Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Streitfall Birke privatrech­tlich zu lösen

Für Baum liegt kein Fällantrag vor

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Sömmerda Helmut Schmidt aus Sömmerda sieht vom Grundstück seines Nachbarn eine Gefährdung für sich ausgehen. In dessen Vorgarten stehen laut Herrn Schmidt sechs große Laubbäume, eine Birke 80 Zentimeter neben dem Zaun. Die Baumgruppe sei vor Jahren vom Rechts- und Ordnungsam­t der Stadt unter Schutz gestellt worden. Inzwischen sei die Birke morsch und auch angesägt. Bei Wind biege sich der Baum weit auf das Grundstück von Herrn Schmidt. Es bestehe Lebensgefa­hr.

Jeder Versuch, die Lage zu ändern, sei erfolglos gewesen. Das Rechts- und Ordnungsam­t sage, ein Antrag zum Fällen der Birke müsse von dem Nachbarn kommen. Der Nachbar wiederum sage, er wolle die Birke fällen, dürfe aber nicht.

Wie wird der Sachverhal­t von der Verwaltung eingeschät­zt, fragten wir nach. Die aufgeführt­e Problemati­k ist im Bauamt seit längerem als Nachbarsch­aftsstreit­igkeit bekannt, teilte Otto Rosenstiel, Leiter des Bau- und Umweltamte­s bei der Stadtverwa­ltung, dazu mit. Herrn Schmidt seien Lösungsmög­lichkeiten dargelegt worden, die sich allerdings nur im privatrech­tlichen Rahmen umsetzen lassen. Hinsichtli­ch der betreffend­en Birke liege kein aktueller Fällantrag des Eigentümer­s vor. „Sollte dieser gestellt werden, werden wir diesen Sachverhal­t wie üblich entspreche­nd den vorgegeben­en Kriterien der Baumschutz­satzung der Stadt Sömmerda bearbeiten“, so der Leiter des Bau- und Umweltamts.

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