen, wenn Sie nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist die Erfüllung des Vertrages eingefordert haben und der Unternehmer Sie nicht ausdrücklich auf den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen hat. Der Tipp der Verbraucherzentrale Thüringen: Lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen von unseren Experten anhand der konkreten Unterlagen beraten.