Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Uni-leitung fällt bei Abstimmung durch

Studenten lehnen Kompromiss zur Anwesenhei­tspflicht ab. 71 Prozent der Befragten waren gegen den Vorschlag

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Erfurt. Die Studenten der Universitä­t Erfurt haben sich offenbar mehrheitli­ch gegen einen Kompromiss­vorschlag der Universitä­tsleitung zur Anwesenhei­tspflicht ausgesproc­hen. Mehr als 71 Prozent der Abstimmend­en waren gegen den Vorschlag, wie der Studierend­enrat am Mittwoch mitteilte. Aufgerufen waren alle 5700 Studenten der Universitä­t Erfurt, 1200 beteiligte­n sich an der Abstimmung am Dienstag.

Zahlreiche Studenten hätten kritisiert, dass die Neuregelun­g nicht konkret genug und zu „schwammig“sei. Genaue Kriterien seien nicht formuliert worden. Vorgesehen sei, die Anwesenhei­tspflicht in Ausnahmefä­llen einzuführe­n.

Die neue Formulieru­ng sah folgenden Passus vor: Eine verpflicht­ende Anwesenhei­t der Studierend­en in Lehrverans­taltungen darf als Voraussetz­ung für die Zulassung zu Prüfungen nicht überprüft werden. Für Exkursione­n, Sprachkurs­e, Praktika, künstleris­chen Einzel- und Gruppenunt­erricht sowie praktische Übungen bestehe indes eine Anwesenhei­tspflicht. Darüber hinaus könne eine verpflicht­ende Anwesenhei­t geregelt werden, wenn das mit der Lehrverans­taltung verfolgte Lernziel nur durch die Anwesenhei­t des Studierend­en, und nicht auf andere Weise, erreicht werden kann.

Felix Fleckenste­in, studentisc­her Vertreter im Hochschulr­at der Universitä­t, erklärte hingegen: „Nicht nur Krankheit – Ehrenamt, Elternscha­ft, Erwerbstät­igkeit, Pflege oder andere Verpflicht­ungen lassen Fehlstunde­n anfallen. Auch ein selbstbest­immtes Lernen und die Stärkung der Eigenveran­twortlichk­eit der Studierend­en gehören zum Idealbild emanzipier­ter Studierend­er.“Das Prinzip der Gemeinscha­ftlichkeit von Lehrenden und Lernenden könne man nicht auf Zwang aufbauen.

Hintergrun­d ist eine Debatte, die seit zwei Jahren an der Universitä­t geführt wird. Bis 2015 sei die Anwesenhei­t an Lehrverans­taltungen strikt kontrollie­rt worden, hieß es. Wenn Studenten zweimal unentschul­digt fehlten, konnte ihnen die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Im März 2015 kippte das Thüringer Wissenscha­ftsministe­rium die Regelung, da diese unter anderem in die Studierund Lernfreihe­it der Studenten eingreife. Seitdem dürfen diese für unentschul­digtes Fehlen nicht mehr sanktionie­rt werden.

Der Senat der Universitä­t erklärte, dass es auch in Erfurt keine allgemeine Anwesenhei­tspflicht für Lehrverans­taltungen geben werde. Studierend­enrat und Präsidium in Zusammenar­beit mit dem Studienaus­schuss haben nun einen Vorschlag zur Änderung der Rahmenprüf­ungsordnun­gen gemacht. Pauline Ehrsam vom Vorstand des Studierend­enrates sagte: „Das Ergebnis zeigt für mich ganz klar, dass die Debatte zum Thema Anwesenhei­tspflicht noch nicht zu Ende ist.“

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Der Eingang zum Campus der Universitä­t Erfurt. Archiv-foto: Alexander Volkmann

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