Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Bürgschaft für fünf Jahre – und Rettung aus der Hölle von Aleppo
Für viele syrische Flüchtlinge ist die Verpflichtungserklärung die einzige Chance, ihre Angehörigen auf sicherem Weg aus dem Krieg herauszuholen
Erfurt. Nagla Osman ist eine entschlossene Frau. Eines Morgens machte sie sich auf den langen Weg aus dem syrischen Qamischly nach Europa. Sie ging allein, die sechs Kinder und der Ehemann blieben zurück. Jemand musste bleiben, um die Kinder vor dem Krieg zu beschützen. Es war eine schwere Entscheidung, aber die einzig denkbare für sie.
Die gefährliche Flucht nach Europa hätte ihnen allen das Leben kosten können. So nahm sie die Gefahr für alle auf sich, um später nach einer Chance zu suchen, die Familie in die Sicherheit nachzuholen. Auf einem Weg, der nicht den Tod bedeuten konnte.
So gelangte sie nach Erfurt und tat, was das deutsche Asylrecht Flüchtlingen wie ihr möglich macht: Sie stellte einen Antrag auf Familienzusammenführung. Vor zwei Monaten konnte sie drei Kinder und ihren Mann am Flughafen umarmen. Es war ein Wiedersehen unter Schmerzen. Denn drei ihrer Töchter mussten in Syrien zurückbleiben. Das deutsche Asylrecht erlaubt den Nachzug von Ehepartnern und nichtvolljährigen Kindern. Nagla Osmans Töchter sind 18, 20 und 21 Jahre alt.
Sie leben in einem Flüchtlingsheim, ein Zimmer für alle, aber das, sagt die Mutter, halten wir aus. Hauptsache in Sicherheit. Sie könnten nach vorn schauen und wollen es auch. Wenn nur die drei Töchter da wären. Die Sorge um sie lastet wie ein Stein auf ihrer Seele.
Etwa einmal in der Woche können sie telefonieren, das Internet funktioniert kaum. Die Erleichterung, dass sie am Leben sind und gesund, währt so lange wie das Gespräch. Dann greift wieder die Angst nach ihr, der Krieg ist unberechenbar. Eine Angst, die ihren Alltag lähmt, weil sie sich einnistet in jeden Tag, jede Nacht.
Wie soll man sich mit dieser Last einlassen können auf den fremden Alltag, die fremde Sprache, auf alles was aus gutem Grund an Integration gefordert wird und die sie ja will?
So sagt sie es nicht, aber es trifft den Kern eines Problems, das viele syrische Flüchtlinge belastet. Das sich in den vergangenen Monaten noch verschärft hat, weil das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge syrischen Geflüchteten zunehmend statt einem Flüchtlingsstatus nur den sogenannten subsidären Schutz gewährt. Dieser Status erlaubt ihnen, erst nach zwei Jahren einen Antrag auf Familienzuzug zu stellen.
Der Grund, weshalb sich in der Vorwoche Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) und die Flüchtlingsbeauftragte Mirjam Kruppa öffentlich für den einzigen legalen Weg geworben haben, Angehörige wie die Töchter der Osmans aus der Hölle des syrischen Krieges herauszuholen: Verpflichtungserklärungen deutscher Bürger und die Möglichkeit, die Belastungen und Risiken dieser Bürgschaft auf viele Schultern zu verteilen.
Zur Erklärung: Für zurückgebliebene Eltern, volljährige Kinder oder Geschwister müssten die Flüchtlinge gegenüber den deutschen Behörden den Unterhalt für die Familienmitglieder garantieren können.
Ausgenommen sind Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder Pflegebedürftigkeit. Die Versicherung der Flüchtlinge, ihre Bezüge zu teilen, reicht nicht aus. Die Behörden setzen dafür etwa 800 Euro im Monat an, für Kinder ist es die Hälfte, das muss der Einkommensbescheid hergeben. Familien wie die von Nagla Osman können das derzeit nicht, wie auch. Und ohne diese Garantie erteilt keine deutsche Botschaft ein Visum.
Bleibt nur die Chance einer Bürgschaft durch einen deutschen Bürger, der für eine solche Summe dank seiner finanziellen Verhältnisse einstehen kann und will. Für Länder wie Thüringen, das eine Aufnahmeordnung für syrische Flüchtlinge erstellt hat, ist sie inzwischen auf fünf Jahre beschränkt.
Man habe, heißt es aus dem Migrationsministerium, dem Bund diese Regelung hart abgerungen, bislag galt diese Bürgschaft ein Leben lang. „Wer Integration will, der darf das Instrument des Familiennachzugs nicht so begrenzen“, so Minister Lauinger.
Die bundesbehördlichen Regelungen bleiben indes resolut. Nimmt ein Flüchtling, für den gebürgt wurde, in dieser Zeit dennoch staatliche Hilfen in Anspruch, holt sich der Staat das Geld beim Bürgen zurück. Das muss man ein persönliches Risiko nennen. Aber es gibt eine Möglichkeit wie es von vielen Hilfswillige getragen werden kann. Seit zwei Jahren gibt es in Berlin einen Verein von Hilfswilligen, die mit ihren monatlichen Spenden Geld für den Unterhalt von nachgezognen Flüchtlingen aufbringen. Etwa 3000 Mitglieder zählt er, inzwischen konnten sie 81 Angehörige aus Syrien nach Deutschland holen, 22 von ihnen sind Kinder.
Mittlerweile, beschreibt Vereinsmitglied Remo Klinger seine Erfahrungen, gebe es ausreichend Menschen, die bereit sind, eine Bürgschaft zu unterschreiben. Das eigentliche Problem seien die Spenden. Denn um das Risiko für die Bürgen gering zu halten werden im Verein nur so viele Angehörige nach Deutschland geholt, wie es die monatlichen Spendengelder abdecken können: 800 Euro für einen Erwachsenen.und es ist, wie Remo Klinger versichert, eine Arbeit mit Nachhaltigkeit. Sie endet nicht mit einem Händedruck am Flughafen, sondern setzt sich in Patenschaften fort.
Der Kontakt, sagt er, öffnet auch für uns Horizonte. Nach diesem Vorbild hat sich im Januar diesen Jahres der Jenaer Verein „Thüringer Flüchtlingspaten“gegründet. Man befinde sich in den Anfängen, so Franka Maubach, das monatliche Spendenaufkommen der etwa 100 Mitglieder betrage derzeit 1200 Euro. „Wir hoffen jetzt auf mehr Menschen, die sich einbringen.“Schon monatliche fünf Euro sind eine Hilfe.
Für die 24-jährige Schwester eines syrischen Flüchtlings ist das Jenaer Netzwerk bereits zu einem rettenden Anker geworden. Ende Oktober kommt sie nach Thüringen. Direkt aus der Hölle von Aleppo.
Das Risiko auf viele Schultern verteilen
Informationen im Internet unter: thueringerfluechtlingspaten.de