Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Streitfall Birke privatrechtlich zu lösen
Für Baum liegt kein Fällantrag vor
Sömmerda Helmut Schmidt aus Sömmerda sieht vom Grundstück seines Nachbarn eine Gefährdung für sich ausgehen. In dessen Vorgarten stehen laut Herrn Schmidt sechs große Laubbäume, eine Birke 80 Zentimeter neben dem Zaun. Die Baumgruppe sei vor Jahren vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt unter Schutz gestellt worden. Inzwischen sei die Birke morsch und auch angesägt. Bei Wind biege sich der Baum weit auf das Grundstück von Herrn Schmidt. Es bestehe Lebensgefahr.
Jeder Versuch, die Lage zu ändern, sei erfolglos gewesen. Das Rechts- und Ordnungsamt sage, ein Antrag zum Fällen der Birke müsse von dem Nachbarn kommen. Der Nachbar wiederum sage, er wolle die Birke fällen, dürfe aber nicht.
Wie wird der Sachverhalt von der Verwaltung eingeschätzt, fragten wir nach. Die aufgeführte Problematik ist im Bauamt seit längerem als Nachbarschaftsstreitigkeit bekannt, teilte Otto Rosenstiel, Leiter des Bau- und Umweltamtes bei der Stadtverwaltung, dazu mit. Herrn Schmidt seien Lösungsmöglichkeiten dargelegt worden, die sich allerdings nur im privatrechtlichen Rahmen umsetzen lassen. Hinsichtlich der betreffenden Birke liege kein aktueller Fällantrag des Eigentümers vor. „Sollte dieser gestellt werden, werden wir diesen Sachverhalt wie üblich entsprechend den vorgegebenen Kriterien der Baumschutzsatzung der Stadt Sömmerda bearbeiten“, so der Leiter des Bau- und Umweltamts.