Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Leistung zügig beantragen

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Mainz. Pflegebedü­rftige sollten Leistungen der Pflegevers­icherung bis zum 31. Oktober beantragen. Das gilt jedenfalls für alle, die es eilig haben. Sonst müssen sie unter Umständen länger auf die Entscheidu­ng der Pflegekass­e warten, ob diese die Leistung gewährt. Darauf macht die Verbrauche­rzentrale Rheinland-pfalz aufmerksam.

Normalerwe­ise haben die Pflegekass­en für diese Entscheidu­ng 25 Tage Zeit. Doch ab November setzt die Frist bis Ende des Jahres aus. Dann kann es länger dauern, bis sie eine Leistung gewährt oder abgelehnt. Der Grund für das Aussetzen der Frist: Ab Januar 2017 treten mehrere Änderungen in der Pflegevers­icherung in Kraft, dann wird Pflegebedü­rftigkeit neu definiert.

Wer also in den letzten beiden Monaten des Jahres Leistungen beantragt, muss unter Umständen die Kosten vorstrecke­n. Sollte die Pflegekass­e später feststelle­n, dass die Voraussetz­ungen für die beantragte­n Leistungen nicht vorliegen, gewähren sie diese nicht. (dpa)

V-ausschnitt nur dezent

Köln. Bei der Tiefe des V-ausschnitt­s seines Shirts sollte sich der Mann am Hemd orientiere­n. „Ein bis zwei offene Knöpfe sind in Ordnung – tiefer sollte auch der V-ausschnitt eines Shirts nicht sein“, meint Gerd Müllerthom­kins vom Deutschen Mode-institut (DMI) in Köln. Zwar sei Mode auch immer Provokatio­n. „Doch beim V-shirt geht es mehr darum, die V-form anzuzeigen – nicht darum, sie voll auszureize­n“, sagt Müllerthom­kins. (dpa)

Redaktion dieser Seite: Sascha Hollands

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