Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Leistung zügig beantragen
Mainz. Pflegebedürftige sollten Leistungen der Pflegeversicherung bis zum 31. Oktober beantragen. Das gilt jedenfalls für alle, die es eilig haben. Sonst müssen sie unter Umständen länger auf die Entscheidung der Pflegekasse warten, ob diese die Leistung gewährt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-pfalz aufmerksam.
Normalerweise haben die Pflegekassen für diese Entscheidung 25 Tage Zeit. Doch ab November setzt die Frist bis Ende des Jahres aus. Dann kann es länger dauern, bis sie eine Leistung gewährt oder abgelehnt. Der Grund für das Aussetzen der Frist: Ab Januar 2017 treten mehrere Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, dann wird Pflegebedürftigkeit neu definiert.
Wer also in den letzten beiden Monaten des Jahres Leistungen beantragt, muss unter Umständen die Kosten vorstrecken. Sollte die Pflegekasse später feststellen, dass die Voraussetzungen für die beantragten Leistungen nicht vorliegen, gewähren sie diese nicht. (dpa)
V-ausschnitt nur dezent
Köln. Bei der Tiefe des V-ausschnitts seines Shirts sollte sich der Mann am Hemd orientieren. „Ein bis zwei offene Knöpfe sind in Ordnung – tiefer sollte auch der V-ausschnitt eines Shirts nicht sein“, meint Gerd Müllerthomkins vom Deutschen Mode-institut (DMI) in Köln. Zwar sei Mode auch immer Provokation. „Doch beim V-shirt geht es mehr darum, die V-form anzuzeigen – nicht darum, sie voll auszureizen“, sagt Müllerthomkins. (dpa)
Redaktion dieser Seite: Sascha Hollands