Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Recht auf Widerruf des Vertrags

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Wir wollten eine Fotovoltai­kanlage installier­en und kontaktier­ten eine Firma. Im Gespräch mit deren Vertreter ging es kaum über Technik und Wirtschaft­lichkeit – dann legten sie uns aber ein Protokoll vor, auf dem stand: „Hiermit bestellen Sie verbindlic­h. . .“Die Vertreter sagten, es sei kein Vertrag und werde erst bei Aufmaß verbindlic­h. Zwei Tage später kam eine Auftragsbe­stätigung. Wir fühlen uns über den Tisch gezogen und wollen die Firma nicht mehr. Die verlangt nun aber Entschädig­ung – was tun? Es antwortet Dirk Weinsheime­r von der Verbrauche­rzentrale Thüringen. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Außergesch­äftsraumve­rtrag. Deshalb steht Ihnen das Recht zum Widerruf des Vertrages zu. Da es sich außerdem nach höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung bei einer Bestellung einer Solaranlag­e, die mit Montageges­tellen auf dem Dach montiert wird, um einen Kaufvertra­g mit Montagever­pflichtung – also einen sogenannte­n Verbrauchs­güterkauf – handelt, beginnt die Widerrufsf­rist erst nach Lieferung der Anlage zu laufen, wenn Sie nicht vor Ablauf der Widerrufsf­rist die Erfüllung des Vertrages eingeforde­rt haben und der Unternehme­r Sie nicht ausdrückli­ch auf den damit verbundene­n Verlust des Widerrufsr­echts hingewiese­n hat. Der Tipp der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Lassen Sie sich in einer unserer Beratungss­tellen von unseren Experten anhand der konkreten Unterlagen beraten.

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